2408/J XXVIII. GP
Eingelangt am 14.05.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Christian Lausch
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Zadic-Büro buchte Privatjet für Häftlings-Abschiebung
Am 18. März 2025 konnte man in der Tageszeitung „Heute“ folgendes lesen:
„Heftige Kritik an Ex-Ministerin Alma Zadic (Grüne): Beamte hätten Abschiebe-flüge für Thermenaufenthalte genutzt, Häftlinge flogen im Privatjet.
Verräterische Postings auf Instagram und Facebook bringen Beamte aus dem Justizministerium nun in Bedrängnis. Der Vorwurf, der aus Exekutivkreisen den Weg zu „Heute" fand: Mitarbeiter aus dem ehemaligen Ressort von Ministerin Alma Zadic (Grüne) sollen Rückführungen ausgewiesener Strafgefangene für ‚Luxusreisen‘ genutzt haben – entspannter Thermen-Aufenthalt inklusive.
Auf Social Media gut dokumentierte Abschiebeflüge steuern Destinationen in Rumänien, Polen, Bulgarien oder den Niederlanden an. ‚What a life‘, schrieb ein Beamter auf einem entsprechenden Facebook-Posting im Sommer 2024 zu Palmen-Bildern, bei denen er sich im ‚Feng Shui Park‘ der Stadt-Therme Bukarest die Sonne auf den Bauch scheinen lässt.
Eigentlich keine schlechte Werbung für den Job als Justizwachebeamter, die unter chronischer Unterbesetzung und Sparmaßnahmen leiden. Offen ist jedoch, ob jeder in den Genuss der ‚Flugbegleiter-Dienste‘ kommen würde oder nur wenige auserwählte Beamte auf Staatskosten einen ‚Jetset-Lifestyle‘ spendiert bekommen.
Auf „Heute" vorliegenden Fotos ist auch ein ‚Escort-Charter‘ dokumentiert, bei dem Häftlinge im Privatjet von Ministeriumsmitarbeitern begleitet werden, der nur für acht Passagiere zugelassen ist. Vor dem im Sonnenlicht silbrig-schimmernden ‚Pilatus PC-12 NGX‘ posiert auf einem Bild stolz ein Justizbeamter. Eine Flugstunde im schmucken Businessjet, dessen Betreiberfirma ‚luxuriöse Flüge und ein unvergleichliches Reiseerlebnis‘ verspricht, soll um die 9.000 Euro kosten.
Nur zwei Charter-Flüge
‚Der Charter war zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags und zur Umsetzung von rechtskräftigen Beschlüssen der ordentlichen Gerichtsbarkeit notwendig, denn weder eine Überstellung am Landweg noch im regelmäßigen Flugverkehr konnten positiv umgesetzt werden‘, rechtfertigt das Justizministerium auf „Heute"-Anfrage den Business-Flug und nennt ‚Sicherheitsbedenken‘ als Grund für den kosten- und CO₂-intensiven Überstellungs-Trip.
In der gesamten Amtszeit der ehemaligen grünen Justizministerin (2020 – 2025) seien mehr als 800 Überstellungen am Landweg bzw. im regelmäßigen Luftverkehr erfolgt – und nur zwei mittels Charters. ‚Die Überstellung von Personen aus dem österreichischen Strafvollzug ins Ausland zur Verbüßung der Haft im eigenen Herkunftsstaat ist ein wirksames Instrument zur Bewältigung der Haftzahlen und zur Resozialisierung‘, heißt es. Seit 2019 gibt es eine eigene Überstellungseinheit in der Justizwache.“[1]
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende
Anfrage
1. Wie viele Rückführungen von Strafgefangenen ins Ausland wurden im Zeitraum 2020 bis 2025 vom Justizministerium organisiert?
a. Wie viele dieser Überstellungen erfolgten am Landweg?
b. Wie viele im Linienflugverkehr?
c. Wie viele mittels Charterflügen?
2. Welche konkreten Kriterien gelten für die Auswahl des Transportmittels bei Rückführungen?
3. Wie hoch waren die Kosten für die beiden Charterflüge, die im Bericht erwähnt werden?
4. Welche Firma wurde mit der Durchführung dieser Flüge beauftragt und auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Beauftragung?
5. Wurden im Vorfeld Angebote oder Ausschreibungen für die Flüge eingeholt?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn nein, warum nicht?
6. Welche konkreten Sicherheitsgründe machten laut Ministerium den Einsatz eines Charterflugs erforderlich?
7. Wie bewertet das Ministerium dienstliche Postings auf privaten Social-Media-Kanälen von Beamten, die diese Reisen dokumentieren?
8. Welche konkreten Dienstgrade bzw. Amtsbezeichnungen hatten die „rang-hohen Beamten", über die in „Heute“ berichtet wurde?
9. Nach welchen Kriterien wird entschieden, welcher Beamte für Überstellungen herangezogen wird?
10. Wird bei der Auswahl der Beamten auf die gleichmäßige Verteilung geachtet oder werden immer nur bestimmte Beamte herangezogen?
a. Wenn ja, wie wird die Auswahl gleichmäßig verteilt?
b. Wenn nein, warum nicht?
11. Wird derzeit eine interne oder externe Prüfung dieser Vorfälle vorgenommen?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn ja, sind diese Vorfälle schon überprüft?
c. Wenn ja, was war das Ergebnis dieser Überprüfung?
d. Wenn nein, warum nicht?