2411/J XXVIII. GP
Eingelangt am 14.05.2025
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Christoph Pramhofer, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend laufendes Bitcoin Volksbegehren und Steuereinnahmen aus Kryptowährungen
Mit dem aktuell laufenden Bitcoin Volksbegehren fordern zahlreiche Bürgerinnen und Bürger in Österreich eine Reform der steuerlichen Behandlung von Bitcoin, insbesondere die Einführung einer Behaltefrist auf die Kapitalertragssteuer, wie sie in Deutschland bei Veranlagung in Bitcoin oder bei anderen Kapitalanlagen wie Immobilien in Österreich existiert. Ziel ist es, langfristiges Sparen und Investieren mit Bitcoin steuerlich nicht schlechter zu stellen als vergleichbare Anlageformen.
Vor diesem Hintergrund ist es von öffentlichem Interesse, welche konkreten Einnahmen die Republik Österreich derzeit durch die Besteuerung von Bitcoin bzw. Kryptowährungen insgesamt erzielt, wie sich diese Einnahmen entwickelt haben und ob es Überlegungen gibt, auch für diese Anlageklasse eine Behaltefrist einzuführen, um private Altersvorsorge zu fördern und Bürokratie zu reduzieren.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Wie hoch waren die jährlichen Steuereinnahmen aus der Besteuerung von Kryptowährungen insgesamt in den Jahren 2019 bis 2024? (Bitte nach Jahren getrennt angeben)
2. Wie hoch waren die jährlichen Steuereinnahmen ausschließlich aus der Besteuerung von Bitcoin in den Jahren 2019 bis 2024? (Bitte nach Jahren getrennt angeben)
3. Wie hoch war der Anteil der Steuereinnahmen aus Kryptowährungen am gesamten Aufkommen der Kapitalertragsteuer (KESt) in den Jahren 2019 bis 2024? (Bitte nach Jahren getrennt angeben)
4. Werden Bitcoin-Transaktionen in der Steuerstatistik getrennt von anderen Kryptowährungen erfasst? Wenn ja, wie genau erfolgt diese Differenzierung? Wenn nein, warum nicht?
5. Gibt es nach Einschätzung des Finanzministeriums derzeit technische oder datenschutzrechtliche Hürden, um steuerliche Einnahmen spezifisch für einzelne Kryptowährungen wie Bitcoin auszuweisen?
6. Welche Überlegungen gibt es im BMF hinsichtlich einer steuerlichen Behaltefrist für Bitcoin oder Kryptowährungen allgemein, insbesondere in Anlehnung an bestehende Regelungen für Immobilien (10 Jahre) oder in anderen EU-Ländern?
7. Welche Auswirkungen auf das Steueraufkommen hätte die Einführung einer steuerfreien Behaltefrist von z.B. 1 Jahr oder 10 Jahren für private Bitcoin-Verkäufe, laut Schätzung des BMF?
8. Sind dem BMF Argumente und/oder wissenschaftliche Studien bekannt, die für die Einführung einer Sehaltefrist bei Bitcoin sprechen?
9. Welche Rückmeldungen oder Gespräche zum Thema steuerliche Behandlung von Bitcoin hat das BMF im Zusammenhang mit dem laufenden Bitcoin Volksbegehren bereits erhalten?
10. Hat oder hatte das Bundesministerium für Finanzen oder andere Behörden einen Bestand an Bitcoin oder anderen Kryptowährungen?
11. Wurden in der Vergangenheit Bitcoin beschlagnahmt und wenn ja, was passiert mit beschlagnahmten Bitcoin?
12. Gibt es im Bundesministerium für Finanzen Überlegungen, eine strategische Bitcoin Reserve aufzubauen oder entsprechende Möglichkeiten zu prüfen?