2440/J XXVIII. GP

Eingelangt am 19.05.2025
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ANFRAGE

des Abgeordneten Alma Zadić, Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

betreffend Leiharbeit und Arbeitskräfteüberlassung im Büro Hanke 

In der Vergangenheit wurden immer wieder Fälle bekannt, in denen Bedienstete von Minister:innenbüros bei externen Unternehmen oder anderen Rechtsträgern beschäftigt waren bzw. wurden und für ihre Arbeit im Minister:innenkabinett an das jeweilige Ministerium überlassen wurden.

Die neue Regierung hat ein umfassendes Sparprogramm in den Bundesministerien angekündigt. 1,1 Milliarden Euro sollen in den Ressorts eingespart werden. Die Minister:innenkabinette bzw. die Büros der Staatssekretär:innen in den Ressorts sind ein relevanter variabler Kostenfaktor. Wir gehen davon aus, dass die jeweiligen Minister:innen und Staatssekretär:innen mit gutem Beispiel vorangehen und die kostensparendste Form der Beschäftigung wählen. Schließlich bekennt man sich im Regierungsprogramm zu „effizienten und schlanken Strukturen“ in den Kabinetten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.     Wie viele bzw. welche Mitarbeiter:innen Ihres Kabinetts werden nicht als Vertragsbedienstete oder Beamt:innen des Bundes beschäftigt?

2.      Bei welchen Unternehmen oder sonstigen Rechtsträgern sind die betroffenen Mitarbeiter:innen jeweils beschäftigt?

a.    Bitte um Aufschlüsselung nach Unternehmen bzw. Rechtsträger und Aufgabenbereich im Kabinett je Mitarbeiter:in.

3.     Welche Kosten fallen für die betroffenen Mitarbeiter:innen an?

4.     In welchem Ausmaß fallen für die betroffenen Mitarbeiter:innen Zusatzkosten im Vergleich zu einer Beschäftigung als Vertragsbedienstete oder Beamt:innen des Bundes an?

5.     Entspricht die Entlohnung der betroffenen jeweiligen Kabinettsmitarbeiter:innen, die bei externen Unternehmen oder Rechtsträgern beschäftigt sind, jeweils jener, die sie von Gesetzes wegen als Vertragsbedienstete (Sondervertrag) bekommen hätten müssen?

a.    Wenn nein, um wieviel übersteigt sie diese?

6.     In welchem prozentuellem Umfang werden jeweils die Kosten dieser Mitarbeiter:innen an das anstellende Unternehmen oder den anstellenden Rechtsträger durch das Ministerium refundiert?

7.     Waren die betroffenen Mitarbeiter:innen jeweils schon bei ihrem Eintritt in das Ministerkabinett bzw. Staatssekretariatskabinett bei dem jeweiligen Unternehmen oder Rechtsträger beschäftigt?

8.     Waren die betroffenen Mitarbeiter:innen jeweils vor ihrer Anstellung bei dem jeweiligen Unternehmen oder Rechtsträger Vertragsbedienstete des Bundes oder eines Landes?

9.     Was war jeweils der Grund oder Zweck einer Anstellung von Kabinettsmitarbeiter:innen bei externen Unternehmen oder Rechtsträgern bzw. die Nichtübernahme in eine Beschäftigung beim Bund?

10.  Wer hat die Entscheidung, Mitarbeiter:innen Ihres Ressorts nicht als Vertragsbedienstete im Haus zu beschäftigen, veranlasst und rechtlich zu verantworten gehabt?

11.  Hat das anstellende Unternehmen oder der anstellende Rechtsträger jeweils finanzielle oder andere Vorteile aus der Überlassung von Kabinettsmitarbeiter:innen bezogen?

a.    Wenn ja wie hoch waren diese finanziellen Vorteile bzw. welcher Art waren andere Vorteile?

12.  Entspricht das Vorgehen in den Fällen der betroffenen Mitarbeiter:innen den Richtlinien in Ihrem Haus?

13.  Welche Mehrkosten entstehen den Steuerzahler:innen in den Fällen der betroffenen Mitarbeiter:innen durch die gewählte Form der Überlassung gegenüber einer Beschäftigung als Vertragsbedienstete?

14.  Entspricht das Vorgehen hinsichtlich den betroffenen Mitarbeiter:innen den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit?