2444/J XXVIII. GP

Eingelangt am 21.05.2025
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DRINGLICHE ANFRAGE

Gem. § 93 Abs. 2 GOG-NR

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundeskanzler

betreffend ÖVP-Machtmissbrauch: Partei oder Staat, was steht bei Ihnen an erster Stelle, Herr Bundeskanzler?

 

 

Österreich befindet sich nach fünf Jahren schwarz-grüner Regierung nicht nur finanziell und wirtschaftlich in einem katastrophalen Zustand. Der fortgesetzte Machtmissbrauch durch die ÖVP hat auch massiven gesellschaftlichen Schaden angerichtet. Insbesondere das übergriffige Verhalten der Behörden während der Corona-Zeit gegenüber Maßnahmenkritikern hat die Spaltung der Gesellschaft weiter vertieft. Parteipolitisch motivierte Einflussnahme auf die Behörden, aber auch auf die unabhängigen Medien ist daher ein wesentlicher Aspekt des bevorstehenden Untersuchungsausschusses zum ÖVP-Machtmissbrauch, der parallel zu dieser Dringlichen Anfrage mittels eines entsprechenden Verlangens eingebracht wird. Im Raum stehen hier insbesondere die Einflussnahme auf die zuständigen Versammlungsbehörden hinsichtlich des Umgangs mit Versammlungen von Kritikern der Corona-Maßnahmen sowie allgemein die Einflussnahme auf Überwachungs-, Beobachtungs- und Kontrollmaßnahmen gegenüber Personen oder Gruppen, die sich kritisch gegenüber der Bundesregierung oder den COVID-19-Maßnahmen geäußert bzw. engagiert haben.

 

Der Mechanismus hinter der übergriffigen Corona-Politik ist dabei derselbe wie jener, der gegenüber einem einzelnen, jedoch prominenten Regierungskritiker zum Einsatz gebracht wurde. Der unter mysteriösen Umständen ums Leben gekommene Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek wurde, wie Tonaufnahmen beweisen, ebenfalls unter Druck gesetzt, sein Verhalten den Vorgaben der ÖVP anzupassen – wenige Monate später war er tot.

 

Kritik am Handeln der Regierung wurde somit – intern wie extern – systematisch und aus parteipolitischen Motiven unterdrückt. Zu diesem Zweck erfolgte eine massive Einflussnahme auf die mediale Berichterstattung durch finanzielle Gängelung und systematische Desinformation bis hin zur Einschüchterung einzelner Journalisten. Die Auswirkungen dieser schädlichen „Medienpolitik“ lassen sich im Absturz Österreichs im globalen Pressefreiheitsindex ablesen, wo unser Land im Zeitraum zwischen 2019 und 2024 ganze 16 Plätze verlor und auf Platz 32 – zwischen der Republik Moldau und Mauretanien – abstürzte.[1] Diese Einflussnahme diente ausschließlich den partei-politischen Interessen der ÖVP.

 

Die Ermittlungen nach dem angeblichen Suizid von Christian Pilnacek waren derart mangelhaft, dass die Staatsanwaltschaft Krems im Auftrag der Ober-staatsanwaltschaft nun eine Wiederaufnahme des Verfahrens prüfen muss. Auch im Zusammenhang mit den (unterdrückten) Ermittlungen sind Interventionen aus dem Umfeld der ÖVP geradezu mit Händen zu greifen. Trotz Einstellung des Ermittlungs-verfahrens gegen den Chefermittler zum Tod Pilnaceks übt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft vernichtende Kritik am polizeilichen Vorgehen. Eine Anklage wegen Amtsmissbrauchs wurde nur deshalb verworfen, weil eine absichtliche Schädigung der Republik nicht nachweisbar war[2] – was sich ändern könnte, falls politische Interventionen als Auslöser der Ermittlungsfehler nachgewiesen werden sollten.

 

Die Verwaltung des Nachlasses der in der fraglichen Zeit an der Spitze der Bundesregierung tätigen ÖVP-Politiker Sebastian Kurz, Alexander Schallenberg und Karl Nehammer hat nach den im ersten Anlauf gescheiterten Regierungs-verhandlungen der ÖVP mit SPÖ und NEOS der bisherige ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker übernommen. Er ist nun einerseits Bundeskanzler, andererseits ÖVP-Bundesparteiobmann und damit die neue zentrale Figur im Netzwerk der Volkspartei, in dem er spätestens seit September 2022, als er das Amt des Generalsekretärs übernahm, eine wesentliche Rolle spielte.

 

Dass der schiere Machterhalt weiterhin zentrales Interesse der ÖVP in der Bundesregierung ist, wurde dadurch deutlich, dass die Volkspartei die Regierungs-verhandlungen mit der FPÖ scheitern ließ, weil sie nicht bereit war, den Freiheitlichen das Innenministerium zu überlassen, in dem die freiheitliche Kernkompetenz der Asyl- und Sicherheitspolitik angesiedelt ist. Dabei geht es offensichtlich nicht um den Einsatz dieser Macht im Interesse der Bürger, wie das gebrochene Versprechen eines Stopps das Asyl-Familiennachzugs bereits nach kurzer Zeit offenbarte. Vielmehr muss angenommen werden, dass weiterhin der Missbrauch der im BMI verankerten Macht wesentliches Ziel ist – künftig nach dem Willen der Regierung sogar mittels „Messenger-Überwachung“. Aber auch zur Vertuschung bereits stattgefundenen Machtmissbrauchs in den letzten Jahren und Jahrzehnten ist die Leitung des Innenministeriums für die ÖVP essenziell – auch hier fällt der Verdacht sofort auf die „Causa Pilnacek“.

 

Dass auch die Beeinflussung unabhängiger Medien weiterhin auf dem Regieplan der Regierung und damit der ÖVP steht, wurde dadurch deutlich, dass – trotz massiver Einschnitte bei der Bevölkerung zum Zwecke der Budgetsanierung – über system-konforme Medien einmal mehr das finanzielle Füllhorn geleert werden soll. So soll der ORF bis zu 35 Millionen Euro jährlich mehr aus den Einnahmen aus der Haushalts-abgabe lukrieren. 30 Millionen werden für die Beglückung junger Menschen mit einem „Meine Zeitung“-Abonnement budgetiert. Weitere 25 Millionen Euro sollen in Form einer Vertriebsförderung für die Zustellung von Zeitungen fließen.

 

Vor dem Hintergrund einer solcherart gewogen gehaltenen Mainstream-Medien-landschaft darf es nicht verwundern, dass sich die öffentliche Empörung über zwei besonders eklatante Fälle von Postenschacher zugunsten führender ÖVP-Politiker in Grenzen hielt. Einerseits wurde der durch die Budgetkatastrophe des Totalversagens überführte ehemalige Finanzminister Magnus Brunner zum EU-Kommissar befördert, wo er sich im Bereich Asyl und Migration erneut auf einem entscheidenden Politikfeld versuchen darf, für das er nicht die geringsten Qualifikationen mitbringt. Ähnlich unqualifiziert ist der abgetretene ÖVP-Bundeskanzler Karl Nehammer für das Direktorium der Europäischen Investitionsbank, in das er mit Hilfe des einen Koalitions-partners SPÖ, aber offenbar am anderen Koalitionspartner NEOS vorbei, gehievt wird. Dort stellt er seine mangelhafte Expertise zu einem Salär von mehr als 31.000 Euro brutto monatlich zur Schau. Daneben verblasst selbst sein stolzer Bezug als Bundeskanzler. Verdacht schöpfen kann man zudem, wenn ausgerechnet ein ehemaliger ÖVP-Vizekanzler, nämlich Josef Pröll, zum Präsidenten des durchaus verpolitisierten Österreichischen Fußballbundes bestimmt wird – in auffälliger Gleichzeitigkeit zur Übernahme eines Staatssekretärs-Postens im Bundeskanzleramt durch seinen Sohn Alexander Pröll.

 

Apropos Postenschacher: Offenbar, um sich gegen Kritik zu immunisieren, hat die neue Bundesregierung die von ihr beabsichtigten politisch motivierten Posten-vergaben im Regierungsprogramm offengelegt – die Beförderung Nehammers war freilich nicht Bestandteil dieser Liste, wohl aber die Absicht, den eben erst ins Amt gekommenen EU-Kommissar in knapp fünf Jahren erneut zu nominieren oder durch einen dem Bundeskanzler genehmen Kandidaten zu ersetzen.

 

Die Vergabe der mehr als drei Seiten im Regierungsprogramm füllenden Posten soll jedenfalls „transparent, objektiv entlang der geforderten Qualifikationen und frei von Diskriminierung jedweder Art im Interesse der betreffenden Organisation und der Republik“ erfolgen. Dies freilich unter Beteiligung des sowohl im Ministerrat als auch in der Regierungskoordination vertreten ÖVP-Klubobmanns August Wöginger, der jüngst wegen des Verdachts der Bestimmung zum Amtsmissbrauch angeklagt wurde – weil er sich für einen Kandidaten als Leiter eines Finanzamts eingesetzt haben soll, dessen Qualifikation objektiv hauptsächlich in seiner Verbundenheit zur ÖVP gelegen haben dürfte.

 

In der Zusammenschau der geschilderten Umstände stellt sich daher die Frage, wessen Interessen die ÖVP als Regierungspartei in erster Linie vertritt: jene des Staates und damit seiner Bürger – oder doch eher jene der Partei und ihrer Funktionäre. Dies aufzuklären, dient diese Anfrage an den Bundeskanzler und ÖVP-Obmann, der aufgefordert ist klarzustellen, welcher dieser beiden Funktionen er im Zweifel den Vorzug gibt.

 

 


 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wurde durch die Bundeskanzler der vergangenen schwarz-grünen Regierung, Mitarbeiter von deren Kabinetten oder leitende Bedienstete des Bundes-kanzleramts unsachlicher und/oder parteipolitisch motivierter Einfluss auf die zuständigen Versammlungsbehörden genommen?

a.    Wenn ja, wann und in welcher Form?

2.    Wurde durch die Bundeskanzler der vergangenen schwarz-grünen Regierung, Mitarbeiter von deren Kabinetten oder leitende Bedienstete des Bundes-kanzleramts unsachlicher und/oder parteipolitisch motivierter Einfluss auf Überwachungs-, Beobachtungs- und Kontrollmaßnahmen gegenüber Personen oder Gruppen, die sich kritisch gegenüber der Bundesregierung oder den COVID-19-Maßnahmen geäußert bzw. engagiert haben, genommen?

a.    Wenn ja, wann und in welcher Form?

3.    In welchem finanziellen Umfang wurden vom Bundeskanzleramt in den Jahren 2020 bis 2024 Inserate und sonstige Werbemaßnahmen in Medien in Auftrag gegeben? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Medien ab einem Auftragsvolumen von € 100.000 pro Jahr)

4.    Wie hoch war der jeweilige Betrag pro Jahr, der für Informations- und Werbemaßnahmen in Zusammenhang mit COVID-19 ausgegeben wurde?

5.    Wann und warum wurde der „Digitale Krisenstab“ im Bundeskanzleramt eingerichtet, der sich unter anderem mit dem Aufspüren und Richtigstellen angeblicher Falschinformationen rund um das Coronavirus beschäftigen sollte?

6.    Wann wurde dieser „Digitale Krisenstab“ aufgelöst?

a.    Wenn er nicht aufgelöst wurde, welchen Zwecken dient er aktuell?

b.    Wenn er aufgelöst wurde, wer führt die Arbeit des digitalen Krisenstabes im Bundeskanzleramt fort und auf welcher Rechtsgrundlage?

7.    Wie hoch waren die Kosten für den „Digitalen Krisenstab“ bis zum heutigen Tag? (Bitte um Gliederung nach Personalkosten und sonstigem Aufwand)

8.    Welche Mittel und Methoden setzte der „Digitale Krisenstab“ ein, um das gesteckte Ziel des Aufspürens und Richtigstellens angeblicher Falsch-informationen rund um das Coronavirus zu erfüllen?

9.    Auf welcher Basis wurde entschieden, ob bestimmte Informationen als Falschinformationen zu qualifizieren sind?

10. Arbeitete der „Digitale Krisenstab“ auch mit den nachrichtendienstlichen Einrichtungen im Innen- und Verteidigungsministerium zusammen?

a.    Wenn ja, in welcher Weise konkret?

11. Wurde durch Sie als Bundeskanzler oder ihre unmittelbaren Vorgänger Alexander Schallenberg und Karl Nehammer, Mitarbeiter von deren Kabinetten oder leitende Bedienstete des Bundeskanzleramts Einfluss auf die anhängigen Verfahren in Zusammenhang mit dem Tod von Sektionschef Christian Pilnacek genommen?

a.    Wenn ja, wann und in welcher Form?

12. Wann, auf welchem Wege und mit welchen konkreten Informationen hat Ihr Vorgänger Karl Nehammer vom Ableben Christian Pilnaceks erfahren?

13. Wann, auf welchem Wege und mit welchen konkreten Informationen haben Sie vom Ableben Christian Pilnaceks erfahren?

14. Wie viele Hintergrundgespräche oder sonstige nicht öffentliche Treffen mit Medienvertretern hat Ihr Amtsvorgänger Sebastian Kurz ab 07.01.2020 abgehalten?

a.    Wann und zu welchen Themen fanden diese Gespräche bzw. Treffen statt?

15. Wie viele Hintergrundgespräche oder sonstige nicht öffentliche Treffen mit Medienvertretern hat Ihr Amtsvorgänger Alexander Schallenberg von 11.10.2021 bis 06.12.2021 abgehalten?

a.    Wann und zu welchen Themen fanden diese Gespräche bzw. Treffen statt?

16. Wie viele Hintergrundgespräche oder sonstige nicht öffentliche Treffen mit Medienvertretern hat Ihr Amtsvorgänger Karl Nehammer von 06.12.2021 bis 10.01.2025 abgehalten?

a.    Wann und zu welchen Themen fanden diese Gespräche bzw. Treffen statt?

17. Wie viele Hintergrundgespräche oder sonstige nicht öffentliche Treffen mit Medienvertretern hat der mit dem Vorsitz in der einstweiligen Bundesregierung und der Fortführung der Verwaltung im Bundeskanzleramt betraute Alexander Schallenberg von 10.01.2025  bis 03.03.2025 abgehalten?

a.    Wann und zu welchen Themen fanden diese Gespräche bzw. Treffen statt?

18. Wie viele Hintergrundgespräche oder sonstige nicht öffentliche Treffen mit Medienvertretern haben Sie als Bundeskanzler seit 03.03.2025 abgehalten?

a.    Wann und zu welchen Themen fanden diese Gespräche bzw. Treffen statt?

19. Wann war Ihnen bzw. Ihren Amtsvorgängern das volle Ausmaß des Budgetdesasters bekannt?

20. Haben Sie oder Ihre Amtsvorgängen, Mitarbeiter der Kabinette oder sonstige leitende Bedienstete des Bundeskanzleramts Einfluss genommen, damit das wahre Ausmaß nicht vor der Nationalratswahl bekannt wird.

a.    Wenn ja, wann, gegenüber wem und ich welcher Form?

21. Haben Sie als Bundeskanzler, Mitarbeiter Ihres Kabinetts oder leitende Bedienstete des Bundeskanzleramts auf die Entscheidung Einfluss genommen, Ihren Amtsvorgänger Karl Nehammer trotz fehlender Branchenkenntnisse für das Direktorium der Europäischen Investitionsbank zu nominieren?

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn ja, in welcher Form?

22. Gibt es neben dem entsprechenden Passus im Regierungsprogramm Abreden zwischen den Regierungsparteien über die Vergabe von Posten, sprich sogenannte Sideletter?

a.    Wenn ja, welche und mit welchem Inhalt?

23. Sehen Sie das im Regierungsprogramm vorgegebene Ziel, die darin genannte Posten „transparent, objektiv aufgrund der gesetzlich geforderten Qualifikationen und frei von Diskriminierung jedweder Art im Interesse der betreffenden Organisation und des Landes“ zu vergeben, als realistisch?

24. Wie stehen Sie dazu, dass mit ÖVP-Klubobmann August Wöginger eine Person an diesen Vergaben mitwirkt, dem vorgeworfen wird, zugunsten einer nicht ausreichend qualifizierten Person interveniert und zum Amtsmissbrauch angestiftet zu haben?

25. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass August Wöginger vorläufig von der Mitwirkung an der Vergabe der im Regierungsprogramm vorgesehenen Posten ausgeschlossen wird?

26. Können Sie eine Vermischung Ihrer Tätigkeiten als Bundeskanzler und Bundesparteichef der ÖVP vor dem Hintergrund der jüngst vom Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) verhängten Strafen wegen illegaler Parteienfinanzierung gegen die ÖVP ausschließen?

27. Werden Sie als Bundeskanzler die Republik Österreich gegenüber Ihrer Partei ÖVP schadlos halten und Regressansprüche stellen, zumal von der ÖVP als Medieninhaberin betriebene Social-Media-Accounts durch Bundesbedienstete betreut wurden und diese sohin nicht ihren eigentlichen Tätigkeiten nachgehen konnten?

28. Stimmen Medienberichte, wonach Sie die vom UPTS bestrafte Form der illegalen Parteienfinanzierung legalisieren wollen bzw. welche diesbezüglichen allenfalls legistischen Vorbereitungshandlungen wurden in Ihrem Verantwortungsbereich bereits gesetzt? 

29. Zumal Sie die Beantwortung der Dringliche Anfrage nicht persönlich vornehmen, zu welchem Zeitpunkt war der Auslandsaufenthalt, den Sie dem Parlament am Nachmittag des 19. Mai 2025 – also etwa vier Tage nach der Einbringung des Verlangens einer Sondersitzung – mitgeteilt haben, bekannt?

30. Warum wurde dieser Auslandsaufenthalt nicht bereits bei der Termin-vereinbarung der Sondersitzung am 16. Mai 2025 kommuniziert?

31. Hat der Auslandsaufenthalt dienstlichen Charakter?

a.    Wenn nein, was ist der Anlass dafür?

b.    Wenn nein, kann es sein, dass der Staat für Sie nicht an erster Stelle steht?

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs 2 GOG-NR
zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstanfragesteller
Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.



[1]    https://www.rog.at/weltrangliste-der-pressefreiheit-2024/ (zuletzt abgerufen am 19.05.2025).

[2]     https://www.derstandard.at/story/3000000269782/beweiswert-des-handys-evident-massive-kritik-der-wksta-in-causa-pilnacek (zuletzt abgerufen am 19.05.2025)