2467/J XXVIII. GP
Eingelangt am 22.05.2025
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Katayun Pracher-Hilander
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Regelung und Handhabung des digitalen Nachlasses in Österreich
Mit dem digitalen Wandel ist auch die Frage, was mit Online-Konten, Cloud-Daten, E-Mails, digitalen Abonnements oder Social-Media-Profilen nach dem Tod eines Menschen geschieht, zunehmend relevant geworden. In Österreich ist der digitale Nachlass bislang rechtlich nicht explizit geregelt, was bei Erben oft zu rechtlichen und praktischen Schwierigkeiten führt. Zwar treten Erben im Zuge der Einantwortung grundsätzlich in die Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein, jedoch ergeben sich insbesondere beim Zugang zu Kommunikationsdiensten (z.B. E-Mails, Messenger-Dienste, soziale Netzwerke) regelmäßig Probleme.
Datenschutzrechtliche Fragen und fehlende gesetzliche Grundlagen führen dazu, dass Erben in der Praxis mit Plattformbetreibern wie Meta, Apple oder Google nur schwer eine Nachlassabwicklung erreichen können.
Während einige Länder, wie Deutschland bereits Höchstgerichtsurteile zu dieser Thematik erlassen haben, fehlt es in Österreich weiterhin an klaren rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Bedeutung des Themas steigt auch deshalb, weil ein wachsender Teil unseres privaten, beruflichen und finanziellen Lebens digital verwaltet wird, mit erheblichen Auswirkungen auf das Erbrecht, den Konsumentenschutz und die IT-Sicherheit.
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende
Anfrage
1. Wie beurteilen Sie die aktuelle Rechtslage bezüglich des digitalen Nachlasses in Österreich?
2. Welche Möglichkeiten bestehen für Erben nach der Einantwortung, rechtlich und tatsächlich Zugang zu den digitalen Konten (z.B. E-Mail, Cloud-Dienste, soziale Netzwerke) des Verstorbenen zu erlangen?
a. Gibt es dazu einheitliche rechtliche Grundlagen oder nur Einzelfall-lösungen durch Gerichtsbeschlüsse?
3. Welche bekannten praktischen Schwierigkeiten oder Problemfelder wurden Ihnen und Ihrem Ressort im Zusammenhang mit dem digitalen Nachlass gemeldet (z.B. verweigerter Zugang durch Plattformbetreiber, fehlende Pass-wörter, Datenschutzprobleme)?
4. Gibt es seitens Ihres Ressorts einen Dialog mit großen Plattformbetreibern (z.B. Google, Meta, Apple, Microsoft) über standardisierte Verfahren zur Nachlass-abwicklung in Österreich?
a. Wenn ja, wie gestalten sich diese Gespräche konkret?
b. Wenn nein, warum nicht?
5. Planen Sie gesetzliche Maßnahmen zur Schaffung eines klar geregelten digitalen Nachlassrechts?
a. Wenn ja, in welchem zeitlichen Rahmen?
b. Wenn nein, warum nicht?
6. Wie wird sichergestellt, dass Erben nicht durch datenschutzrechtliche Hürden daran gehindert werden, berechtigte Nachlassansprüche gegenüber digitalen Dienstleistern durchzusetzen?
7. Gibt es öffentlich empfohlene oder staatlich unterstützte Maßnahmen, mit denen Personen zu Lebzeiten ihren digitalen Nachlass (z.B. über Vollmachten, Kennwortlisten, Testamente) rechtlich vorbereiten können?