2469/J XXVIII. GP
Eingelangt am 22.05.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Norbert Nemeth
an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Diplomatische Bewertung der Haftbefehle des IStGH gegen Netanjahu
Am 20. Mai 2024 beantragte der Chefankläger des IStGH, Karim Khan, einen Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und dessen Ex-Verteidigungsminister, sowie gegen mehrere Hamas-Führer wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen[1].
Nun wird gegen Karim Khan ermittelt. Er soll „eine seiner Mitarbeiterinnen […] zunächst übergriffig berührt und später auf mehreren Dienstreisen und bei dienstlichen Treffen in seiner Residenz in Den Haag zum Sex genötigt haben.“[2]
Er steht im Verdacht, den historischen Haftbefehl gegen Netanjahu beantragt zu haben, um von den schwerwiegenden Vorwürfen abzulenken, mit denen er selbst konfrontiert wird. Laut FAZ gibt es einige Indizien, die diese Theorie stützen:
„[…] da Den Haag erst zuständig wird, wenn die nationale Justiz nicht willens oder in der Lage ist, wegen entsprechender Vorwürfe zu ermitteln. Es war ein schwerwiegender Kritikpunkt gegen Khans Vorstoß, dass er Israels Justiz nicht ausreichend Gelegenheit gegeben habe, den Vorwürfen nachzugehen. Auch einige Mitarbeiter in Den Haag waren offenbar überrascht, dass Khan Anfang Mai plötzlich mit so großem Druck auf die Haftbefehle drang. […] Im Ergebnis stellt innerhalb des Strafgerichtshofs zwar kaum jemand die Rechtmäßigkeit der Haftbefehle infrage, doch gab es wohl einige Stimmen, die den Fall für noch nicht ‚gerichtsreif‘, also ausermittelt, hielten.“1
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für europäische und internationale Angelegenheiten nachstehende
Anfrage
1. Wie positioniert sich die österreichische Diplomatie rund um den vermeintlichen Khan-Skandal grundsätzlich?
2. Welchen Beitrag leisten Sie bzw. österreichische Diplomaten zur Aufklärung der gegen Khan erhobenen Vorwürfe?
3. Wie stehen Sie zum Haftbefehl wider Benjamin Netanjahu grundsätzlich?
a. Haben die im FAZ-Artikel beschriebenen Umstände eine Auswirkung auf diese Positionierung, zumal der Haftbefehl keinem Instanzenzug unter-liegt?
4. Sehen die internationalen Rechtsvorschriften eine Wiederaufnahme des Verfahrens vor?
a. Wenn ja, wird Österreich eine solche befürworten?