2484/J XXVIII. GP
Eingelangt am 22.05.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Harald Stefan
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Eingestellte Ermittlungen im Fall Pilnacek
Der „KURIER“ berichtete am 12. Mai 2025 über die Hintergründe der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen zwei Beamte des Landeskriminalamts Niederösterreich rund um die Vorgänge nach dem Tod von Christian Pilnacek u.a. wie folgt:
„Causa Pilnacek: WKStA stellt Ermittlungen gegen Kripo-Beamte ein
Gegen zwei Beamte des Landeskriminalamts wurde wegen Amtsmissbrauchs rund um Vorgänge nach dem Tod des Justiz-Sektionschefs ermittelt. Mit einer Weisung korrigierte die Oberbehörde die Begründung für das Aus der Ermittlungen.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) stellt ihre Ermittlungen wegen Amtsmissbrauchs gegen Beamte des Landeskriminalamts Niederösterreich in der Causa Pilnacek ein. Das bestätigt ein Sprecher am Montag auf KURIER-Anfrage.
Den Beamten war vorgeworfen worden, im Zuge des Ablebens des früheren Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek am 20. Oktober 2023 ihre Befugnisse missbraucht zu haben. Konkret geht es um Pilnaceks persönlichen Gegenstände, die im Haus einer Freundin abgeholt und der Witwe übergeben wurden, aber auch um mutmaßliche Schlampereien bei der Tatortarbeit.
Dahinter wurde Verdacht kolportiert, die Kripo-Beamten hätten Pilnaceks Handy und Laptop verschwinden lassen wollen, weil sich darauf (für die ÖVP) belastendes Material befunden habe.
Die Ermittlungen gingen offenbar ins Leere. Warum, wird auf KURIER-Anfrage nicht näher erklärt.
‚Andere Einschätzung des Sachverhalts‘
Spannend daran ist, dass die WKStA in der Sache eine Weisung von ihren Oberbehörden erhalten hat.
So erklärt ein Sprecher schriftlich, dass die WKStA nach umfangreichen Ermittlungen zum Ergebnis gekommen sei, dass das Verfahren einzustellen ist. Die Oberbehörde sei zum gleichen Ergebnis gekommen - wenngleich ‚auf dem Wege einer anderen Einschätzung des Sachverhalts und der daraus anders folgenden juristischen Begründung‘.
Als weisungsgebundene Behörde sei die WKStA ‚selbstverständlich verpflichtet, die Einschätzung und Begründung aus der Weisung der Oberbehörde zu übernehmen‘, heißt es weiter.
Erklärung wird veröffentlicht
Bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien (OStA) wird man auf Nachfrage auch nicht sehr viel schlauer: Da heißt es, dass unter allen Beteiligten - der WKStA, der OStA, dem Justizministerium und dem Weisungsrat - die ‚einhellige Meinung" gegeben habe, dass das Verfahren einzustellen ist.
Keine einhellige Meinung aber habe es darüber gegeben, worauf die Einstellung zu stützen sei. Die OStA habe einen anderen Fokus gesehen, was die ‚maßgeblichen Argumente‘ betrifft. Durch eine Weisung sei dann ‚das rechtlich maßgebende in den Vordergrund gestellt‘ worden. Betont wird, dass die Erwägungen der WKStA nicht beschnitten, sondern ‚ergänzt‘ worden seien.
Details, um welche Einschätzungen es denn nun genau gegangen sei, waren auf KURIER-Nachfrage nicht zu erfahren. Aber: ‚Die Einstellungsbegründung wird aufgrund des öffentlichen Interesses in anonymisierter Form in der Ediktsdatei veröffentlicht‘, sagt der OStA-Sprecher. Wann, ist offen.“[1]
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende
Anfrage
1. Wer leitete gestützt auf welcher rechtlichen Grundlage das Ermittlungs-verfahren gegen die Beamten ein?
2. Wurden im Zusammenhang mit der Einleitung des Ermittlungsverfahren Weisungen erteilt?
a. Wenn ja, wer erteilte wem welche konkrete Weisung?
3. Aus welchem Grund hat die Staatsanwaltschaft Krems das Verfahren an die WKStA abgetreten?
4. Welches konkrete Ergebnis hatte das Ermittlungsverfahren der WKStA und welche Einschätzungen des Sachverhaltes ergaben sich aufgrund welcher juristischen Begründung dieses Ergebnisses?
5. Zu welchem konkreten Ergebnis kam die Oberstaatsanwaltschaft und welche Einschätzungen des Sachverhaltes ergaben sich aufgrund welcher juristischen Begründung dieses Ergebnisses?
[1] https://kurier.at/politik/inland/causa-christian-pilnacek-wksta-landeskriminalamt-niederoesterreich-beamte/403040445