2485/J XXVIII. GP
Eingelangt am 22.05.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Gernot Darmann
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Einführung eines Registers für islamistische Hassprediger und geplanter Einsatz von Verfassungsschutzbeamten an Schulen
Wie Medienberichten zu entnehmen ist, plant die Bundesregierung, angeführt von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) und flankiert von NEOS-Klubobmann Yannick Shetty, die Einführung eines Registers für islamistische Hassprediger sowie den Einsatz von Beamten des Verfassungsschutzes an Schulen. Diese Maßnahmen wirken nicht wie ernsthafte Sicherheitsinitiativen, sondern vielmehr wie politisch motivierte Schaustücke zur Beruhigung der Öffentlichkeit auf Kosten der inneren Sicherheit.[1]
Tatsache ist: Die Bedrohung durch radikale Islamisten in Österreich ist seit Jahren bekannt, von Tschetschenen-Clans über radikale Moscheevereine bis hin zu bekannten Hasspredigern, die unbehelligt ihre Ideologien verbreiten. Statt endlich Konsequenzen zu ziehen und bekannte Gefährder abzuschieben oder einschlägige Vereine zu schließen, werden erneut untaugliche Maßnahmen gesetzt, die in ihrer Wirkung zweifelhaft sind. Ein Verbotsgesetz gegen den politischen Islam hingegen wäre das Gebot der Stunde.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende
Anfrage
1. Wie viele islamistische Hassprediger sind dem Innenministerium derzeit namentlich bekannt?
a. Wie viele davon sind noch immer in Österreich aktiv?
2. Warum wurden diese Personen bisher nicht abgeschoben, sofern sie keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen?
3. Welche konkreten rechtlichen Schritte sind für die Errichtung eines Registers geplant und wie wird verhindert, dass dieses in der Praxis zahnlos bleibt?
4. Welche Strafen oder Konsequenzen sollen sich aus einem Eintrag in dieses Register ergeben?
a. Falls keine, bleibt es nur bei einer Erfassung?
5. Ist es zutreffend, dass auch in anderen europäischen Ländern ähnliche Projekte gescheitert sind?
a. Wenn ja, warum wird dieser Weg dennoch beschritten?
6. Wie viele Planstellen sind derzeit im Verfassungsschutz (DSN und LSE) gesamt unbesetzt? (Bitte um eine detaillierte Aufschlüsselung nach Zuständigkeit (politischer Islam, Linksextremismus, Rechtsextremismus) und Bundesland)
7. Kann es sich der Verfassungsschutz aufgrund seiner personellen Zusammen-setzung leisten, Beamte von sicherheitsrelevanten Tätigkeiten abzuziehen, um in Schulen „Informationsarbeit“ zu leisten?
8. Wie viele Schulbesuche durch Verfassungsschutzbeamte sind derzeit geplant, und wie viele Beamte werden dadurch gebunden?
9. Welche Ausbildung in Pädagogik oder Extremismusprävention besitzen diese Beamten?
a. Falls keine, wird hier ohne jede fachliche Qualifikation agiert?
10. Werden weitere Akteure, wie z.B. Präventionsbeamte, Schulpsychologen oder externe Fachstellen in die Maßnahme eingebunden?
11. Gibt es eine Gefahrenanalyse, welche zeigt, dass der Einsatz in Schulen mehr bringt als klassische Ermittlungsarbeit?
12. Wie viele konkrete Fälle islamistischer Radikalisierung unter Schülern wurden seit 2020 dem Innenministerium gemeldet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Bundesland)
13. Welche konkreten islamistischen Netzwerke in Österreich werden derzeit observiert?
a. Wie viele dieser Strukturen betreiben aktiv Rekrutierung von Jugend-lichen?
14. Warum wird nicht primär auf konsequente Abschiebungen, Vereinsverbote und Einreiseverbote gesetzt, um den Islamismus an der Wurzel zu bekämpfen?
15. Wie wird sichergestellt, dass der Verfassungsschutz künftig nicht zu einem pädagogischen Alibi-Apparat verkommt, während die Bedrohungslage weiterwächst?
16. Welche Rückmeldungen aus den Bildungsdirektionen oder Schulleitungen liegen bisher zu diesem Vorhaben vor?
17. Wie viel kostet diese Maßnahme den Steuerzahler jährlich? (Bitte um detaillierte Aufschlüsselung nach Personal, Schulung, Koordination und Reisekosten)
18. Welche konkreten Erfolge erwarten Sie sich von dieser Maßnahme in den nächsten 12 Monaten?