2503/J XXVIII. GP
Eingelangt am 03.06.2025
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Anfrage
der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Blockade bei der Novellierung des Sanitäter:innengesetzes
Im Rahmen der Landesgesundheitsreferentenkonferenz am 16.05.2025 in Salzburg sollte auch ein weiterer Ablauf zur im Regierungsprogramm vorgesehenen Novellierung des Sanitätergesetzes festgelegt werden. Im Fokus stand dabei unter anderem die Haltung der Bundesländer zur Frage der Erweiterung der Ausbildung von Sanitäter:innen. Hiervon seien laut uns vorliegenden Informationen aus Sicht ihres Ministeriums die weiteren Schritte im Reformprozess abhängig, welcher von der Gesundheit Österreich GmbH moderiert fortgeführt werden sollte. Ein außerdem zu planender «Runder Tisch» mit allen Stakeholdern sollte dann die Möglichkeit bieten, die unterschiedlichen Sichtweisen und Standpunkte einzubringen.

Abbildung 1 Regierungsprogramm 2025
Aktuell zeichnet sich dabei eine Blockadehaltung ab. Laut unseren Informationen wird diese von Oberösterreich angeführt. Dabei wird damit argumentiert, dass die bereits am Tisch liegenden Vorschläge zu einer Ausbildungsreform das Freiwilligensystem gefährden würden. Dieses Argument wird kontrafaktisch verbreitet, denn in den beiden vorliegenden Vorschlägen des BVRD gemeinsam mit der Initiative «Zukunft Rettungsdienst» als auch im Vorschlag des Arbeitersamariterbunds Österreich sind eindeutig weitreichende Möglichkeiten des niederschwelligen Einstiegs (Rettungs- und Krankentransportsanitäter) und der Weiterqualifizierung für Ehrenamtliche (Rettungssanitäter:in mit Notfallkompetenzen) vorgesehen. Im Vorschlag des BVRD sind diese beiden Einstiegsstufen weiterhin in den bestehenden Rettungsschulen absolvierbar. Die neue dritte Stufe (Notfallsanitäter:in) wäre im Rahmen einer dreijährigen Ausbildung in Fachhochschulen vorgesehen, und stellt ein neues, innovatives Berufsbild für Sanitäter:innen dar. Rund 4000 Notfallsanitäter:innen sollen in ganz Österreich so ausgebildet und eingesetzt werden, um bundesweit eine Versorgungswirksamkeit im Rettungsdienst zu erreichen. Dabei geht es weder um die Abschaffung der Ehrenamtlichkeit, noch eine Reduktion des bestehenden Personals. Vielmehr soll der Rettungsdienst angesichts demographischer Veränderungen, steigender Fahrtenzahlen und hohen Kostendrucks zum Gesundheitsdienstleister entwickelt werden, um eng verzahnt mit der Primärversorgung neue Versorgungspfade für die Versorgung der Patient:innen zu entwickeln. Sowohl für bestehende Mitarbeiter:innen, als auch für Personen ohne Matura werden bestehende niederschwellige Zugangsmöglichkeiten («Studieren ohne Matura») und verkürzte Ausbildungswege zu diesem neuen Berufsbild genutzt. Auch eine Durchlässigkeit in andere gehobene Gesundheitsberufe ist möglich, welche in Österreich auf Fachhochschulen ausgebildet werden. Der vorliegende Vorschlag des Arbeitersamariterbunds Österreich geht in eine ähnliche Stoßrichtung. Dort wäre sogar ein deutlich erleichterter Einstieg vorgesehen.
Angesichts der demographischen Veränderung, deutlich gestiegener Ausgaben für den Rettungsdienst, weiterhin steigender Fahrtenzahlen, hoher Fluktuation von Mitarbeiter:innen, fehlender Versorgungsalternativen zur Hospitalisierung und einer insgesamt fehlenden Einbindung des Rettungsdienstes in die Versorgungsplanung (ÖSG) bedarf es dringend einer Novellierung, was auch Niederschlag im Regierungsprogramm wie oben ersichtlich findet.
Dem steht nunmehr ein sich abzeichnender stagnierender Reformprozess gegenüber, und es gibt bei etlichen Stakeholdern auch die Befürchtung, dass die offenkundige Blockadehaltung einzelner Bundesländer mit den Partikularinteressen einzelner Einsatzorganisationen zusammenhängt.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1)
Wie ist der aktuelle Stand zur Novellierung des
Sanitätergesetzes aus Sicht des Ministeriums?
2) Stimmt es, dass in der oben erwähnten Sitzung der Landesgesundheitsreferent:innen aus einzelnen Bundesländern eine klare Ablehnung zum Reformvorhaben der Bundesregierung – insbesondere die Professionalisierung des Berufsbilds und die Ausbildung betreffend – formuliert wurde?
3) Wenn ja, welche Bundesländer haben diese Ablehnung artikuliert?
4) Wie wird angesichts einer möglichen Verzögerung/Blockade durch die Bundesländer mit der SanG Reform umgegangen?
5) Welche Vorschläge zu einer Novellierung des Sanitäter:innengesetzes sind bisher beim Ministerium eingelangt und wie genau sehen die unterschiedlichen Modelle aus?
6) Wann ist mit einer Weiterführung des Reformprozesses zu rechnen?
7) Welche konkreten Schritte zur Weiterführung des Reformprozesses sind geplant?
8) Wann soll ein „runder Tisch“ zwischen den beteiligten Stakeholdern stattfinden?
9) Welche Stakeholder werden in einem Reformprozess weiter eingebunden?
10) Wie stellt das Ministerium sicher, dass nicht nur die Interessen der Einsatz- und Rettungsorganisationen in diesem Prozess vertreten werden?
11) Bis wann plant das Ministerium den Reformprozess abgeschlossen zu haben?