Eingelangt am 03.06.2025
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Anfrage
der Abgeordneten Lukas Hammer, Olga Voglauer, Freundinnen
und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Geschichtsrevisionistisches Ustascha-Gedenken in
Bleiburg/Pliberk am Wiederaufflammen?
BEGRÜNDUNG
Am 9. Juli 2020 wurde mit breiter Mehrheit die
von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS gemeinsam eingebrachte
Entschließung unterstützt, in der die Bundesregierung, insbesondere
aber der Innenminister aufgefordert wird, unter Berücksichtigung der
Vorgaben der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der
Europäischen Menschrechtskonvention und sonstiger verfassungsrechtlicher
Vorgaben alle Möglichkeiten zu prüfen, um den jährlichen
Aufmarsch und das Treffen von Anhänger:innen der Ustascha ab dem Jahr 2021
zu unterbinden.
Innenminister Karl Nehammer beauftragte im Juli 2020 den Leiter der Sektion III
(Recht) im Innenministerium, Mag. Dr. Mathias Vogl, eine Expertengruppe zur
Untersagung der Feier im Gedenken an das "Massaker von Bleiburg"
einzurichten.
Diese Expert:innengruppe war
interdisziplinär zusammengesetzt und bestand aus Expert:innen aus dem
Bereich der Wissenschaft, von Bundes- und Landesbehörden sowie der
Katholischen Kirche. Sie erarbeitete in sechs Sitzungen einen Bericht, der
schlussendlich vom Ministerrat und Nationalrat zur Kenntnis genommenen wurde. Die
Expertengruppe kommt in dem Bericht zum Schluss, dass eine Gedenkfeier in der
Art, wie sie insbesondere in den Jahren 2019 und davor stattfand, in Hinkunft
zu untersagen ist, und nur ein „neutrales Totengedenken“
möglich sei.
Zudem kam der Bericht zum Schluss, dass das dort vielfach zur Schau gestellte
Emblem der Ustascha, welches auch seit ca. 2004 am Gedenkstein angebracht war,
unter das Abzeichengesetz (1960) fällt, weshalb es in Folge zu zahlreichen
Anzeigen und auch zu einer behördlich angeordneten Änderung am
Gedenkstein kam.
Seither konnte die geschichtsrevisionistische
Feier am Loibacher Feld in Bleiburg nicht mehr stattfinden, das Verbot konnte
also erfolgreich durchgesetzt werden – ein wichtiger Schritt im Kampf
gegen rechtsrevisionistische und revanchistische Geschichtsumdeutung und gegen
das Zurschaustellen von Rechtsextremismus und Verharmlosung faschistischer
Verbrechen im öffentlichen Raum.
Nichtsdestotrotz fanden in den letzten Jahren
kleinere Gedenkfeiern statt, es beteiligten sich jedoch nie mehr als 100 Personen
an den in Österreich abgehaltenen Feiern, diese fanden also im kleinen
Rahmen statt und boten keinen Grund zur Beanstandung. Die eigentlichen Feiern wurden
von der kroatischen Regierung, von der kroatischen Bischofskonferenz nach
Kroatien verlegt, vor allem nach Zagreb. Gleichzeitig gab es eine
Veränderung in den Eigentumsverhältnissen auf dem Grundstück, wo
bisher die Feiern stattgefunden haben: Der in Österreich und Kroatien
doppelgemeldete Verein „Bleiburger Ehrenzug“ (PBV - Počasni
Bleiburški vod) kaufte das Grundstück aus dem Nachlass eines
früheren Ustascha-Kämpfers. Dieser Vorgang widerspricht in diesem
Punkt dem Vierparteienbeschluss vom 9. Juli im Nationalrat, in dem die verantwortlichen
Behörden des Landes Kärnten zur Beurteilung von Grundstückstransaktionen
durch den Verein „Bleiburger Ehrenzug“ (PBV) aufgefordert wurden.
In weiterer Folge fanden Umbauten an der
Gedenkstätte am Loibacher Feld, wie eine Erweiterung der Bühne,
statt, was darauf hindeutet, dass sich die Verantwortlichen erneut auf
größere Gedenkfeierlichkeiten vorbereiten. Heuer – 80 Jahre
nach der militärischen Niederschlagung des NS-Regimes und seiner Verbündeten
wie den Ustascha – kam es erstmals wieder zu einer
rechtsrevisionistischen Gedenkfeier am Loibacher Feld, an der sich mehr als 200
Personen mit teils ultranationalistischen und faschistischen Bezügen
beteiligten. Entsprechend wurden vor Ort auch faschistische und rechtsextreme
Symbolik zur Schau gestellt.
Die unterfertigenden Abgeordneten
stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Der
Expertenbericht wurde im November 2021 veröffentlicht und war bis vor
kurzem auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres abrufbar
(https://www.bmi.gv.at/news.aspx?id=4834616951752F412F45593D), jetzt aber nicht
mehr. Warum nicht mehr und seit wann?
2. Sowohl rund
um das zweite als auch um das dritte Mai-Wochenende fanden Feiern aus dem
Umfeld von rechtsrevisionistischen und ultranationalistischen Kreisen bei der
Gedenkstätte am Loibacher Feld als auch in Bleiburg/Pliberk selbst statt.
So kam es am 11.05.2025 zu einer offensichtlich organisierten Busanreise, zu
einer Veranstaltung und Versammlung beim Denkmal. Ebenso am 16.05.2025, wo
mehrere Busse, dutzende Fahrzeuge und mehr als 200 Personen zu einer
Veranstaltung und Versammlung anreisten. Welche Feiern, Veranstaltungen und
Versammlungen aus dem rechtsrevisionistischen und ultranationalistischen Spektrum
sind Ihnen im Raum Bleiburg/Pliberk im Monat Mai 2025 bekannt? Bitte um Auflistung
von Datum, Ort, Teilnehmeranzahl, Anmelder bzw. Veranstaltungsleiter und Gegenstand
der Versammlung/Veranstaltung.
3. Wurde die
Versammlung am 11.05.2025 der Behörde zur Kenntnis gebracht oder angemeldet?
Welchen rechtlichen Status hatte diese? Wie viele Personen nahmen teil und wer
meldete die Feier an?
4. Wurde die
Versammlung am 16.05.2025 der Behörde zur Kenntnis gebracht oder angemeldet?
Welchen rechtlichen Status hatte diese? Wie viele Personen nahmen teil und wer
meldete die Feier an?
5. Während
der Feier am 16.05.2025 waren am Gelände Schilder angebracht, die
über die polizeiliche Videoüberwachung auf Basis von § 54 Abs. 5
SPG aufklärten, ausgestellt von der Bezirkshauptmannschaft
Völkermarkt/Velikovec. Welche Art Videoüberwachung wurde
durchgeführt, wurde das Material zur Auswertung gesichert?
6. Wie viele Einsatzkräfte
waren während der Feier am 11.05.2025 im Einsatz. Wie viele davon
verfügten über kroatische Sprachkenntnisse?
7. Wie viele
Einsatzkräfte waren während der Feier am 16.05.2025 im Einsatz. Wie
viele davon verfügten über kroatische Sprachkenntnisse?
8. Wie viele
Anzeigen gab es im räumlichen und zeitlichen Umfeld der Feier am
11.05.2025? Bitte aufschlüsseln nach VG, AbzG, Symb-G, EGVG, ...; wie
viele nach StVO?
9. Wie viele
Anzeigen gab es im räumlichen und zeitlichen Umfeld der Feier am
16.05.2025? Bitte aufschlüsseln nach VG, AbzG, Symb-G, EGVG, ...; wie
viele nach StVO?
10. Während
der Feier am 16.05.2025 wurde eine Person abgeführt. Auf welcher
Rechtsgrundlage und wegen welchem Vorhalt?
11. Während
der Feier am 16.05.2025 wurde eine unbestimmte Anzahl an Kerzen mit Aufdrucken
von der Polizei beschlagnahmt. Wie viele Kerzen, warum und nach welcher
Rechtsnorm? Wo sind diese Kerzen nun?
12. Während
der Feier am 16.05.2025 wurde von einer Person eine Fahne der HOS gezeigt
– was nach dem Symb-G unter Strafe steht. Konnte dieser Sachverhalt von
der Behörde dokumentiert und die Identität der Person seitens der
Behörde festgestellt werden?
13. Gab es vor
der Feier am 11.5. oder / und vor der Feier am 16.5. eine Vorbesprechung
seitens BH oder / und Veranstaltern oder / und LPD? Falls ja, wann und wo fand
diese statt? Wer nahm daran teil?
14. Welche
Schritte wurden unternommen, damit den dort eingesetzten Angehörigen der
Sicherheitsbehörden die Bestimmungen des AbzG und Symb-G bekannt sind?
15. An der Feier
am 16.05.2025 nahm der kroatische Botschafter in Österreich teil. Wann
erhielt die örtliche Polizei und wann die örtliche Bezirkshauptmannschaft
Kenntnis von seinem Kommen? Gab es eine Vorbesprechung und falls ja wann?
16. Handelte es
sich bei der Feier am 11.05.2025 um eine Versammlung, eine Veranstaltung oder
eine Ausnahme nach §5 VersG? Falls es sich um eine Ausnahme handelte, lag
dafür eine Zustimmung der Ortskirche vor?
17. Handelte es
sich bei der Feier am 16.05.2025 um eine Versammlung, eine Veranstaltung oder
eine Ausnahme nach §5 VersG? Falls es sich um eine Ausnahme handelte, lag
dafür eine Zustimmung der Ortskirche vor?
18. Am 17.05.2025
sammelten sich mehr als 50 Personen aus dem kroatischen Hooligan-Umfeld rund um
die Pfarrkirche Unter-Loibach/Spodnje Libuče. Wurde dieser Aufmarsch
seitens der Behörde beobachtet. Welche Schritte wurden gesetzt? Wie
gestaltete sich der Ablauf der Versammlung?
19. Am 03.05.2022
wurde nach einem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt das
Wappen am Gedenkstein beschlagnahmt und durch einen Steinmetz abgeschlagen. Wo
ist das Wappen heute? Wurde es für verfallen erklärt, wenn nein warum
nicht? Wurde es einer zeithistorischen Einrichtung zur Verwahrung angeboten,
wenn nein warum nicht?
20. Vertreter
des Vereins PBV haben im kroatischen Fernsehen angekündigt, gegen den
Vierparteienbeschluss, den BMI-Bericht und das Verbot der Feier vor dem VfGH
klagen zu wollen. Was ist Ihnen dazu bekannt?
21. Schon bisher fanden im Umfeld der Gedenkstätte – die
eigentlich eine landwirtschaftliche Fläche ohne entsprechende Widmung
für Bauwerke und Gedenkstätte ist – zahlreiche Ankäufe,
Grundteilungsgenehmigungen, Widmungsänderungen, Errichtung von Bauwerken,
wie zuletzt die Errichtung einer als Friedhof bezeichneten Anlage, mitten in
den Feldern statt, die im Nachhinein oft als unzulässig erkannt wurden.
Vor Kurzem wurde die Gedenkstätte erneut erweitert, renoviert und
erneuert. Welche Genehmigungen für die Erweiterung der Gedenkstätte
wurden eingeholt? Bitte um Auflistung mit Datum und GZ.