2525/J XXVIII. GP

Eingelangt am 12.06.2025
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Anfrage

 

der Abgeordneten David Stögmüller, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Dual-Use Kontrolle im Innenministerium

 

BEGRÜNDUNG

 

Im Dezember 2023 hat das unabhängige russische Investigativmedium iStories über anhaltende, westliche Lieferungen von Zielfernrohren nach Russland berichtet.[1] Das Medium berief sich dabei auf geleakte russische Zolldaten. Schon damals war dabei auch die Rede von Swarovski Optik beziehungsweise dem Tochterunternehmen Kahles GmbH. ZackZack hat die Zolldaten für die Jahre 2021 und 2022 nun ebenfalls eingesehen und darüber berichtet.[2]

 

Demnach erreichten den russischen Zoll im Jahr 2022 (als die Ukraine-Invasion begann) noch acht größere Lieferungen der beiden Unternehmen den russischen Zoll:

-       Betreffend Swarovski Optik waren es Sendungen, die am 17.1., am 31.1., am 14.2. und am 24.2. den russischen Zoll erreichten.

-       Betreffend Kahles GmbH waren es Sendungen, die am 16.2. und am 25.2. den russischen Zoll erreichten.

 

Außerdem gab es nach ZackZack-Recherchen von Kahles GmbH noch eine Lieferung von neun Paketen, die erst am 5.4.2022 die russischen Zollbehörden erreichte. Im Detail sah die Lieferung so aus: Die Zielfernrohre gingen an das Unternehmen "ЛЕВША ГРУПП“ („Levsha-Gruppe“); Die Pakete hatten ein Nettogewicht/Bruttogewicht von 5/6kg, 3/3.5kg, 3.5/4kg, 7/8kg, 6/7kg, 6/7kg, 2.6/2.9kg, 1.3/1.5kg, 0.6/0.8kg.

 

Die Lieferungen werfen Fragen auf, allen voran dahingehend, wie die Sendungen mit den strengen Sanktionsbestimmungen der EU gegen die Russische Föderation zusammenpassen.

 

Einerseits gab es seit 31. Juli 2014 Sanktionen (833/2014), die die Ausfuhr von Dual Use-Gütern nach Russland nur für zulässig erklärten, „sofern die Güter nicht ganz oder teilweise für militärische Zwecke oder für einen militärischen Endnutzer bestimmt waren oder bestimmt sein konnten.“  Mit Verordnung vom 25. Februar 2022 (328/2022) wurde die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern nach Russland gänzlich verboten (siehe auch Anfragebeantwortung „Deals der Knill-Gruppe mit Russland (346/AB)“[3]).

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE

 

1)    Auf Basis welcher Rechtsgrundlage war Swarovski Optik beziehungsweise Kahles GmbH berechtigt, Dual-Use Güter ab dem 31. Juli 2014 nach Russland auszuführen?

a.    In welchem Umfang führten beiden Unternehmen ab 31. Juli 2014 jährlich Dual-Use Güter nach Russland aus?

b.    Inwiefern wurde der Endverbleib dieser Güter von der Exportkontrolle überprüft?

2)    Wie sah das Prozedere für die Ausfuhr von Zielfernrohren für das Jahr 2022 (bis zum 24. Februar und danach) allgemein aus? Inwiefern traten Unternehmen mit der Exportkontrolle in Kontakt, wenn sie Zielfernrohre exportieren wollten?

3)    Welche Sendungen von Zielfernrohren von Swarovski Optik und Kahles GmbH sind für das Jahr 2022 bekannt?

4)    Sind für die Jahre 2022, 2023 und 2024 Sendungen von Swarovski Optik und Kahles GmbH an Drittstaaten bekannt, die am Ende für Russland bestimmt waren?

5)    Welche Informationen liegen Ihnen über die Geschäfte von Swarovski Optik und Kahles GmbH in Russland ab dem Jahr 2022 vor?

6)    Noch am 5.4.2022 erreichte laut Zolldaten, auf die sich ZackZack beruft, eine Lieferung der Kahles GmbH den russischen Zoll (Details siehe oben). Ist dem Innenministerium diese Lieferung bekannt?

a.    Wann verließ diese Lieferung Österreich?

b.    Erhielt diese Lieferung eine Ausfuhrgenehmigung der Exportkontrolle? Falls ja, wann?

c.    Wie war die Lieferung mit den Sanktionsbestimmungen vereinbar?

7)    Was passiert mit bereits versendeten aber noch nicht angekommenen Gütern, wenn nach Genehmigung ein Embargo oder Sanktionen verhängt werden?

8)    Welche Kontrollen werden durchgeführt, um den Endverbleib exportierter Güter sicherzustellen?



[1] https://istories.media/en/stories/2023/12/26/sights/?tztc=1

[2] https://zackzack.at/2025/05/16/swarovski-zielfernrohre-kamen-noch-im-april-2022-nach-russland

[3] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/346