2527/J XXVIII. GP
Eingelangt am 13.06.2025
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Anfrage
der Abgeordneten Olga Voglauer, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
betreffend: Haben Sie endlich die Überwälzung von Kosten für Pestizidzulassungen von der Chemieindustrie an die Steuerzahler:innen unterbunden? Folgeanfrage zu 398/AB
Durch die Anfragebeantwortung 398/AB haben sich einige neue Fragestellungen ergeben. Insbesondere wurde die Frage nach den Kosten, die dem BAES bzw. der AGES aufgrund nicht-kostendeckender Gebühren für Pestizid-Zulassungen entstanden, nicht beantwortet. Zusätzlich sind Fragen aufgetaucht zur Berechnung der Kosten für jährliche Projekte für Pestizidverwendungsstudien, und für die Errichtung und jährliche Wartung einer Pestizidanwendungsdatenbank. Außerdem soll der Anteil von PFAS-Pestiziden an allen in Österreich zugelassenen und verkauften Pestiziden eruiert werden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
Zur Antwort auf Frage 2 in 398/AB:
1) Die Verkaufsmenge von PFAS-Pestiziden ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen, konkret lag die Verkaufsmenge 2025 um 25% über der Verkaufsmenge von 2015, 2022 sogar noch deutlich höher. Das ist bei Pestiziden, die die fortpflanzungsgefährdende und nicht-abbaubare Substanz TFA freisetzen, extrem besorgniserregend aufgrund der gesundheits- und umweltschädlichen Auswirkungen. Welchen Anteil haben PFAS-Pestizide an den Gesamtverkäufen von Pestiziden? Wir ersuchen um Angabe des Anteils gemessen
a. an der Anzahl der Zulassungen,
b. an den verkauften Wirkstoffmengen,
c. am Behandlungsindex,
jeweils für die Jahre 2020 bis 2024.
Zur Antwort auf Frage 13 in 398/AB:
2) Es ändern sich ab 2028 die Vorgaben für die Erstellung der Pestizid-Inverkehrbringungs-Statistik deutlich, z.B. was den Abdeckungsgrad und die Erhebungs- und Berichtsfrequenz betrifft. Wurden diese qualitativen Unterschiede in der Schätzung der Kosten einer Erhebungsstudie für die Jahre ab 2028 berücksichtigt?
a. Falls ja: Wie kann es sein, dass deutliche Qualitätsunterschiede keinen Preisunterschied für eine Studie ausmachen?
b. Falls nein: Haben Sie bereits Kostenvoranschläge für die Erhebungen nach dem Genauigkeitsgrad, der ab 2028 gefordert ist, vorliegen? Falls ja, ersuchen wir um Angabe der dort geschätzten Kosten.
3) Die geschätzten Kosten für die Entwicklung einer bundesweiten Pestizid-Anwendungsdatenbank wurden mit 1,8 Mio. Euro angegeben. Welche Parameter (Leistungen des Auftragnehmers, Anforderungen an die Datenbank, etc.) führen zu dieser Kostenschätzung?
4) Die geschätzten Kosten für die jährlichen Wartungs- und Weiterentwicklungskosten für eine Pestizid-Anwendungsdatenbank erscheinen mit ca. 540.000 Euro sehr hoch. Wie kann es sein, dass zusätzlich zu Errichtungskosten von 1,8 Mio Euro auch noch jährliche Kosten in Höhe von fast einem Drittel der Errichtungskosten anfallen? Wir ersuchen um konkrete Auflistung der angenommenen Arbeiten, Leistungen, Arbeitsstunden, und wie man auf die angenommenen Referenzwerte kam.
Zur Antwort auf Fragen 14 bis 17 in 398/AB:
5) Wie hoch waren in den Jahren 2022 bis 2024 die Gebühreneinnahmen für nationale Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel (analog zu den Angaben im Rechnungshofbericht „Pestizideinsatz in der Landwirtschaft“ auf S. 49), und wie hoch werden diese Gebühreneinnahmen für 2025 geschätzt?
6) Wie hoch waren in den Jahren 2022 bis 2024 die Kosten für die nationalen Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel (analog zu den Angaben im Rechnungshofbericht „Pestizideinsatz in der Landwirtschaft“ auf S. 49), und wie hoch werden diese Kosten für 2025 geschätzt?