2528/J XXVIII. GP

Eingelangt am 13.06.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Lukas Hammer, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

betreffend Umsetzung der EU-Renaturierungsverordnung sicherstellen, einmalige Chancen nutzen!

BEGRÜNDUNG

 

Mit der EU-Verordnung zur Wiederherstellung degradierter Ökosysteme[1] (bekannt auch als „Renaturierungsverordnung“ oder „Wiederherstellungsverordnung“) soll die Natur nicht nur geschützt, sondern darüber hinaus sollen belastete Ökosysteme wieder in einen guten Zustand gebracht werden.

Die Renaturierungsverordnung ist zentraler Bestandteil des Green-Deals der EU, mit dem basierend auf einer ökologischen Transformation die Wirtschaft Europas angekurbelt wird.

Die Verordnung fand im Rat der Umweltminister:innen am 17. Juni 2024 die entsprechende qualifizierte Mehrheit. Die Stimme Österreichs war ausschlaggebend für dieses positive Ergebnis und somit trat das Regelwerk im August 2024 in Kraft.

Zentrales Ziel ist es, die biologische Vielfalt in Europa langfristig zu erhalten. Geschädigte Ökosysteme sind wiederherzustellen und in einen guten Zustand zu versetzen. Dafür legt die Verordnung klar fest, welche Umsetzungsziele jeweils wann erreicht werden müssen.

So sollen EU-weit beispielsweise bis 2030 auf mindestens 20 % der Land- und 20 % der Meeresflächen und bis 2050 in allen Ökosystemen, die der Wiederherstellung bedürfen, Maßnahmen zur Renaturierung gesetzt werden.

Die Verordnung ist direkt in den Mitgliedstatten anwendbar. Welche Maßnahmen die einzelnen Mitgliedsstaaten aber setzen, um die Ziele/Vorgaben zu erreichen, ist deren Angelegenheit. In Österreich ist jedenfalls auf Grund der föderalen Struktur davon auszugehen, dass eine erfolgreiche Umsetzung nur unter enger Einbindung der Bundesländer denkbar ist.

Bis zum 1. September 2026 haben die Mitgliedstaaten die Entwürfe ihrer nationalen Wiederherstellungspläne an die EU-Kommission zu übermitteln, die in weiterer Folge von dieser überprüft werden.

Die Renaturierungsverordnung bietet die historische Chance, den Verlust der Biodiversität zu stoppen. Damit wird nicht nur unsere Lebensgrundlage erhalten, sondern auch sichergestellt, dass unsere Natur auch weiterhin wertvolle Ökosystemleistungen erbringen kann, wie etwa die Bereitstellung von sauberem, heimischem Trinkwasser oder landwirtschaftlichen Produkten. Auch vor dem Hintergrund des Klimawandels und der damit einhergehenden, immer häufiger werdenden Unwetterkatastrophen ist der Stopp von Biodiversitätsverlust und Bodenversiegelung bzw. die Wiederherstellung von naturnahen Flussökosystemen alternativlos.

In Summe sicherte Österreich mit seinem damaligen „Ja“ zur Renaturierung Europa die einmalige Chance, die Zerstörung von Umwelt und Natur nicht nur zu stoppen, sondern sogar teilweise rückgängig zu machen – im Interesse von Gesundheit, Klimaschutz, Naturschutz, Bodenschutz etc., aber auch mit großen damit einhergehenden wirtschaftlichen Chancen und Potentialen. Auf Grund der zeitlichen Vorgaben müssen aber jetzt zielgerichtete Aktivitäten unter Einbindung aller Stakeholder gesetzt werden, um die Zielerreichung sicherzustellen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie ist der Prozess zur Erstellung eines Entwurfs des nationalen Wiederherstellungsplans aufgesetzt? Um eine möglichst detaillierte Darstellung wird ersucht!

2)    Welche Fachgruppen wurden eingerichtet (bitte um vollständige Aufzählung)?

3)    Was ist die definierte Aufgabe der Fachgruppen und wie fließt deren Arbeit in den weiteren Gesamtprozess ein (um eine genaue Aufstellung des Prozessablaufs samt Timeline wird ersucht)?

4)    Wie erfolgt die Willensbildung in den Fachgruppen?

5)    In welchen Fachgruppen sind Nichtregierungsorganisationen eingebunden?

6)    In welchen Fachgruppen sind Vertreter:innen aus dem Bereich der Landwirtschaft oder der WKO eingebunden?

7)    Wer entscheidet darüber, welche Organisationen in den einzelnen Fachgruppen vertreten sind?

8)    Wie wird sichergestellt, dass die verschiedenen Interessensgruppen (Naturschutz, Landwirtschaft etc.) in einem ausgewogenen Verhältnis eingebunden sind?

9)    Wer koordiniert die Arbeit der einzelnen Fachgruppen?

a.    Wie setzt sich dieses koordinierende Gremium zusammen, von wem wurde es eingerichtet und welche genaue Aufgabe hat dieses?

10) Ist in sämtlichen Arbeitsgruppen eine wissenschaftliche Begleitung umgesetzt?

a.    Wenn nein: warum nicht?

11) Inwiefern ist das Umweltbundesamt in die Erstellung des Entwurfs des nationalen Wiederherstellungsplans eingebunden?

12) Welche budgetären Mittel sind für 2025 bzw. 2026 für die Erstellung des nationalen Wiederherstellungsplans vorgesehen?

13) Ist mit einer Aufstockung der Mittel des Biodiversitätsfonds in Hinblick auf die zu erwartenden Renaturierungsmaßnahmen zu rechnen?





[1] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52022PC0304