2529/J XXVIII. GP

Eingelangt am 13.06.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Olga Voglauer, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

betreffend: Sind Sie etwa gegen ein Verbot des fortpflanzungsgefährdenden Pestizids Flutolanil, Herr Minister?

BEGRÜNDUNG

 

Bereits im Dezember 2024 hat die EU-Kommission einen Verordnungsentwurf[1] vorgelegt, den Wirkstoff Flutolanil – ein PFAS-Pestizid das auch TFA (Trifluoressigsäure) als Abbauprodukt freisetzt – zu verbieten bzw. die Zulassung nicht zu verlängern. In den Erwägungsgründen für die Nicht-Verlängerung der Zulassung wird als wichtiger Grund angeführt, dass TFA als reproduktionstoxisch Kat. 2 eingestuft ist, als toxikologisch relevanter Metabolit mit hohem Potenzial für die Kontamination des Grundwassers betrachtet wird, und daher nicht nachgewiesen werden konnte dass Flufenacet weder schädliche Auswirkungen auf das Grundwasser noch unannehmbare Auswirkungen auf die Umwelt hat.

Bisher wurde allerdings im zuständigen Ausschuss (Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed, SCoPAFF) keine Entscheidung darüber getroffen, weil sich offenbar keine qualifizierte Mehrheit abzeichnet. Laut Informationen der Umweltorganisation Global2000 ist Österreich zwar nicht unter den Ländern, die sich klar gegen das Verbot aussprechen – jedoch sehr wohl unter den Ländern die sich nicht eindeutig positionieren.

Da TFA fortpflanzungsschädlich ist, und der Einsatz von PFAS-Pestiziden maßgeblich zu der rasant steigenden TFA-Belastung von Grundwasser und landwirtschaftlichen Erzeugnissen beiträgt, ist es dringend an der Zeit, sämtliche PFAS-Pestizide zu verbieten. Eigentlich müsste das sogar von Gesetz wegen auch bei allen bestehenden Zulassungen passieren.[2] Dass sogar bei einem derzeit offenen Verfahren auf Erneuerung der Zulassung gezögert wird, diese Erneuerung nicht zu gewähren, ist aufgrund der Gesundheitsschädlichkeit, der Mobilität und der Persistenz des Abbauprodukts TFA ein Skandal.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Gab es seit der Vorlage des Kommissionsvorschlags einer Nicht-Wiedergenehmigung von Flutolanil eine offizielle österreichische Position zu ebendiesem Kommissionsvorschlag?

a.    Wenn ja, seit wann, und wie lautete diese?

b.    Wenn ja, wurde diese der Europäischen Kommission mitgeteilt, und wenn ja wann?

c.    Wenn nein, warum nicht?

2)    Gab es Weisungen, wie sich die österreichischen Vertreter:innen bezüglich der vorgeschlagenen Nicht-Wiedergenehmigung von Flutolanil verhalten sollten? Wenn ja wie lauteten diese?

3)    Werden Sie bzw. die österreichischen Vertreter:innen sich bei der nächsten Sitzung des SCoPAFF eindeutig für die Nicht-Wiedergenehmigung von Flutolanil aussprechen?

a.    Wenn ja, warum haben Sie das nicht bisher schon gemacht?

b.    Wenn nein, ist es nicht völlig unverantwortlich, weiterhin Pestizide am Markt zu belassen, die ein nicht abbaubares Abbauprodukt produzieren welches sich in Grundwasser, Boden und Nahrungsmitteln anreichert, und das als fortpflanzungsgefährdend einzustufen ist und das Kind im Mutterleib schädigen kann?

4)    Angesichts der Tatsache, dass nicht nur Flutolanil sondern auch zahlreiche andere Pestizide die fortpflanzungsgefährdende Ewigkeitschemikalie TFA freisetzen, und auf diese daher dieselben Argumentationen zutreffen wie sie die Europäische Kommission für Flutolanil anführt: Werden Sie sich endlich an Artikel 44 der Verordnung (EG) 1107/2009 halten und allen PFAS-Pestiziden die Zulassung entziehen?



[1] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202500910

[2] https://www.global2000.at/sites/global/files/Rechtsgutachten-PFAS-Pestizide_160924.pdf