2535/J XXVIII. GP
Eingelangt am 16.06.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Harald Thau
an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Freistellung für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr
Die Freiwilligen Feuerwehren bilden eine tragende Säule des österreichischen Sicherheits- und Katastrophenschutzwesens. Mit rund 4.450 Freiwilligen Feuerwehren und mehr als 350.000 Mitgliedern leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag zur öffentlichen Sicherheit. Allein im Jahr 2024 wurden österreichweit rund 339.516 Einsätze bewältigt, darunter Brandeinsätze, technische Hilfeleistungen, Unwetter-katastrophen und Verkehrsunfälle.[1] Die Mitglieder der Feuerwehren verrichteten dabei insgesamt mehrere Millionen ehrenamtliche Einsatzstunden – oft unter Einsatz ihres eigenen Lebens.
Diese beeindruckende Leistungsbilanz ist jedoch nur möglich, wenn freiwillige Feuerwehrmitglieder auch im Anlassfall rasch und unbürokratisch zum Einsatz ausrücken können. Besonders bei Bediensteten des öffentlichen Dienstes ist daher eine klare und praxisnahe Regelung zur Freistellung im Einsatzfall von zentraler Bedeutung. Angesichts der steigenden Anforderungen an das Ehrenamt – sei es durch zunehmende Wetterextreme, technologische Herausforderungen oder gesellschaft-liche Veränderungen – ist die Unterstützung durch den Dienstgeber ein wesentliches Element, um die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr dauerhaft sicherzustellen.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für europäische und internationale Angelegenheiten nachstehende
Anfrage
1. Welche gesetzlichen oder dienstrechtlichen Grundlagen regeln derzeit die Freistellung von Bediensteten Ihres Ressorts (sowohl Beamte als auch Vertragsbedienstete) für Einsätze im Rahmen der Freiwilligen Feuerwehr?
a. Welche Regelungen gelten dabei speziell für Einsätze im Zuge von Katastrophenereignissen (z. B. Hochwasser)?
b. Welche Regelungen gelten für überregionale Katastrophenhilfsdienst-einsätze außerhalb des Wohn- bzw. Dienstortes (z. B. in anderen Bundesländern)?
c. Welche Bestimmungen kommen bei internationalen Katastrophenhilfs-diensteinsätzen zur Anwendung (z. B. Waldbrände im Ausland)?
2. Welche internen Richtlinien, Erlässe oder dienstlichen Vorgaben bestehen in Ihrem Ressort hinsichtlich der Freistellung bei Feuerwehreinsätzen?
a. Inwiefern unterscheiden sich diese internen Regelungen in Bezug auf Einsätze bei Katastrophen im Inland, überregionale Katastrophenhilfs-diensteinsätze und internationale Katastrophenhilfsdiensteinsätze?
3. Welche formalen Schritte (z. B. Antragstellung, Genehmigungsprozess, Nachweispflichten) müssen Bedienstete Ihres Ressorts aktuell setzen, um für einen Feuerwehreinsatz freigestellt zu werden?
a. Gibt es vereinfachte Verfahren bei Katastropheneinsätzen im Inland?
b. Wie gestaltet sich das Verfahren bei überregionalen Katastrophenhilfs-diensteinsätzen?
c. Welche Anforderungen gelten bei internationalen Katastrophenhilfs-diensteinsätzen?
4. Ist die Freistellung bei Alarmierungen zu Feuerwehreinsätzen während der regulären Dienstzeit verpflichtend zu gewähren oder liegt dies im Ermessen der zuständigen Dienststelle bzw. der oder des Vorgesetzten?
a. Gilt dies auch bei kurzfristigen Einsätzen im Katastrophenfall?
b. Wie wird bei überregionalen Katastrophenhilfsdiensteinsätzen entschieden?
c. Welche Regelung gilt bei internationalen Katastrophenhilfsdienst-einsätzen?
5. Welche Regelungen gelten in Ihrem Ressort für längere Einsätze im Katastrophenfall (z. B. Hochwasser, Großbrand, Sturmereignisse etc.)?
a. Gibt es spezielle Vorgaben für Katastropheneinsätze im Inland?
b. Welche Regelungen gelten bei überregionalen Katastrophenhilfsdienst-einsätzen?
c. Wie wird bei internationalen Katastropheneinsätzen vorgegangen?
6. Wie viele Bedienstete Ihres Ressorts wurden in den Jahren 2022, 2023 und 2024 für Einsätze im Rahmen der Freiwilligen Feuerwehr freigestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr)
a. Wie viele dieser Freistellungen betrafen Einsätze im Rahmen von Katastrophen im Inland?
b. Wie viele entfielen auf überregionale Katastrophenhilfsdiensteinsätze?
c. Wie viele betrafen internationale Katastrophenhilfsdiensteinsätze?
7. Wie viele Dienststunden wurden im selben Zeitraum insgesamt für Feuerwehr-einsätze durch Bedienstete Ihres Ressorts geleistet?
a. Davon bei Katastropheneinsätzen im Inland?
b. Davon bei überregionalen Katastrophenhilfsdiensteinsätzen?
c. Davon bei internationalen Katastrophenhilfsdiensteinsätzen?
8. Welche internen Stellen oder Abteilungen sind in Ihrem Ressort für die Genehmigung, Erfassung und Dokumentation der Freistellungen zuständig?
a. Gibt es spezielle Zuständigkeiten für Katastropheneinsätze im In- bzw. Ausland?
9. Sind Ihrem Ressort Herausforderungen, Hemmnisse oder Beschwerden im Zusammenhang mit der Freistellung von Bediensteten für Feuerwehreinsätze bekannt?
a. Wenn ja, welche?
10. Gibt es in Ihrem Ressort derzeit Überlegungen, Planungen oder Maßnahmen, um die Freistellung von Bediensteten für Feuerwehreinsätze künftig zu erleichtern oder zu verbessern?
a. Insbesondere bei Katastropheneinsätzen im Inland?
b. Bei überregionalen Katastrophenhilfsdiensteinsätzen?
c. Im Hinblick auf internationale Katastrophenhilfsdiensteinsätze?
11. Gab es diesbezüglich seitens Ihres Ressorts bereits Gespräche, Abstimmungen oder Kooperationen mit dem Österreichischen Bundes-feuerwehrverband oder anderen relevanten Stellen?
a. Wenn ja, wann und mit welchen Ergebnissen?
12. Wie bewertet Ihr Ressort die Rolle und Bedeutung der Freiwilligen Feuerwehren im Hinblick auf die gesamtstaatliche Sicherheitsstruktur?
13. Welche Maßnahmen plant Ihr Ressort zur stärkeren Unterstützung ehrenamtlichen Engagements im öffentlichen Dienst?
[1] https://www.bundesfeuerwehrverband.at/2025/03/06/oesterreichs-feuerwehren-leistungsstaerker-denn-je/