2545/J XXVIII. GP

Eingelangt am 16.06.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Norbert Nemeth

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Ehe- und Partnerschaftsrechts-Änderungsgesetz 2025

 

 

Am 28. Mai 2025 hat der Ministerrat das Ehe- und Partnerschaftsrechts-Änderungs-gesetz 2025 beschlossen, das mit 1. August 2025 in Kraft treten soll.[1] Dieses sieht unter anderem vor, Eheschließungen für Minderjährige, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Eheschließungen zwischen Verwandten bis zum vierten Grad der Seitenlinie, also zwischen Cousin und Cousine beziehungsweise zwischen einer Person und deren Onkel oder Tante, zu verbieten. Ziel der Gesetzesänderung ist die Verhinderung von Kinderehen laut der Definition der UNICEF[2] sowie der verbotenen Zwangsehen gemäß § 106a StGB.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Ehen wurden zwischen Personen, die bis zum vierten Grad der Seitenlinie verwandt sind, seit 1. Jänner 2010 geschlossen? (Bitte um Auf-schlüsselung nach Jahren)

a.    Welcher Glaubensgemeinschaft gehörten diese Personen an?

b.    Welche Staatsbürgerschaft hatten sie?

2.    Wie viele Ehen, bei denen mindestens eine Person minderjährig war, wurden seit 1. Jänner 2010 geschlossen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)

a.    Welcher Glaubensgemeinschaft gehörten diese Personen an?

b.    Welche Staatsbürgerschaft hatten sie?

3.    Wie viele Personen mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft erwarben die österreichische Staatsbürgerschaft durch Heirat mit ihrem Cousin bzw. ihrer Cousine seit 2010? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)

a.    Welche Staatsbürgerschaft besaßen sie davor?

4.    Wie viele Personen mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft erwarben die österreichische Staatsbürgerschaft durch Heirat mit einer minderjährigen Person seit 2010? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)

a.    Welche Staatsbürgerschaft besaßen sie davor?

5.    Werden Eheschließungen, die zwischen Verwandten bis zum vierten Grad der Seitenlinie ab dem 1. August im Ausland geschlossen werden, in Österreich anerkannt?

a.    Wenn ja, welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich daraus in Hinblick auf die Umgehung des österreichischen Eheverbots?

6.    Werden Ehen, die ab dem 1. August 2025 im Ausland geschlossen werden und bei denen mindestens eine Person minderjährig ist, in Österreich anerkannt?

a.    Wenn ja, welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich daraus in Hinblick auf die Umgehung des österreichischen Eheverbots?

7.    Wie viele Personen wurden seit 1. Jänner 2010 gemäß § 106a StGB verurteilt?

a.    Welcher Glaubensgemeinschaft gehörten diese Personen an?

b.    Welche Staatsbürgerschaft hatten sie?



[1]    https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/I/97?selectedStage=100

[2]    https://www.unicef.de/informieren/aktuelles/blog/-/kinderehen-weltweit-fragen-und-antworten/274028