2549/J XXVIII. GP
Eingelangt am 16.06.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten MMag. Alexander Petschnig
an den Bundeskanzler
betreffend Burgenländisches Parteienförderungsgesetz
Am 15. Mai 2025 brachten die burgenländischen Regierungsparteien einen Initiativ-antrag im Landtag ein, mit dem mit Punkt 3 die Einfügung der Absätze 5a und 5b in § 8 des Burgenländischen Parteien-Förderungsgesetzes 2024 beantragt wird.[1]
Mit diesen neuen Bestimmungen wird beabsichtigt, einer politischen Partei, die gemäß § 2 leg cit Parteienförderung bezieht, eine Geldbuße von bis zu EUR 50.000 aufzuerlegen, wenn ein von ihr nominierter Mandatsträger – gemeint sind damit Abgeordnete zum Burgenländischen Landtag und Mitglieder der Burgenländischen Landesregierung – wegen eines Vorsatzdeliktes, das gemäß § 22a Burgenländische Landtagswahlordnung 1995 in der jeweils geltenden Fassung im Falle der Verurteilung zum Ausschluss von der Wählbarkeit führen könnte, rechtskräftig angeklagt wird. Erforderlich ist ausdrücklich nur die Anklage, keine Verurteilung.
Diese Sanktion soll nach dem Text des Gesetzesentwurfes gelten, „solange der Angeklagte dieser Partei angehört“1, wobei weder der Begriff „solange“ näher definiert wird noch eine Rückzahlung der Geldbuße gemäß Absatz 5b für den Fall eines Parteiaustrittes oder -ausschlusses des Angeklagten vorgesehen ist.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundeskanzler nachstehende
Anfrage
1. Ist dieser Gesetzesentwurf dem Bundeskanzleramt bekannt?
2. Hat das Bundeskanzleramt dazu eine Stellungnahme abgegeben?
a. Wenn ja, was war im Kern deren Inhalt?
3. Erachtet das Bundeskanzleramt den vorliegenden Gesetzesentwurf als mit der Bundesverfassung oder den Bundesgesetzen vereinbar?
a. Wenn nein, in welchen Punkten bestehen Bedenken?
b. Wenn nein, welche Schritte beabsichtigt das Bundeskanzleramt zu unternehmen, um ein Inkrafttreten eines potenziell verfassungswidrigen Landesgesetzes vorzubeugen?
[1] https://ltmobil.bgld-landtag.at/vorlagen.nsf/0/78100432F001DB80C1258C8B0025CC63/$File/2100-0109%20IA%20betr.%20%20Parteien-F%C3%B6rderungsgesetz%202024%20(Vert).pdf