2551/J XXVIII. GP

Eingelangt am 16.06.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten MMag. Alexander Petschnig

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Steuerliche Bevorzugung von Elektro-Kraftfahrzeugen gegenüber Kraftfahrzeugen mit Verbrenner- oder Hybridmotoren

 

 

Elektro-Kraftfahrzeuge (E-Kfz) werden auch nach den jüngsten Gesetzesänderungen gegenüber Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotor oder auch mit Hybrid-Antrieb in mehrfacher Hinsicht steuerlich bevorzugt.

 

Diese Bevorzugung verursacht entsprechende Einnahmenausfälle im Bundesbudget.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie hoch ist der (geschätzte) budgetäre Einnahmenausfall, weil bei Überlassung arbeitgebereigener E-Kfz an Arbeitnehmer zur Privatnutzung kein Sachbezug im Sinne des § 15 EStG anzusetzen ist?

2.    Wie hoch ist der (geschätzte) budgetäre Einnahmenausfall, weil sich bei einer solchen Überlassung trotz prinzipieller Umsatzsteuerpflicht mangels Sach-bezugsversteuerung keine effektive Steuerlast in der Umsatzsteuer ergibt?

3.    Wie hoch ist der (geschätzte) budgetäre Einnahmenausfall, weil kein Sach-bezug im Sinne des § 15 EStG anzusetzen ist, wenn der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber ein arbeitnehmereigenes E-Kfz kostenlos aufladen kann?

4.    Wie hoch ist der (geschätzte) budgetäre Einnahmenausfall, weil bei Überlassung arbeitgebereigener E-Kfz an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften mit einer Beteiligung von über 25% zur Privatnutzung kein Sachbezug im Sinne des § 15 EStG anzusetzen ist?

5.    Wie hoch ist der (geschätzte) budgetäre Einnahmenausfall, weil sich bei einer solchen Überlassung trotz prinzipieller Umsatzsteuerpflicht mangels Sach-bezugsversteuerung keine effektive Steuerlast in der Umsatzsteuer ergibt?

6.    Wie hoch ist der (geschätzte) Einnahmenausfall, weil E-Kfz von der Norm-verbrauchsabgabe (NoVA) ausgenommen sind?

7.    Wie hoch ist der (geschätzte) budgetäre Einnahmenausfall, weil bei der Anschaffung eines E-Kfz zur unternehmerischen Nutzung der Vorsteuerabzug im Sinne des § 12 UStG geltend gemacht werden kann?

8.    Wie hoch ist der (geschätzte) budgetäre Einnahmenausfall, weil der Vorsteuer-abzug im Sinne des § 12 UStG auch dann geltend gemacht werden kann, wenn die Anschaffungskosten des E-Kfz zwar über der Luxustangente von EUR 40.000,--, aber unter der doppelten Luxustangente von EUR 80.000,-- liegen?

9.    Wie hoch ist der (geschätzte) budgetäre Einnahmenausfall, weil bestimmte Betriebsausgaben von E-Kfz ungeachtet von dessen Anschaffungskosten zum vollen Vorsteuerabzug im Sinne des § 12 UStG berechtigen?

10. Wie hoch ist der (geschätzte) budgetäre Einnahmenausfall durch steuerliche Bevorzugung von E-Kfz insgesamt?