2551/J XXVIII. GP
Eingelangt am 16.06.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten MMag. Alexander Petschnig
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Steuerliche Bevorzugung von Elektro-Kraftfahrzeugen gegenüber Kraftfahrzeugen mit Verbrenner- oder Hybridmotoren
Elektro-Kraftfahrzeuge (E-Kfz) werden auch nach den jüngsten Gesetzesänderungen gegenüber Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotor oder auch mit Hybrid-Antrieb in mehrfacher Hinsicht steuerlich bevorzugt.
Diese Bevorzugung verursacht entsprechende Einnahmenausfälle im Bundesbudget.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Finanzen nachstehende
Anfrage
2. Wie hoch ist der (geschätzte) budgetäre Einnahmenausfall, weil sich bei einer solchen Überlassung trotz prinzipieller Umsatzsteuerpflicht mangels Sach-bezugsversteuerung keine effektive Steuerlast in der Umsatzsteuer ergibt?
3. Wie hoch ist der (geschätzte) budgetäre Einnahmenausfall, weil kein Sach-bezug im Sinne des § 15 EStG anzusetzen ist, wenn der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber ein arbeitnehmereigenes E-Kfz kostenlos aufladen kann?
4. Wie hoch ist der (geschätzte) budgetäre Einnahmenausfall, weil bei Überlassung arbeitgebereigener E-Kfz an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften mit einer Beteiligung von über 25% zur Privatnutzung kein Sachbezug im Sinne des § 15 EStG anzusetzen ist?
5. Wie hoch ist der (geschätzte) budgetäre Einnahmenausfall, weil sich bei einer solchen Überlassung trotz prinzipieller Umsatzsteuerpflicht mangels Sach-bezugsversteuerung keine effektive Steuerlast in der Umsatzsteuer ergibt?
6. Wie hoch ist der (geschätzte) Einnahmenausfall, weil E-Kfz von der Norm-verbrauchsabgabe (NoVA) ausgenommen sind?
7. Wie hoch ist der (geschätzte) budgetäre Einnahmenausfall, weil bei der Anschaffung eines E-Kfz zur unternehmerischen Nutzung der Vorsteuerabzug im Sinne des § 12 UStG geltend gemacht werden kann?
8. Wie hoch ist der (geschätzte) budgetäre Einnahmenausfall, weil der Vorsteuer-abzug im Sinne des § 12 UStG auch dann geltend gemacht werden kann, wenn die Anschaffungskosten des E-Kfz zwar über der Luxustangente von EUR 40.000,--, aber unter der doppelten Luxustangente von EUR 80.000,-- liegen?
9. Wie hoch ist der (geschätzte) budgetäre Einnahmenausfall, weil bestimmte Betriebsausgaben von E-Kfz ungeachtet von dessen Anschaffungskosten zum vollen Vorsteuerabzug im Sinne des § 12 UStG berechtigen?
10. Wie hoch ist der (geschätzte) budgetäre Einnahmenausfall durch steuerliche Bevorzugung von E-Kfz insgesamt?