2564/J XXVIII. GP

Eingelangt am 16.06.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Sebastian Schwaighofer

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Linksextreme Aktivitäten im Ernst-Kirchweger-Haus (EKH) in Wien

 

 

Das Ernst-Kirchweger-Haus (EKH) in Wien-Favoriten ist seit Jahrzehnten ein Symbol und Treffpunkt der autonomen Szene und der radikalen Linken in Österreich. Neben soziokulturellen Angeboten ist es vor allem auch durch politische Veranstaltungen und Aktionen aufgefallen, die nicht selten im Verdacht stehen, eine Nähe zum linksextremen Spektrum aufzuweisen. Immer wieder kommt es in diesem Zusammen-hang zu Demonstrationen, Sachbeschädigungen, Störaktionen und Übergriffen – oftmals mit mutmaßlichem Ursprung im EKH oder seinem Umfeld.

 

Vor diesem Hintergrund erscheint es sicherheits- und demokratiepolitisch notwendig, zu evaluieren, welche Rolle das EKH im Rahmen der linksextremen Szene in Österreich spielt, welche Gefahrenpotenziale davon ausgehen, und wie das Innen-ministerium mit diesem Thema umgeht.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie bewertet das Innenministerium die Rolle des Ernst-Kirchweger-Hauses (EKH) in Wien im Kontext der linksextremen Szene?

a.    Wird das EKH von der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) überwacht oder sicherheitsbehördlich bewertet?

2.    Wurden im Zusammenhang mit dem EKH in den letzten Jahren Straftaten dokumentiert, die dem linksextremen Spektrum zugeordnet werden?

a.    Wenn ja, bitte um detaillierte Aufschlüsselung der Delikte und deren Häufigkeit (Jahr, Delikt, Anzahl der Straftaten).

3.    Wurden in den letzten fünf Jahren Straftaten, wie etwa Sachbeschädigung, Körperverletzung oder Bedrohung, im Umfeld des EKH verübt?

a.    Wenn ja, welche strafrechtlich relevanten Handlungen wurden dokumentiert und welche rechtlichen Konsequenzen gab es?

4.    Hat das Innenministerium Kenntnisse darüber, ob das EKH in der Vergangen-heit als Veranstaltungsort für politisch motivierte Demonstrationen, Kund-gebungen oder Protestaktionen gegen die demokratische Grundordnung genutzt wurde?

a.    Wenn ja, welche konkreten Veranstaltungen fanden statt und wurden sicherheitsbehördlich beobachtet?

5.    Sind dem Innenministerium Fälle bekannt, in denen Personen aus dem Umfeld des EKH in gewalttätige Auseinandersetzungen oder gegenstaatliche Aktivitäten verwickelt waren?

a.    Wie viele solcher Vorfälle wurden dokumentiert und wie wurden diese strafrechtlich verfolgt?

6.    Welche Sicherheitsvorkehrungen werden seitens der Exekutive in Bezug auf das EKH und Veranstaltungen vor Ort getroffen, um sicherzustellen, dass keine Straftaten oder extremistische Agitation stattfinden?

7.    Wurden seitens des EKH Organisationen oder Einzelpersonen gefördert, die in der Vergangenheit als verfassungsfeindlich eingestuft wurden?

a.    Wenn ja, welche Organisationen und auf welche Weise wurden sie unterstützt?

8.    Wie oft und auf welcher Grundlage haben im Zusammenhang mit dem EKH und seinen Aktivitäten im Zeitraum der letzten fünf Jahre Ermittlungen oder polizeiliche Kontrollen stattgefunden?

9.    Wurden im Rahmen von Veranstaltungen des EKH verfassungsfeindliche Symbole, kommunistische Kennzeichen oder andere propagandistische Materialien öffentlich zur Schau gestellt?

a.    Wenn ja, welche Fälle wurden dokumentiert und wie wurde darauf reagiert?

10. Gibt es Hinweise darauf, dass das EKH als Ausgangspunkt für die Organisation von linksextremen oder gewaltorientierten Demonstrationen oder Gegen-protesten fungiert?

a.    Wenn ja, in welchem Ausmaß und mit welchen Ergebnissen?

11. Sind dem Innenministerium Kooperationen zwischen dem EKH und anderen Organisationen oder Gruppierungen bekannt, die von der DSN als extremistisch oder staatsfeindlich eingestuft werden?

a.    Wenn ja, welche Organisationen sind beteiligt und welche Art von Zusammenarbeit fand statt?

12. Wie viele Sicherheitsmaßnahmen wurden in den letzten Jahren im Zusammenhang mit dem EKH und dessen Veranstaltungen von der Polizei oder den Sicherheitsbehörden durchgeführt (z.B. Observationen, verdeckte Ermittlungen)?

13. Gibt es Hinweise darauf, dass im EKH illegale Aktivitäten wie etwa Waffen-lagerung, Drogenhandel oder andere kriminelle Handlungen betrieben werden?

a.    Wenn ja, welche konkreten Fälle wurden dokumentiert?

14. Hat das Innenministerium Kenntnis darüber, ob das EKH in den letzten Jahren Spendenaktionen oder Finanzierungsmaßnahmen organisiert hat, die linken oder extremistischen Gruppierungen zugutekamen?

a.    Wenn ja, welche Summen wurden auf diese Weise gesammelt und für welche Zwecke?

15. Wird das EKH im Rahmen der Sicherheitsüberwachung regelmäßig auf potenzielle Gefahrenquellen für die öffentliche Sicherheit und die Demokratie überprüft?

a.    Welche Berichte oder Auswertungen existieren dazu?

16. Gibt es aus Sicht des Innenministeriums Bestrebungen von Seiten des EKH, die öffentliche Ordnung oder die demokratische Grundordnung zu gefährden?

a.    Falls ja, welche Maßnahmen werden ergriffen, um dem entgegen-zuwirken?

17. Hat das Innenministerium Kenntnis darüber, ob das EKH in sozialen Medien aktiv Inhalte verbreitet, die die demokratische Grundordnung oder die verfassungsmäßige Ordnung gefährden?

a.    Wenn ja, welche Inhalte wurden verbreitet und wie wurde darauf reagiert?

18. Welche Präventionsmaßnahmen wurden durch das Innenministerium oder die Polizei im Zusammenhang mit dem EKH und dessen Aktivitäten getroffen, um extremistischen Tendenzen vorzubeugen?

19. Gibt es Überlegungen seitens des Innenministeriums, das EKH künftig stärker in die Sicherheitsüberwachung einzubeziehen, um potenzielle extremistische Aktivitäten zu verhindern?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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