257/J XXVIII. GP

Eingelangt am 12.12.2024
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Anfrage

 

der Abgeordneten Irene Eisenhut
den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport
betreffend Teilnahme öffentlich Bediensteter an Großkundgebung im Rahmen der Gehaltsverhandlungen am 30.11.2024

Im Zuge der Gehaltsverhandlungen berichteten die Medien über eine zu erwartende Nulllohnrunde für öffentlich Bedienstete.
Dies veranlasste die Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) dazu, für den 30.11.2024, erstmals seit elf Jahren, zu einer Großkundgebung in Wien aufzurufen.
Eine Einigung der Verhandler auf eine Lohnerhöhung von durchschnittlich 3,5 Prozent führte zu einem Entfall der geplanten Großkundgebung.

Ob des außergewöhnlichen Umfanges der geplanten gewerkschaftlichen Kampfmaßnahmen ist fraglich, inwieweit die Dienstgeber Vorkehrungen im Zusammenhang mit der Teilnahme ihrer Bediensteten getroffen haben.

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres und den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport nachstehende

Anfrage

1.    Wann und durch wen wurden die Verantwortlichen des Bundesministeriums für Inneres, beziehungsweise des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport von der geplanten Großkundgebung in Kenntnis gesetzt?

2.    Welche Voraussetzungen betreffen Bedienstete, welche beabsichtigen, an derartigen gewerkschaftlichen Kampfmaßnahmen teilzunehmen?

a.    Wie wird im Allgemeinen sichergestellt, dass diese den Bediensteten bekannt sind, beziehungsweise die Bediensteten sich jederzeit rasch und unkompliziert mit diesen vertraut machen kann?

b.    Wie wurden die Bediensteten seitens des Dienstgebers im Besonderen im Vorfeld der für den 30.11.2024 geplanten Großkundgebung über <

3.    Welche Vorkehrungen traf der Dienstgeber, um eine Teilnahme seiner Bediensteten nach Möglichkeit zu gewährleisten?

a.    Falls keine: warum nicht?

b.    Gab es Fälle in denen in denen für einzelne Dienststellen oder Personengruppen eine Teilnahme grundsätzlich nicht möglich war?

                                          i.    Wenn ja:

1.    Aus welchem Grund war diesen die Teilnahme grundsätzlich nicht möglich?

2.    Welche Maßnahmen wurden von Dienstgeberseite getroffen, um eine Teilnahme doch zu ermöglichen?

4.    Bestehen für Bedienstete des öffentlichen Dienstes Vorgaben oder Verpflichtungen, sofern sie an gewerkschaftlichen Kampfmaßnahmen teilnehmen?

a.    Falls ja: Auf welcher Rechtsgrundlage basieren diese?

b.    Falls ja: Wurden die Bediensteten im Vorfeld zur Großkundgebung am 30.11.2024 dezidiert über diese belehrt?

                                          i.    Falls ja: in welcher Form?

c.    Besteht eine Möglichkeit der Teilnahme in der Dienstzeit?

                                          i.    Falls nein, welche Möglichkeiten bestehen für den Fall einer vorgesehenen dienstlichen Inanspruchnahme?

                                        ii.    Falls ja: Gibt es Fälle in denen Teilnehmern finanzielle Nachteile entstehen?

1.    Wenn ja: welche?

d.    Falls nein: Ist angedacht, solche hinkünftig vorzusehen?

                                          i.    Falls ja: welche?