2575/J XXVIII. GP
Eingelangt am 16.06.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Norbert Nemeth
an den Bundeskanzler
betreffend Vorzeitige Beendigung der Staatstrauer vom 10. Juni 2025
Am Dienstag, den 10. Juni 2025, 10.00 Uhr, wurden in einer Grazer Schule zehn Menschen ermordet. Aus diesem Anlass wurde noch am selben Tag eine dreitägige Staatstrauer ausgerufen. Die Staatstrauer wurde am Donnerstag, den 12. Juni 2025, 19.00 Uhr, beendet.
Nach allgemeinem Verständnis müsste eine dreitägige Staatstrauer von Mittwoch 00.00 Uhr bis Freitag 24.00 oder zumindest ab der Verkündigung der Staatstrauer 72 Stunden lange dauern.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundeskanzler nachstehende
Anfrage
1. Welche Regelungen sieht das Protokoll für den Grund und die Dauer einer Staatstrauer grundsätzlich vor?
2. Wann wurde die Staatstrauer am 10. Juni 2025 ausgerufen und wann begann sie?
3. Wie berechnet sich das Ende der Staatstrauer vom 10. Juni 2025 mit Donnerstag, dem 12. Juni 2025, 19.00 Uhr?
4. Gab es einen Zusammenhang zwischen der Dauer der Staatstrauer und öffentlichen Veranstaltungen (z.B. die Pride-Parade oder ein Konzert in Schönbrunn)?