2588/J XXVIII. GP

Eingelangt am 16.06.2025
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Irene Eisenhut

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz

betreffend Erhalt des Gebrauchshundesports

 

 

Mit dem 15.04.2025 trat die von Ihrem Amtsvorgänger erlassene Verordnung mit dem Titel „Nähere Bestimmungen über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden“ (BGBl. II Nr. 33/2025)[1] in Kraft. Diese hat zur Folge, dass die Ausübung des Gebrauchshundesports, welcher international ausgeübt wird und höchstes Ansehen in der Hundeausbildung genießt, in Österreich als einzigem Land weltweit verunmöglicht wird.

 

Zusätzlich stellt der Gebrauchshundesport die beste Zuchtauslese für künftige Diensthunde dar. Welpen aus im Gebrauchshundesport erfolgreichen Linien stellen den größten Teil des Nachwuchses von Diensthunden für Polizei, Bundesheer, Zoll und Rettungsdienste.

 

Gleichzeitig wird einem betroffenen Gebrauchshundesportler in einem Schreiben der Staatssekretärin für Gesundheit vom 29.04.2025 zugesichert:

 

„Der Gebrauchshundesport bleibt selbstverständlich erhalten und kann weiterhin frei ausgeübt werden.

[…]

Der Gebrauchshundesport in seinen sportlichen Disziplinen bleibt uneingeschränkt möglich.“

 

Dies steht in diametralem Widerspruch zu dem derzeit gültigen Regelungsregime.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Planen Sie eine Konkretisierung des Regelungsregimes betreffend die Hunde-ausbildung hinsichtlich der Zulässigkeit der Ausübung des Gebrauchshunde-sports im international üblichen Rahmen in Österreich?

a.    Wenn ja, in welcher Form?

b.    Wenn nein, warum nicht?

2.    Planen Sie eine Konkretisierung des Regelungsregimes betreffend die Hunde-ausbildung hinsichtlich der Zulässigkeit der Ausbildung in den Teildisziplinen des Gebrauchshundesports in Österreich?

a.    Wenn ja, in welcher Form?

b.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Planen Sie eine Konkretisierung des Regelungsregimes betreffend die Hunde-ausbildung hinsichtlich der Zulässigkeit der Durchführung internationaler Wettkämpfe des Gebrauchshundesports in Österreich?

a.    Wenn ja, in welcher Form?

b.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Sofern die gegenständliche Regelung den Gebrauchshundesport nicht in gehabter, internationalen Standards entsprechender Form zulässt: Wie ist zukünftig eine Zuchtauslese für den Nachwuchs an Diensthunden vorgesehen?



[1]   https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007723