2589/J XXVIII. GP
Eingelangt am 16.06.2025
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ANFRAGE
der Abgeordneten Irene Eisenhut
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten schutz
betreffend Festhalten am Verbot des Gebrauchshundesports
Mit 15.04.2025 trat die von Ihrem Amtsvorgänger erlassene Verordnung mit dem Titel „Nähere Bestimmungen über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden“ (BGBl. II Nr. 33/2025)[1] in Kraft. Diese hat zur Folge, dass die Ausübung des Gebrauchs-hundesports, welcher international ausgeübt wird und höchstes Ansehen in der Hundeausbildung genießt, in Österreich als einzigem Land weltweit verunmöglicht wird.
Es ist zu beachten, dass in Österreich seit 2004 über 31.000 Hunde im Gebrauchs-hundesport ausgebildet wurden, von denen kein einziger durch aggressives Verhalten oder sonst bekannt gewordene Zwischenfälle auffällig geworden ist.
In der Bundesrepublik Deutschland wurde der Gebrauchshundesport im März 2025 in das immaterielle Kulturerbe der UNESCO aufgenommen.[2]
Darüber hinaus stellt der Gebrauchshundesport die optimale Zuchtauslese für künftige Diensthunde von Polizei, Bundesheer, Zoll und Rettungsdiensten dar. Zahlreiche Diensthundeführer aus vorgenannten Einsatzorganisationen gründen ihre Expertise auf ihre Erfahrungen aus der privaten Ausübung des Gebrauchshundesports.
In der derzeitig gültigen Verordnung finden sich keine Anhaltspunkte, welche auf eine Einbeziehung vorgenannter Tatsachen schließen lassen.
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Ist Ihnen bekannt, dass die gegenständliche Verordnung in der derzeitig gültigen Fassung de facto zu einem Verbot des international ausgeübten und als immaterielles Kulturerbe anerkannten Gebrauchshundesports führt?
2. Inwiefern stellt die derzeitig gültige Verordnung, im Vergleich zum zuvor geltenden Regelungsregime, unter Einbeziehung aller Interessensgruppen, eine Verbesserung der Rechtslage dar?
3. Auf Basis welcher Entscheidungsgrundlagen haben Sie sich entschlossen an der Verordnung Ihres Amtsvorgängers festzuhalten?
4. Wurden zum Gegenstand der Verordnung NGOs angehört?
a. Wenn ja, welche? (Name der Organisation, des bei Ihnen vorstellig gewordenen Vertreters und Datum des Treffens)
b. Wenn ja, beabsichtigen Sie daraus gewonnene Erkenntnisse in das Regelungsregime betreffend Hundeausbildung einfließen zu lassen?
i. Wenn ja, in welcher Form?
ii. Wenn nein, warum nicht?
c. Wenn nein, warum nicht?
5. Wurden zum Gegenstand der Verordnung Wissenschaftler oder Experten angehört?
a. Wenn ja, welche? (Name, Institution, Datum der Unterredung)
b. Wenn ja, beabsichtigen Sie daraus gewonnene Erkenntnisse in das Regelungsregime betreffend Hundeausbildung einfließen zu lassen?
i. Wenn ja, in welcher Form?
ii. Wenn nein, warum nicht?
c. Wenn nein, warum nicht?
6. Wurden Vertreter aus dem Bereich des Gebrauchshundesports angehört?
a. Wenn ja, beabsichtigen Sie daraus gewonnene Erkenntnisse in das Regelungsregime betreffend Hundeausbildung einfließen zu lassen?
i. Wenn ja, in welcher Form?
ii. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn nein, warum nicht?
7. Wurde der Dachverband ÖKV (Österreichischer Kynologenverband) angehört?
a. Wenn ja, wann?
b. Wenn ja, beabsichtigen Sie daraus gewonnene Erkenntnisse in das Regelungsregime betreffend Hundeausbildung einfließen zu lassen?
i. Wenn ja, in welcher Form?
ii. Wenn nein, warum nicht?
c. Wenn nein, warum nicht?
8. Wurden Auskünfte bzw. Stellungnahmen des Bundesministeriums für Inneres, insbesondere von dessen Diensthundeführern eingeholt?
a. Wenn ja, wann? (Datum, Bezeichnung der Dienststelle/Organisations-einheit, welche die Stellungnahme/Auskunft abgegeben hat und Vorlage der Stellungnahme)
b. Wenn ja, beabsichtigen Sie daraus gewonnene Erkenntnisse in das Regelungsregime betreffend Hundeausbildung einfließen zu lassen?
i. Wenn ja, in welcher Form?
ii. Wenn nein, warum nicht?
c. Wenn nein, warum nicht?
9. Wurden Auskünfte bzw. Stellungnahmen des Bundesministeriums für Landes-verteidigung, insbesondere von dessen Diensthundeführern eingeholt?
a. Wenn ja, wann? (Datum, Bezeichnung der Dienststelle/ Organisations-einheit, welche die Stellungnahme/Auskunft abgegeben hat und Vorlage der Stellungnahme)
b. Wenn ja, beabsichtigen Sie daraus gewonnene Erkenntnisse in das Regelungsregime betreffend Hundeausbildung einfließen zu lassen?
i. Wenn ja: In welcher Form?
ii. Wenn nein: Warum nicht?
c. Wenn nein, warum nicht?
10. Wurden Auskünfte bzw. Stellungnahmen des Bundesministeriums für Finanzen, insbesondere von dessen Diensthundeführern eingeholt?
a. Wenn ja, wann? (Datum, Bezeichnung der Dienststelle/Organisations-einheit, welche die Stellungnahme/Auskunft abgegeben hat und Vorlage der Stellungnahme)
b. Wenn ja, beabsichtigen Sie daraus gewonnene Erkenntnisse in das Regelungsregime betreffend Hundeausbildung einfließen zu lassen?
i. Wenn ja, in welcher Form?
ii. Wenn nein, warum nicht?
c. Wenn nein, warum nicht?
11. Wurden Auskünfte bzw. Stellungnahmen von Rettungsorganisationen, insbesondere von deren Diensthundeführern eingeholt?
a. Wenn ja, wann? (Datum, Bezeichnung der Dienststelle/Organisations-einheit, welche die Stellungnahme/Auskunft abgegeben hat und Vorlage der Stellungnahme)
b. Wenn ja, beabsichtigen Sie daraus gewonnene Erkenntnisse in das Regelungsregime betreffend Hundeausbildung einfließen zu lassen?
i. Wenn ja, in welcher Form?
ii. Wenn nein, warum nicht?
c. Wenn nein, warum nicht?
12. Ist beabsichtigt die Ausbildung und Ausübung des als immaterielles Kulturerbe anerkannten Gebrauchshundesports in seiner international üblichen Form in den Ausnahmekatalog der Verordnung aufzunehmen und so sein Fortbestehen in Österreich zu sichern?