Eingelangt am 12.12.2024
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Harald Schuh
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend die Verpflegung in Justizanstalten
Im Zusammenhang mit der Abwicklung des „humanen Strafvollzugs“ gibt es Vorwürfe, die einer Klärung bedürfen. Es steht im Raum, dass heimische Justizanstalten teilweise als Unterkünfte mit Rundversorgung wahrgenommen werden, bei denen der Zweck der Unterbringung – eine Strafe – verloren geht. Zudem dürften derzeit etablierte Methoden sehr kostspielig sein und das Personal der Justizwache zu Servicemitarbeiter verkommen. Für Beamte entsteht mancherorts der Eindruck, in österreichischen Justizanstalten untergebrachte Personen aller Geschlechter (in weiterer Folge ‚Häftlinge‘ genannt) verfügen über mehr Rechte als die Justizwache selbst.
Zur Klarstellung der zugetragenen Umstände im Bereich Verpflegung stellt der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Erhalten Häftlinge biologische Lebensmittel als Verpflegung?
a. Wenn ja, in welchem Ausmaß?
b. Wenn ja, aufgrund welcher Vorgabe?
c. Wenn ja, hat der einzelne Häftling darauf Einfluss?
d. Wenn ja, welche Mehrkosten fielen seit 2022 durch die Beschaffung biologischer Lebensmittel an, aufgeschlüsselt in die Jahre 2022, 2023 und 2024 (Stichtag 30.11.2024), Bundesland sowie Justizanstalt?
2. Gibt es seit 2019 Vorgaben (Gesetze, Verordnungen, Erlässe, Weisungen, …), welche zum Inhalt haben, den Häftlingen biologische Lebensmittel zur Verfügung zu stellen, aufgeschlüsselt nach Inhalt der Vorgabe, Form der Vorgabe, Datum des Inkrafttretens der Vorgabe sowie betroffene Justizanstalt (sofern nicht bundesweit gültig)?
3. Gibt es mit Stichtag 30.11.2024 in österreichischen Justizanstalten die Vorgabe, für die Justizwache in der sogenannten „B-Küche“ biologische Lebensmittel zur Verfügung zu stellen?
a. Wenn ja, in welchen Justizanstalten ist dies der Fall, aufgeschlüsselt nach Bundesland und Justizanstalt?
b. Wenn ja, welcher Personenkreis profitiert von den Mahlzeiten mit biologischen Lebensmitteln, aufgeschlüsselt nach Häftlingen, Mitarbeitern und sonstigen Personen?
c. Auf welcher rechtlichen Grundlage bzw. verwaltungsrechtlicher Vorgabe basiert der Umstand, in Justizanstalten zusätzlich biologische Mahlzeiten zuzubereiten?
4. Für wie viele Häftlinge gelten zum Stichtag 30. 11. 2024 besondere Anforderungen bei der Verpflegung (zB koscher, halal, vegetarisch, vegan, …)?
a. Liegt die Auswahl der Art der Verpflegung ausschließlich beim Häftling?
5. Welche Arten der Verpflegung, werden zum Stichtag 30. 11. 2024 in Justizanstalten gewährt, aufgeschlüsselt in die einzelnen Justizanstalten?
a. Welche Gründe wurden durch die derzeitigen Häftlinge bis zum Stichtag 30. 11. 2024 für die besondere Art der Verpflegung geltend gemacht (zB koscher, halal, vegetarisch, vegan, …), aufgeschlüsselt nach Art der Verpflegung, Anzahl der Nennung, sowie Bundesland und Justizanstalt?
6. Wie hoch waren die Kosten seit 2022 für die Beschaffung bzw. Zubereitung von Lebensmittel für besondere Arten der Verpflegung (koscher, halal, vegetarisch, vegan, …), aufgeschlüsselt in die Jahre 2022, 2023 und 2024 (Stichtag 30.11.2024), Art der Verpflegung, Art der Kosten (Fahrtkosten, Einkaufskostens, Zubereitungskosten, Reinigungskosten, Mietkosten, Dienstleistungen, sonstige Kosten), Bundesland sowie Justizanstalt?
a. Welche Mehrkosten entstanden dadurch im Vergleich zur konventionellen Verpflegung, aufgeschlüsselt in die Jahre 2022, 2023 und 2024 (Stichtag 30.11.2024), Art der Verpflegung, Bundesland sowie Justizanstalt?
7. Wurden bzw. werden seit 2019 für die Anschaffung von besonderen Arten der Verpflegung (koscher, halal, vegetarisch, vegan, …) zusätzliches Personal angestellt?
a. Wenn ja, wie viel, aufgeschlüsselt nach Funktion, Bundesland und Justizanstalt?
b. Welche Kosten fielen dafür an, aufgeschlüsselt in Art der Verpflegung, die Jahre 2022, 2023 und 2024 (Stichtag 30. 11. 2024), Bundesland und Justizanstalt?
8. Wurden bzw. werden seit 2019 für die Anschaffung von besonderen Arten der Verpflegung (koscher, halal, vegetarisch, vegan, …) zusätzliche externe Dienstleister beauftragt?
a. Wenn ja, wie viele, aufgeschlüsselt nach Dienstleistung, Bundesland und Justizanstalt?
b. Welche Kosten fielen dafür an, aufgeschlüsselt in Art der Verpflegung, die Jahre 2022, 2023 und 2024 (Stichtag 30. 11. 2024), Bundesland und Justizanstalt?
9. Wie hoch sind im Jahr 2024 (bis 30. 11. 2024) die konkreten Kosten pro Häftling für die jeweilige Art der Verpflegung (koscher, halal, vegetarisch, vegan, …), aufgeschlüsselt auf die jeweilige Art der Verpflegung und Kostenart (Einkaufskosten, Kosten für Lieferung bzw. Transport, Kosten für gesonderte Zubereitung, Sonstige Kosten)?