2594/J XXVIII. GP

Eingelangt am 16.06.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl, MA

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Illegale Grenzübertritte nach Bayern und Zurückweisungen durch den deutschen Bundesgrenzschutz

 

 

Wenige Stunden nach seinem Amtsantritt hat der deutsche Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) am 7. Mai 2025 entschieden, dass künftig auch Asylsuchende an den deutschen Landesgrenzen zurückgewiesen werden können – eine gegenteilige Weisung aus dem Jahr 2015 wolle er, Dobrindt, zurücknehmen. Die Zahl der im Grenzschutz involvierten Polizisten und Polizistinnen solle zudem stark erhöht werden.

 

„Ziel ist es, die irreguläre Migration Schritt für Schritt zurückzudrängen. Es geht nicht darum, ab morgen alle zurückzuweisen, sondern darum, dass wir die Zahlen reduzieren. Schwangere, Kinder und andere Angehörige vulnerabler Gruppen werden nicht zurückgewiesen. Es geht um ein Signal in die Welt und nach Europa, dass sich die Politik in Deutschland geändert hat“.[1]

 

Dobrindt hob noch am selben Tag einen mündlichen Ministererlass des vormaligen Innenministers Thomas de Maiziere (CDU) aus dem Jahr 2015 auf, der damals die Bundespolizei mündlich angewiesen hatte, „Drittstaatenangehörigen ohne ‚aufenthaltslegitimierende‘ Dokumente und Vorbringen eines Asylbegehrens die Einreise zu gestatten“. Die Anordnung erfolgte im Jahr 2015 auf dem Höhepunkt der Migrationswelle.

 

Am 16. Mai 2025 traf Bundesminister Mag. Gerhard Karner seinen deutschen Amtskollegen Dobrindt und lobte im Anschluss bei einem gemeinsamen Presseauftritt die Initiativen seines seit 6. Mai amtierenden Gegenübers im Migrationsbereich und bezeichnete einen „robusteren EU-Außengrenzschutz“ als Ziel beider Länder. Es sei gut, dass Deutschland klar das Signal sende, an den Grenzen stärker und intensiver zu kontrollieren.[2]

 

„Das hat eben diese Auswirkungen auf Österreich, dass wir auch jetzt einerseits an dieser Grenze [Anm. zu Deutschland], aber vor allem auch an der burgen-ländisch-ungarischen Grenze deutlich weniger illegale Aufgriffe auch haben.“2

 

Seit dem 8. Mai 2025 registrierte die Bundespolizei an allen deutschen Landesgrenzen insgesamt 3.387 unerlaubte Einreisen, von denen 2.613 Personen zurückgewiesen wurden. Von den 160 Personen, die ein Asylgesuch stellten, wurden 125 abgewiesen; lediglich 35 durften einreisen, meist aufgrund gesundheitlicher Gründe oder weil sie mit Kindern unterwegs waren.

 

Im Mai 2025 wurden in Bayern insgesamt 1.445 unerlaubte Einreisen registriert.

 

Seit gestern hat sich die Lage jedoch – zumindest aus rechtlicher Sicht - grundlegend verändert.

 

„Die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet ist laut einer Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts rechtswidrig. Ohne Durchführung des sogenannten Dublin-Verfahrens dürfen sie nicht abgewiesen werden, so die Entscheidung des Gerichts im Fall dreier Somalier, die am 9. Mai von Frankfurt (Oder) aus nach Polen zurückgeschickt wurden.“[3]

 

Das Verwaltungsgericht in Berlin stellte jetzt erstmals seit der Verordnung von Minister Dobrindt klar, dass Deutschland nach der Dublin-Verordnung der EU verpflichtet ist, bei Asylgesuchen auf deutschem Staatsgebiet das vorgesehene Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedsstaates einzuleiten. Dieses Verfahren muss vollständig durchgeführt werden, bevor eine Rückweisung erfolgen darf.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Zurückweisungen illegaler Grenzübertritte seitens der deutschen Sicherheitsbehörden gab es im Mai 2025 in Oberösterreich aufgeschlüsselt nach Grenzübergängen?

2.    Wie viele Zurückweisungen illegaler Grenzübertritte seitens der deutschen Sicherheitsbehörden gab es im Mai 2025 in Salzburg aufgeschlüsselt nach Grenzübergängen?

3.    Wie viele illegale Grenzübertritte wurden im Mai von Tschechien nach Österreich (etwa durch Schleierfahndung etc.) registriert?

a.    Bei wie vielen dieser Personen konnte nachvollzogen werden, dass sie zuvor versucht hatten über Tschechien nach Bayern einzureisen?

4.    Nach Ihrem Treffen mit dem deutschen Innenminister Dobrindt haben Sie erklärt, dass es aktuell weniger illegale Grenzübertritte zwischen Österreich und Deutschland gibt. Wie viele Zurückweisungen hat es bis zum 17. Mai 2025 an den Bundesgrenzen zwischen Deutschland und Österreich durch die deutschen Behörden gegeben?

5.    Wurden jene Personen, die von den deutschen Bundesbehörden zurück-gewiesen wurden, in Österreich als Asylwerber registriert?

a.    Wenn nein, wo wurden diese registriert?

b.    Wenn nein, wurden die Zurückgewiesenen aus dem österreichischen Bundesgebiet abgeschoben?

c.    Wenn nein, warum nicht?

d.    Wenn nein, wurde bei diesen Personen ein Dublin-Prüfverfahren eröffnet?

6.    Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich für die Republik Österreich aus dem Urteil der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts in Berlin, wonach die Zurückweisungen an den deutschen Bundesgrenzen rechtswidrig seien?



[1]    https://orf.at/stories/3392797/

[2]    https://orf.at/stories/3393858/

[3]    https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-06/grenzkontrolle-deutschland-rueckweisung-verwaltungsgericht-verbot