2598/J XXVIII. GP
Eingelangt am 16.06.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Christoph Steiner
an den Bundeskanzler
betreffend Festung Bundeskanzleramt statt Festung Österreich?
Seit geraumer Zeit stehen rund um die Frontseite des Bundeskanzleramts, so wie auch rund um den Eingangsberiech der Präsidentschaftskanzlei Polizeigitter.



Fotos: Christoph Steiner
Der Verbarrikadierung des Bundeskanzleramts sorgte erstmals im Jahr 2017 unter dem damals amtierenden Bundeskanzler Christian Kern für Aufsehen, als ursprünglich eine Mauer an den anfangs genannten und auf den Fotos abgelichteten Örtlichkeiten hätte errichtet werden sollen. Das Projekt ginge auf Altkanzler Faymann aus dem Jahr 2014 zurück, war damals der medialen Berichterstattung zu entnehmen.[1] Nachdem bereits mit dem Bau in einer sprichwörtlichen Nacht- und Nebelaktion begonnen wurde und sich das Fundament bereits im Bau befand, sorgte schlussendlich ein großer Unmut aus der Bevölkerung sowie die dadurch entstandene mediale Berichterstattung für einen Baustopp.[2] Grund für die Bedenken und diesen Unmut war einerseits die Optik und andererseits die Symbolik nach dem Motto: wir erleben Kriminalität durch offene Grenzen, doch anstatt die Grenzen zu schützen, mauert sich die Regierung ein, um sich selbst zu schützen. Schlussendlich hatte man sich für einen Rückbau entschieden, wobei durch diese unkoordinierte Aktion 243.000 Euro an Steuergeld verschwendet wurden.[3]
Als Alternative wurden anschließend an der für die Mauer vorgesehenen Linie 42 Poller errichtet.[4] Das gesamte Projekt wurde letztlich mit 799.000 Euro zu Lasten der Steuerzahler beziffert, der Rechnungshof übte scharfe Kritik.[5]
Schon kurz nach der Fertigstellung der Poller war zu hören, dass dieses Sicherheits-konzept nun dennoch Sicherheitslücken aufweist und um diese vermeintlich zu kompensieren, wurden eines Tages plötzlich die besagten Polizeigitter aufgestellt. Ein Aufruhr blieb aus, erwecken die Polizeigitter doch den Eindruck, nur zwischenzeitlich aufgestellt zu sein. Die optische Erscheinung der historischen Gebäude ist nun jedenfalls erst recht beeinträchtigt, sind die unschönen Gitter nun schon für lange Zeit für hunderte Passanten täglich, darunter auch Touristen, Teil des Erscheinungsbildes von Präsidentschaftskanzlei und Bundeskanzleramt geworden.
Polizeigitter sollten jedoch lediglich zur temporären Absperrung und nicht als Dauereinrichtung angewendet werden, wie aktuell vor dem Bundeskanzleramt und der Präsidentschaftskanzlei. Die für Polizeigitter dem Wesen nach vorgesehene „Trennung von Personengruppen“ kann außerdem als eine Trennung zwischen der Personengruppe der privilegierten Regierung sowie der des gemeinen Volkes interpretiert und gesehen werden.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundeskanzler nachstehende
Anfrage
1. Seit wann stehen die Polizeigitter vor dem Bundeskanzleramt (BKA)?
2. Welche Gründe rechtfertigen die Polizeigitter vor dem BKA?
3. Sehen Sie das optische Erscheinungsbild des historischen Gebäudes durch die Gitter beeinträchtigt?
4. Werden die im Jahr 2017 errichteten Poller nicht mehr als ausreichendes Schutzkonzept erachtet?
a. Falls ja, warum?
b. Falls ja, was hat sich seither verändert?
c. Falls ja, wer hat dies bescheinigt oder so beurteilt?
5. In wessen Eigentum stehen die Polizeigitter, die vor dem BKA aufgestellt sind?
6. Wird für die besagten Polizeigitter eine miet- oder pachtähnliche Abgabe bezahlt?
a. Falls ja, wie hoch ist diese?
7. Gibt es eine vertragliche Bindung in Bezug auf eine miet- oder pachtähnliche Abgabe?
a. Was wurde vertraglich festgehalten?
b. Wie lange besteht diese vertragliche Bindung?
8. Gab es seit Aufstellung von Seiten des Bundesdenkmalamts eine Stellung-nahme oder Beschwerde gegen diese Gitter?
a. Falls ja, was wurde beanstandet oder beantragt?
9. Liegt eine konkrete Gefährdungslagen vor, um die Polizeigitter zu rechtfertigen?
a. Falls ja, welche?
10. Auf welcher Entscheidungsgrundlage wurden die sicherheitstechnischen Maßnahmen geplant und deren Realisierung in Angriff genommen?
11. Warum hat man sich als Sicherheitskonzept für die Polizeigitter entschieden?
12. Gab es alternativ angedachte Sicherheitskonzepte anstatt der Gitter?
13. Wer hat die Aufstellung der Polizeigitter vor dem BKA in Auftrag gegeben?
14. Wer hat die erforderlichen verwaltungsrechtlichen Bewilligungen beantragt bzw. unterfertigt?
15. Wer hat diese Bewilligung erteilt?
16. Seit wann haben Sie Kenntnis über den Sachverhalt?
17. Waren die Polizeigitter während Ihrer Amtszeit jemals Thema im Ministerrat?
18. Ist es geplant, die Polizeigitter wieder zu entfernen?
a. Falls ja, ist dafür ein konkreter Zeitpunkt in Aussicht genommen?
19. Gibt es Überlegungen, die Polizeigitter in Zukunft gegen eine alternative Barriere zu tauschen?
a. Falls ja, welche baulichen Maßnahmen sind diesbezüglich angedacht?
b. Mit welchem Kostenfaktor ist für dieses allfällige zukünftige Projekt zu rechnen?
20. Warum wird das BKA derartig geschützt, während es in etlichen Fußgänger-zonen in Österreich kein „Anti-Terror Konzept“ gibt?
21. Was entgegnen Sie der Kritik in Bezug auf den Symbolcharakter, wonach die Gitter eine Trennung zwischen der Personengruppe der privilegierten Regierung und dem gemeinen Volk angesehen wird?
22. Was entgegnen Sie der Kritik in Bezug auf den Symbolcharakter, wonach das gemeine Volk aufgrund der offenen Grenzen tagtäglich ungeschützt importierter Gewalt ausgesetzt ist, während sich die Regierung einmauert?
[1] https://www.diepresse.com/5282165/auftrag-zum-bau-der-anti-terror-mauer-kam-aus-dem-bundeskanzleramt
[2] https://kurier.at/chronik/wien/baustopp-fuer-mauer-am-ballhausplatz/284.913.081
[3] www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/5579944/Rechnungshof_Kerns-Baustopp-fuer-KanzleramtsMauer-kostete-Republik
[4] https://wien.orf.at/v2/news/stories/2865782/
[5] https://kurier.at/chronik/oesterreich/rechnungshof-uebt-kritik-an-teuren-anti-terror-pollern/400408178