2609/J XXVIII. GP
Eingelangt am 17.06.2025
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Anfrage
der Abgeordneten Olga Voglauer, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie
betreffend: Mangelt es an Einbindung der Volksgruppenbeiräte?
Gemäß § 3 Abs. 1 Volksgruppengesetz (BGBl. Nr. 396/1976 idF BGBl. I Nr. 84/2013) sind zur Beratung der Bundesregierung und der Bundesminister in Volksgruppenangelegenheiten beim Bundeskanzleramt Volksgruppenbeiräte einzurichten.
Sie haben das kulturelle, soziale und wirtschaftliche Gesamtinteresse der Volksgruppen zu wahren und zu vertreten und sind insbesondere vor Erlassung von Rechtsvorschriften und zu allgemeinen Planungen auf dem Gebiet des Förderungswesens, die Interessen der Volksgruppen berühren, unter Setzung einer angemessenen Frist zu hören. Die Volksgruppenbeiräte können auch Vorschläge zur Verbesserung der Lage der Volksgruppen und ihrer Angehörigen erstatten.
Die Volksgruppenbeiräte sind beim Bundeskanzleramt angesiedelt. So ist jeweils ein entsprechender Beirat für die slowenische Volksgruppe in Kärnten und der Steiermark, die kroatische Volksgruppe, die tschechische, die slowakische, die ungarische Volksgruppe sowie für die Volksgruppe der Roma eingerichtet.
Die Volksgruppenbeiräte und deren Mitglieder sind formal als wichtige Vertreter:innen der Volksgruppen in der politischen Landschaft Österreichs verankert. In der Praxis zeigt sich allerdings, dass ihre Funktion und ihr Einfluss auf politische Entscheidungen häufig begrenzt bleiben. Immer wieder stellt sich die Frage, ob den Beiräten tatsächlich ausreichend Möglichkeit gegeben wird, sich in den Prozess der Volksgruppenförderung aktiv einzubringen und ob sie überhaupt als beratendes Gremium in Entscheidungsfindungen der Bundesregierung ernsthaft und vollumfänglich im Vorfeld eingebunden werden. Zudem fehlt es an Transparenz bezüglich ihrer konkreten Entscheidungsfindungsprozesse, der verfügbaren Ressourcen und der Mechanismen, mit denen die Empfehlungen und Anliegen der Volksgruppenbeiräte tatsächlich Berücksichtigung finden und ob die Empfehlungen der Beiräte in der politische Praxis von den Entscheidungsträger:innen auch umgesetzt werden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wie wird sichergestellt, dass die Mitglieder der Volksgruppenbeiräte die Vielfalt innerhalb der Volksgruppen – etwa hinsichtlich politischer und weltanschaulicher Meinungen, Altersstruktur, Region, Geschlecht, Organisation – angemessen widerspiegeln?
2. Wie viele Organisationen bzw. Einzelpersonen haben sich im Zeitraum 2013 bis 2025 um Aufnahme in einen Beirat beworben und wurden nicht zu Mitgliedern in den Beiräten bestellt (bitte separat aufgeschlüsselt nach Volksgruppen und Jahren)?
a. Soweit Personen nicht bestellt wurden, welche Gründe lagen dem zugrunde?
b. Wie oft wurde der VfGH mit einer Beschwerde bezüglich Bestellung der Volksgruppenbeiräte in den Jahren 2013 bis 2025 befasst?
c. Hat der VfGH die Bestellung von einzelnen Mitgliedern in die unterschiedlichen Volksgruppenbeiräte im Zeitraum der Jahre 2013 bis 2025 aufgehoben? Wenn ja, wie oft und welche Mitglieder? (Bitte um Auflistung nach Volksgruppe und Jahr)
3. Wurden von Seiten der unterschiedlichen Volksgruppenbeiräte abseits der Verteilung von Fördermitteln auch Stellungnahmen oder Reformvorschläge bzgl. einer Reform des Volksgruppenrechts in den Jahren von 2013 bis 2025 an das Bundeskanzleramt und die zuständigen Bundesminister:innen unterbreitet?
a. Wenn ja, welche Anliegen bzw. Reformvorschläge wurden vorgebracht? (Bitte um Auflistung nach Volksgruppe, Anliegen und Jahr.)
4. Welche Empfehlungen oder Reformvorschläge sind von Seiten der Volksgruppenbeiräte seit 2013 an das Bundeskanzleramt bzw. den/die zuständige Bundesminister:in erfolgt? (Bitte um Auflistung nach Volksgruppe.)
5. Welche Empfehlungen oder Reformvorschläge der Volksgruppenbeiräte wurden seit 2013 von Seiten des Bundeskanzleramtes bzw. der/des zuständigen Bundesminister:in eingeholt? (Bitte um Auflistung nach Volksgruppe.)
a. Wenn keine Stellungnahmen oder Reformvorschläge eingeholt wurden, warum nicht?
6. Wie oft haben die zuständigen Bundesminister:innen an Sitzungen der Volksgruppenbeiräte in den Jahren von 2013 bis 2025 teilgenommen? (Bitte um Auflistung nach Volksgruppe und Jahr.)
7. Welche Maßnahmen hat Ihr Ressort gesetzt, um die Beteiligung der Volksgruppen insbesondere im Bereich Bildung in den Jahren von 2013 bis 2025 zu stärken? (Bitte um Auflistung nach Volksgruppe.)
a. Sollten Sie das nicht als Schwerpunkt ihres Ministeriums sehen, bitte um Darlegung wofür Ihr Ressort im Bereich des Volksgruppenrechts zuständig ist.
8. Die Budgetmittel für die Volkgruppenförderungen sollen ab dem Jahr 2025 im Bereich der Sonstigen Zuschüsse und der Interkulturellen Förderungen gekürzt werden.
a. Wurde diese Kürzung mit den Beiräten vorab besprochen?
b. Wenn ja, was war die Rückmeldung der Beiräte zur Kürzung der Mittel?
c. Wenn nein, warum nicht?
9. Die Volksgruppenförderung als Detailbudget 10.01.07 wurde in den letzten 2 Jahren nicht valorisiert, was einen reellen Verlust darstellt. Was hat Sie vor diesem Hintergrund veranlasst, eine Kürzung der Volksgruppenförderung (Interkulturelle Förderung und Sonstige Zuschüsse) in die Wege zu leiten?
10. Haben Sie persönlich Schritte gesetzt, um eine Kürzung der Volksgruppenförderung (Interkulturelle Förderung und Sonstige Zuschüsse) abzuwenden?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn nein, warum nicht?
11. Wie hoch ist der reelle Verlust der Volksgruppenförderung gesamt auf Grund der Inflation seit 2022 und wie hoch gestaltet sich relativ dazu zusätzlich die Kürzung der Mittel im Bereich der Sonstigen Zuschüsse und der Interkulturellen Förderung?
12. Nach welchen Kriterien werden Zusagen für Projekte innerhalb der Sonstigen Zuschüsse und der Interkulturellen Förderung erteilt?
a. Wie wird unterschieden, welche Förderinhalte für die Sonstigen Zuschüsse und welche für die Interkulturelle Förderung in Frage kommen?
13. Werden für Sonstige Zuschüsse und die Interkulturelle Förderungen eigene jährliche Schwerpunkte gesetzt?
a. Wenn ja, welche Schwerpunkte waren das für das Jahr 2024? (Bitte um Aufteilung nach Sonstigen Zuschüssen und nach Interkultureller Förderung.)
b. Wenn ja, welche Schwerpunkte sind das für das Jahr 2025? (Bitte um Aufteilung nach Sonstigen Zuschüssen und nach Interkultureller Förderung.)
14. Wie erfolgt die Projektprüfung für Einreichungen zu den Sonstigen Zuschüssen und der Interkulturellen Förderung?
a. Nach welchen Kriterien werden Projekte positiv beurteilt?
b. Nach welchen Kriterien werden Projekte abgelehnt?
c. Wie werden Kriterien, so es welche gibt, erarbeitet?
d. Werden Projektwerber detailliert über die Gründe einer Förderablehnung informiert?
e. Welche Gründe gab es in den letzten 5 Jahren für die Ablehnung von Förderanträgen im Bereich der Sonstigen Zuschüsse und der Interkulturellen Förderung?
f. Wer beurteilt, ob Projekte im Bereich der Sonstigen Zuschüsse und Interkulturellen Förderung den Kriterien entsprechen?
g. Wie viele Förderansuchen mit welcher Gesamtsumme gab es im Jahr 2024 und wie viele davon wurden mit welcher Gesamtsumme gewährt – bitte um gesonderte Auflistung für „Sonstige Zuschüsse“, „Interkulturelle Förderungen“ und „Volksgruppenförderung“.
15. Gibt es eine Prüfkommission für eingereichte Projekte sowohl bei den Sonstigen Zuschüssen als auch bei Interkultureller Förderung?
a. Wenn es keine Prüfkommission gibt, warum nicht?
b. Wenn es eine Prüfkommission gibt, wie und aus welchen Personen setzt sich diese zusammen? (Bitte um Auflistung gesondert für Interkulturelle Förderung und Sonstige Zuschüsse)
16. Wurden betreffend die Fragestellungen dieser Anfrage, insbesondere zur Kürzung der Volksgruppenförderung (Interkulturelle Förderung und Sonstige Zuschüsse), die Volksgruppenbeiräte eingebunden oder zu ihren Mitgliedern, bzw. ihren Vorsitzenden Kontakt aufgenommen?
a. Wenn ja, mit wem wurde Kontakt aufgenommen?
b. Wenn ja, zu welchen Punkten?
c. Wenn nein, warum nicht?