2615/J XXVIII. GP

Eingelangt am 17.06.2025
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Katayun Pracher-Hilander

die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Nichtbestehen einer gesetzlichen Meldepflicht für MRSA-Infektionen in Österreich

 

 

Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus (MRSA) zählt zu den bedeutendsten antibiotikaresistenten Erregern im Gesundheitswesen. Insbesondere in Kranken-anstalten stellt MRSA ein erhebliches Risiko für Patientensicherheit und Behandlungs-qualität dar. Während in Ländern wie Deutschland oder den Niederlanden MRSA-Infektionen in bestimmten Fällen meldepflichtig sind, besteht in Österreich keine gesetzliche Verpflichtung zur Meldung. Das erschwert die flächendeckende Erfassung und gezielte Steuerung von Präventionsmaßnahmen. Vor dem Hintergrund steigender Antibiotikaresistenzen erscheint eine sachliche Prüfung der Regelung dringend geboten.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie bewerten Sie die gesundheitspolitische Relevanz von MRSA-Infektionen in österreichischen Krankenanstalten, insbesondere im Hinblick auf Patienten-sicherheit und die Vermeidung nosokomialer Infektionen?

a.    Welche konkreten Maßnahmen halten Sie aktuell für ausreichend, um MRSA-Infektionen in Krankenanstalten wirksam zu kontrollieren?

2.    Ist Ihnen bekannt, wie viele andere europäische Länder MRSA-Infektionen ganz oder teilweise meldepflichtig geregelt haben?

a.    Welche Rückschlüsse ziehen Sie aus den Erfahrungen dieser Länder im Hinblick auf eine mögliche Meldepflicht in Österreich?

3.    Planen Sie, die Einführung einer Meldepflicht für MRSA in Österreich zu prüfen?

a.    Wenn ja, in welchem zeitlichen Rahmen?

b.    Wenn nein, aus welchen konkreten Gründen wird eine solche Prüfung derzeit nicht in Erwägung gezogen?

4.    Wie stellen Sie sicher, dass auch ohne gesetzliche Meldepflicht eine zuverlässige Datenbasis über MRSA-Fälle in Österreich existiert?

a.    Welche Krankenanstalten melden derzeit freiwillig im Rahmen des AURES-Programmes?

b.    Ist eine verpflichtende Teilnahme an der AURES-Erhebung angedacht?

5.    Wie beurteilen Sie die datenschutzrechtlichen, organisatorischen und gesundheitspolitischen Auswirkungen einer möglichen Meldepflicht?

6.    Wäre aus Ihrer Sicht eine partielle Meldepflicht, etwa nur bei invasiven Infektionen oder Ausbrüchen denkbar?

7.    Wie schätzen Sie den Nutzen einer Meldepflicht für die Früherkennung, Eindämmung und Dokumentation einer MRSA-Ausbreitung ein?