2620/J XXVIII. GP
Eingelangt am 17.06.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Michael Oberlechner, MA
an den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus
betreffend Bundesrevisionsverband und dessen personelle Verbindungen in die Causa Commerzialbank Mattersburg – Manuela Ponesch-Urbanek
Die Causa rund um die Pleite des Skandal-Instituts Commerzialbank Mattersburg darf als bekannt vorausgesetzt werden. Es kam infolge des Zusammenbruchs der Bank insbesondere zu dramatischen Veranlagungsverlusten des SPÖ-nahen Sozialbau-Verbundes. Wie „Der Kurier“ berichtete, hatte der Sozialbau-Verbund mehr als 70 Millionen Euro bei der burgenländischen Pleite-Bank veranlagt[1] - infolge des Status der Wohnungsgemeinnützigkeit steuerprivilegiert akkumulierte Gelder, mit denen unzählige Sozialwohnungen hätten errichtet werden können, die die Wiener dringend brauchen würden. Es heißt, dass Ostermayer die treibende Kraft hinter den Veranlagungen bei der Commerzialbank gewesen sei, wie „Der Standard“ berichtete.[2] Wenig nach dem Zusammenbruch der Bank verließ Ostermayer die Sozialbau – wobei ein Zusammenhang offiziell dementiert wurde.2
Zum 31.12.2018 erteilte Mag. Manuela Ponesch-Urbanek (ehemals TPA Wirtschafts-prüfung GmbH) der Commerzialbank Mattersburg den letzten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Wie die Tageszeitung „Der Standard“ berichtet, ermittelt bzw. ermittelte die WKStA in diesem Zusammenhang.[3] Wiewohl auf die geltende Unschuldsvermutung für alle Genannten und Beteiligten zu verweisen ist. Aktuell agiert sie als Leitung der Revisionsabteilung des Bundesrevisionsverbandes, wie aus dessen Website hervorgeht.[4] Offenbar eigens für die Zusammenarbeit mit dem Bundesrevisionsverband gründete Ponesch-Urbanek eine Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft – die pomAuditia Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH -, die sich derselben virtuellen Adresse (Opernring 1/R/745-748, 1010 Wien) bedient, wie der Bundesrevisionsverband.[5] Dies wirft wiederum entsprechende Fragestellungen iZm § 5 WGG auf.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-ministerin für Wirtschaft, Energie und Tourismus nachstehende
Anfrage
1. Wie kann ein für gemeinnützige Bauvereinigungen zuständiger Revisions-verband an einem virtuellen Vereinssitz über einen eigenen, den Voraussetzungen des Genossenschaftsrevisionsgesetzes 1997 und des Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetzes genügenden ständigen Prüfungsbetrieb verfügen, wie dies § 5 WGG vorsieht?
2. Gem. § 3 WGG müssen Eigentümer und Organwalter einer gemeinnützigen Bauvereinigung geeignet und zuverlässig sein. Gilt dies auch für die Organwalter eines für diesen Bereich zuständigen Revisionsverbandes?
a. Wenn ja, wie wurde die Eignung im gegenständlichen Fall geprüft und festgestellt?
b. Wenn, nein, warum fehlt eine diesbezügliche Regelung?
3. Die „TPA Wirtschaftsprüfung GmbH“ wurde in Folge der Causa Commerzialbank Mattersburg umbenannt in „Pro Revisio Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH". Mag. Ponesch-Urbanek ist im Firmenbuch als Geschäftsführerin dieses Unternehmens eingetragen. Die „Pro Revisio Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH“ befindet sich im Konkurs. Spricht dies für eine Eignung von Mag. Ponesch-Urbanek für die Leitung des Prüfungsbetriebes eines Revisionsverbandes, der für gemeinnützige Bau-vereinigungen zuständig ist?
[1] https://kurier.at/chronik/oesterreich/causa-commerzialbank-sozialbau-verbund-bangt-um-70-millionen-euro/401199556 (abgerufen am 07.04.2025)
[2] https://www.derstandard.at/story/2000128163225/von-sozialbau-zu-faymann-ostermayers-sanfte-landung (abgerufen am 07.04.2025)
[3] https://www.derstandard.at/story/3000000183715/fr252herer-pr252fer-der-commerzialbank-ist-pleite (abgerufen am 07.04.2025)
[4] https://revisionsverband.at/de/revisionsverband.html (abgerufen am 07.04.2025)
[5] https://www.firmenabc.at/pomauditia-wirtschaftspruefung-und-steuerberatung-gmbh_BBbAJ (abgerufen am 07.04.2025)