2630/J XXVIII. GP
Eingelangt am 17.06.2025
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ANFRAGE
des Abgeordnete Peter Schmiedlechner
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
betreffend Qplus Rind Programm
2015 wurde die Mutterkuhprämie abgeschafft und für eine ganze Gesetzgebungs-periode gab es dafür keine Ersatzförderung. 2021 wurde dann die Kälbermast in das Qplus Rind Programm integriert. Anstatt die gesamte Abwicklung dieses Programmes über die AMA durchzuführen, wird der Bürokratie-Apparat wieder um etliche ausgelagerte Abwicklungsstellen ausgebaut. Sogenannte „Qualitätsmanager“ kontrollieren die Betriebe. Die Grundgebühren, welche für die Teilnahme am Qplus Rind Programm einbezahlt werden müssen, verbleiben bei den Abwicklungsstellen. Die Ziele des Qplus Rind Programms wurden seit dem Start 2016 nochmals überarbeitet. Neben den ursprünglichen Zielen, Rindfleisch in Top Qualität zu produzieren, sollen ab der neuen Förderperiode die Absätze angekurbelt werden, Verkaufserlöse gesteigert und Kälbertransporte ins Ausland reduziert werden.[1]
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Forst- und Landwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage
1. Welche Anforderungen muss eine Abwicklungsstelle für das Qplus Rind Programm erfüllen?
2. Mit welchem Auswahlverfahren wurden die Abwicklungsstellen ausgewählt?
3. Wie viele Abwicklungsstellen gibt es in Österreich? (Bitte mit Aufschlüsselung nach Bundesländern und namentliche Angabe der Abwicklungsstellen)
4. Wie viel Geld erhielten die Abwicklungsstellen des Programms QPlus Rind seit Förderbeginn des Qplus Rind Programmes von den Landwirten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Abwicklungsstellen und Jahr seit Förderbeginn 2016)
5. Was passiert mit dem von den Landwirten an die Abwicklungsstelle einbezahlten Nettobetrag?
6. Ist das Geld, dass die Abwicklungsstellen von den landwirtschaftlichen Betrieben erhalten, zweckgebunden?
7. Wie viele Qualitätsmanager werden von den Abwicklungsstellen für das Qplus Rind Programm insgesamt in ganz Österreich angestellt?
8. Welche Ausbildung und Voraussetzung muss ein Qualitätsmanager der Abwicklungsstelle erfüllen?
9. Was kostet die Ausbildung eines Qualitätsmanagers?
10. Wer bezahlt die Ausbildung und Schulungen dieser Qualitätsmanager?
11. Welchen Erfolg verzeichnet das Förderprogramm Qplus Rind puncto Anstieg der teilnehmenden Betriebe?
a. Konnte das Ziel „Verdoppelung der Betriebe“ seit Förderbeginn erreicht werden?
i. Wenn ja, bitte um Erläuterung
ii. Wenn nein, warum nicht?
12. Konnten die Ziele des Qplus Rind Programmes (Absatz ankurbeln, Verkaufs-erlöse steigern, Kälbertransporte ins Ausland reduzieren) in den letzten 4 Jahren erreicht werden?
a. Wenn ja, bitte um eine Erläuterung mit Daten und Zahlen.
b. Wenn nein, warum nicht?
13. Wie viele Betriebe haben in den Jahren 2021 bis 2025 am Programm Qplus Rind teilgenommen bzw. nehmen teil? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)
14. Wie viele Betriebe haben aufgrund der geringen Anzahl an Mutterkühen an den Landesmaßnahmen in den Jahren 2021 bis 2025 teilgenommen bzw. nehmen teil? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)
15. Werden die Ergebnisse der Datenerhebung und Auswertungen von Leistungs-kennzahlen der teilnehmenden Betriebe von den Abwicklungsstellen an Dritte weitergeleitet?
a. Wenn ja, an wen?
b. Dürfen die Abwicklungsstellen diese Daten verkaufen?
16. Um wie viel Prozent ist die inländische Kalbfleischproduktion durch das Qplus Rind Programm in den letzten 5 Jahren im Vergleich zu den Jahren davor gestiegen?
17. Für wen sind die jährlich erstellten detaillierten Berichte der Qplus Rind-Abwicklungsstellen einsehbar?
18. Wieviel Prozent des vom Bundesministerium ausbezahlten Gesamtbetrags entfällt
a. auf die Produzenten?
b. auf die Abwicklungsstellen?
c. auf die Verarbeiter?
19. Gibt es einen Kostenunterschied zwischen biologisch und konventionell geführten Betrieben in Bezug auf die Erstkontrolle?
a. Wenn ja, bitte um Darstellung der genauen Kosten.
20. Nach welchen Kriterien entstehen die unterschiedlichen Teilnahmegebühren der Abwicklungsstellen? (Bitte um Auflistung aller Teilnahmegebühren aller Abwicklungsstellen)
21. Wird bei Vertragsverlängerung nach Ablauf einer Periode des Programmes, erneut eine Teilnahmegebühr verlangt?
22. Wer führt die Spezialberatungen in den Landwirtschaftskammern für das Qplus Rind Programm durch?
a. Wie oft wurden diese in den letzten 5 Jahren in Anspruch genommen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern)
23. Wie oft haben in den letzten 5 Jahren Arbeitskreise zum Qplus Rind Programm stattgefunden?
a. Wo fanden diese statt?
b. Wer leitete diese Arbeitskreise?
c. Wie viele Landwirte besuchten in den letzten 5 Jahren dieses Angebot?
24. Wird das Qplus Rind Programm seitens der AMA-Marketing dem Konsumenten nähergebracht?
a. Wenn ja, in welcher Form?
b. Wenn nein, warum nicht?
25. Wie unterscheidet sich das unter dem Qplus Rind Programm erzeugte Produkt im Lebensmittelhandel von anderen Fleischprodukten für den Konsumenten?
26. Wie haben Sie vor, die Transparenz der einbezahlten Mitgliedsbeiträge ab 2025 sicherzustellen, wenn die AMA diese direkt den Abwicklungsstellen anstelle der Landwirte ausbezahlen wird?
27. Wie hat sich das Qplus Rind Programm in den letzten 9 Jahren auf folgenden Kriterien ausgewirkt? (Bitte um genaue Zahlen und Daten)
a. Positiver Einfluss auf Vermeidung von Betriebsschließungen
b. Qualität des Rindfleischs
c. Verbesserung der Tiergesundheit
d. Verbesserung des Tierwohls
e. Steigerung der Wirtschaftlichkeit
f. Optimierung der Produktionsprozesse
g. Optimierung der Vermarktung
h. Förderung der Transparenz
i. Förderung der Rückverfolgbarkeit in der Rinderfleischerzeugung
28. Wie lauten die vorgegebenen Zielwerte des Q Plus Rind Programmes im Detail?
29. Wer hat diese Zielwerte deklariert und formuliert?
30. Welche Konsequenzen drohen einem teilnehmenden Betrieb, wenn er die vorgegebenen Zielwerte nicht erreicht?
[1] https://bauernzeitung.at/qplus-rind-ziel-ist-die-verdopplung-der-betriebe/ (zuletzt online am 10.06.2025)