2637/J XXVIII. GP
Eingelangt am 17.06.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Thomas Spalt
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
betreffend Umweltinvestitionen des Bundes. Klima- und Umweltschutzmaß-nahmen 2024 (UFG-Bericht 2024)
Nach Veröffentlichung des UFG-Berichts „Umweltinvestitionen des Bundes. Klima- und Umweltschutzmaßnahmen 2024“[1] und der Höhe der darin dokumentierten Vergabe von Bundesmitteln ist es – allein um Transparenz zu schaffen – wichtig, durch gezielte Fragen vonseiten des Parlaments Auskunft darüber zu erhalten, wie das BMLUK in Sachen Umweltförderungen vorgeht und die Umweltpolitik des Staates Österreich dirigiert.
Vor dem Hintergrund eines anhaltend hohen Budgetdefizits, steigender Abgabenlast sowie einer schwächelnden österreichischen Wirtschaft stellen sich dabei mehrere kritische Fragen hinsichtlich der Sinnhaftigkeit, Kontrolle, Effizienz und Prioritäten-setzung dieser Maßnahmen.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage
1. Welche konkreten messbaren Klima- und Umwelteffekte haben die im Bericht angeführten Fördermaßnahmen jeweils zur Folge? (Bitte um projektbezogene Darstellung)
2. Welche wissenschaftlich belastbaren Evaluierungen existieren zur Wirksamkeit dieser Maßnahmen?
3. Welche Instanz (Behörde, wissenschaftliche Einrichtung, Kontrollorgan) prüft regelmäßig, ob die im Bericht angeführten Fördermaßnahmen ihre Ziele tatsächlich erreichen?
4. Wie wird der Erfolg einzelner Projekte gemessen? (Bitte um detaillierte Darstellung der Zielgrößen, Indikatoren und Nachweise)
5. Inwiefern wird bei der Auswahl von Förderprojekten auf Kosten-Nutzen-Verhältnisse geachtet?
6. Gibt es Projekte, die bereits wieder eingestellt wurden, weil sich kein ausreichender Effekt gezeigt hat?
a. Wenn ja, welche?
7. Wer kontrolliert die ordnungsgemäße Verwendung der Fördergelder?
a. Welche Mechanismen sind implementiert, um Missbrauch oder zweckwidrige Verwendung zu verhindern?
8. Wie viele Fälle von Fördermittelmissbrauch oder zweckwidriger Verwendung wurden im Zeitraum 2020 bis 2024 festgestellt?
a. Welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?
9. Wie wird die Fördermittelvergabe nachvollziehbar dokumentiert und gegenüber dem Parlament transparent gemacht?
10. Gibt es eine zentrale Veröffentlichungspflicht für Förderempfänger, Förderhöhe und Verwendungszweck, vergleichbar etwa dem EU-Transparenzregister?
11. Halten Sie es angesichts eines laufenden Budgetdefizits und wachsender Staatsverschuldung für finanzpolitisch verantwortungsvoll, weiterhin Milliarden-beträge in teilweise umstrittene Klima- und Umweltprojekte zu investieren?
12. In welchem Umfang wurden Wirtschaftstreibende (z. B. KMU, Industrievertreter) in die Ausarbeitung der Förderstrategien einbezogen?
13. Inwiefern wird auf die wirtschaftliche Lage österreichischer Betriebe Rücksicht genommen, insbesondere in den energieintensiven Branchen?
14. Wie wird sichergestellt, dass Umweltförderungen nicht arbeitsplatzvernichtend oder wirtschaftsfeindlich wirken?
15. Laut Bericht wurden rund 90 Millionen Euro für Förderprojekte ins Ausland vergeben. Welche konkreten Projekte wurden mit diesen Mitteln finanziert?
a. Welchen direkten Nutzen haben diese Auslandsprojekte für die Umwelt oder den Klimaschutz in Österreich selbst?
b. Nach welchen Kriterien wurden diese Projekte ausgewählt?
c. Wer prüft vor Ort die Verwendung der Mittel und den tatsächlichen Nutzen?
i. Gibt es Kontrollinstanzen in den jeweiligen Ländern?
d. Wurden alternativ Projekte in Österreich abgelehnt, um diese Mittel ins Ausland umzuleiten?
i. Wenn ja, welche?
16. Auf Basis welcher politischen oder ideologischen Grundannahmen erfolgt die Auswahl und Gewichtung aller Förderprojekte?
a. Rechtfertigen diese eine dermaßen hohen finanziellen Aufwand?
17. Gibt es eine regelmäßige Überprüfung, ob die angestrebten Emissions-reduktionen mit weniger Mitteln oder effizienteren Instrumenten erreichbar wären?
18. Wie stellt das Ministerium sicher, dass der Trend zu überbürokratisierten Klima- und Umweltförderungen nicht Innovation, Eigenverantwortung und wirtschaft-liche Freiheit untergräbt?
[1] https://www.bmluk.gv.at/service/publikationen/klima-und-umwelt/umweltinvestitionen-des-bundes-klima-und-umweltschutzmassnahmen-2024.html