2639/J XXVIII. GP
Eingelangt am 17.06.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Wurm
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz
betreffend Unzulässige Gebühren für Handgepäck beim Flug
In jüngster Zeit haben mehrere europäische Verbraucherschutzorganisationen sowie der europäische Dachverband der Verbraucherorganisationen (BEUC) offiziell Beschwerde bei der EU-Kommission gegen sieben Fluggesellschaften, darunter Ryanair, EasyJet und Wizz Air, eingereicht. Diese Airlines verlangen zusätzliche Gebühren für Handgepäck, das über ein kleines, unter den Sitz passendes Gepäckstück hinausgeht.[1]
Der Europäische Gerichtshof hat bereits 2014 entschieden, dass für Handgepäck, das angemessene Vorgaben zu Größe und Gewicht erfüllt, keine zusätzlichen Gebühren erhoben werden dürfen.[2] Dennoch setzen die genannten Fluggesellschaften diese Praxis fort, was eine rechtswidrige Ausbeutung der Kunden darstellt.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Ist Ihrem Ministerium die Beschwerde des BEUC gegen die genannten Fluglinien bekannt?
2. Wie bewertet Ihr Ministerium die Praxis, für standardmäßiges Handgepäck zusätzliche Gebühren zu verlangen?
3. Wie viele Beschwerden von Konsumenten über unzulässige Handgepäcks-gebühren wurden Ihrem Ministerium bzw. dem VKI in den letzten drei Jahren gemeldet?
4. Welche Maßnahmen setzt Ihr Ministerium, um gegen derartige Missstände bei Flugbuchungen vorzugehen?
5. Inwiefern wird sich Ihr Ministerium in die laufende Überarbeitung der Fluggast-rechte-Verordnung auf EU-Ebene einbringen?
6. Plant Ihr Ministerium Informationskampagnen oder rechtliche Schritte, um österreichische Fluggäste über ihre Rechte hinsichtlich Handgepäckgebühren aufzuklären?
7. Gibt es konkrete Pläne zur rechtlichen Klarstellung, welche Flugnebenkosten als unzulässig gelten?