2648/J XXVIII. GP

Eingelangt am 18.06.2025
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Paul Hammerl, Irene Eisenhut

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz

betreffend Schächten: Grausames Tierleid im Namen der Religion

 

 

Am 26. März 2025 berichtete der Kurier unter dem Titel ,,Innviertel: Qualvolle Schächtungen und Schlachtungen in Metzgerei“ über illegale Schächtungen und qualvolle Schlachtungen in einer Metzgerei im Bezirk Braunau.[1] Das Bezirks-polizeikommando Braunau ermittelt wegen des Verdachts der Tierquälerei. Überprüft wird der Zeitraum seit 2021.

 

Die Metzgerei wirbt mit „Halal Zertifizierung, die mit islamischen Vorschriften und der österreichischen Gesetzgebung übereinstimmen“.

 

Es besteht der Verdacht, dass der Betriebsleiter der Metzgerei sowie dessen teilweise illegal beschäftigten Arbeiter ohne behördliche Genehmigung und ohne Anwesenheit eines Tierarztes sowohl Schafe als auch Rinder unter besonders qualvollen Zuständen geschächtet haben sollen. Behördliche Vorschriften sollen bewusst umgangen worden sein.

 

Bei einer Schächtung wird das Tier mit einem schnellen, tiefen Schnitt durch die Kehle getötet, ohne es vorher zu betäuben. Der Schnitt durch Halsweichteile verursacht massiven akuten Schmerz, da zahlreiche hochinnervierte Strukturen durchtrennt werden. Studien mit Elektroenzephalographie (EEG) bei Tieren zeigen klare Schmerz-reaktionen unmittelbar nach dem Schnitt, solange das Tier bei Bewusstsein ist.

 

Die Tiere werden häufig in eine Kopfstandposition gezwungen und danach fixiert. Die Fixierung verursacht Panik, Stress und Abwehrverhalten und ist für die Tiere schwer belastend. Trotz der allgemein bekannten, schlimmen Folgen für die Tiere, ist die Schächtung in Österreich weiterhin erlaubt.

 

Die in besagtem Zeitungsartikel geschilderten Vorwürfe gegen eine Metzgerei im Bezirk Braunau werfen nicht nur Fragen hinsichtlich möglicher Gesetzesverstöße auf, sondern lenken auch den Blick auf die grundsätzliche Problematik des Schächtens in Österreich. Zwar ist das Schächten unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich erlaubt, etwa bei Vorliegen einer Ausnahmegenehmigung und unter tierärztlicher Aufsicht, dennoch steht die Praxis regelmäßig im Spannungsfeld zwischen religiöser Freiheit, Tierschutz und behördlicher Kontrollpflicht. Der vorliegende Fall verdeutlicht, dass insbesondere bei Verstößen gegen die gesetzlichen Rahmenbedingungen, etwa fehlende Betäubung, Abwesenheit eines Tierarztes oder das Fehlen behördlicher Kontrolle, erhebliche Belastungen für die betroffenen Tiere entstehen können. Dies unterstreicht die Bedeutung einer konsequenten Überwachung und Einhaltung der geltenden Bestimmungen, um sowohl den Tierschutz sicherzustellen als auch den rechtlichen Rahmen für religiös motivierte Schlachtmethoden nicht zu unterlaufen.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche Maßnahmen sind geplant oder bereits eingeleitet worden, um die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften in Schlachtbetrieben zu gewähr-leisten und Verstöße frühzeitig zu erkennen?

2.    Welche konkreten Maßnahmen werden derzeit diskutiert oder sind derzeit geplant, um die Kontrollen in Schlachtbetrieben zu intensivieren bzw. gesetz-liche Rahmenbedingungen anzupassen, um Vorfälle wie in der Metzgerei im Bezirk Braunau künftig zu verhindern?

3.    Wie viele Tiere wurden in Österreich seit dem Jahr 2019 geschächtet?

(Bitte um Auflistung nach Kalenderjahr, Tierart und Bezirk)

4.    Wie viele Betriebe in Österreich haben eine behördliche Zulassung für das Schächten von Tieren? (Bitte im Auflistung nach Kalenderjahr, Tierart und Bezirk im Zeitraum von 2019 bis 2025)

5.    Wie erfolgt die Kennzeichnung des Fleisches von geschächteten Tieren?

a.    Falls es keine gesonderte Kennzeichnung gibt, warum nicht?

6.    In welchen zeitlichen Abständen werden behördliche Kontrollen in Betrieben mit einer Ausnahmebewilligung für rituelle Schlachtungen durchgeführt? (Bitte um Auflistung nach Kalenderjahr und Bezirk im Zeitraum von 2019 bis 2025)

7.    Gibt es Bestrebungen, den § 32 TschG zu ändern und Schächtungen zu verbieten bzw. einzuschränken?

a.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Wie erfolgt im konkreten Verfahren die rechtliche und fachliche Abwägung zwischen dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Tierschutz und der ebenso verfassungsrechtlich garantierten Religionsfreiheit bei der gesetzlichen Genehmigung von Schächtungen?

a.    Welche Kriterien bzw. Leitlinien kommen dabei zur Anwendung?



[1]    https://kurier.at/chronik/oberoesterreich/innviertel-schaechtungen-schlachtungen-tierquaelerei-metzgerei/403026437