Eingelangt am 18.06.2025
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mag.
Marie-Christine Giuliani-Sterrer
an die Bundesministerin für Arbeit,
Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz
betreffend Folgeanfrage zu Anfrage
764/J „Opt-out-Möglichkeit beim elektro-nischen Impfpass“
Die Anfrage 764/J betreffend Opt-out-Möglichkeit beim elektronischen
Impfpass[1], der mit 30. September 2024 in Österreich flächendeckend
eingeführt wurde, wurde am 27. März 2025 eingebracht.
Der elektronische Impfpass (e-Impfpass) ist ein
zentrales Instrument zur Dokumentation von Impfungen in Österreich. Im
Gegensatz zur Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) besteht derzeit keine
Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, sich vom e-Impfpass
abzumelden. Dies führt bei der österreichischen Bevölkerung zu Befürchtungen,
dass der e-Impfpass, insbesondere
in Verbindung mit dem EUDI-Wallet (geplante Identitätsverwaltung in der
EU), die Sicherheit von sensiblen medizinischen Daten nicht gewährleistet.
In der Sitzung des Gesundheitsausschusses am
18. März 2025 wurde von der FPÖ eine Opt-out-Bestimmung für den
e-Impfpass gefordert. Laut mündlicher Auskunft der Staatssekretärin für Gesundheit Ulrike Königsberger-Ludwig wird
aktuell an einer Regelung gearbeitet.
In diesem
Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin
für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
- Warum wird ein elektronischer Impfpass
gegenüber einem Papierimpfpass als grundsätzlich praktischer
dargestellt?
- Welche Überlegungen führten
dazu, den e-Impfpass über Verordnungen zu regeln, statt auf die
bestehenden Strukturen des Epidemiegesetzes zurück-zugreifen?
- Worin liegen die praktischen oder
rechtlichen Vorteile?
- Aus welchen Gründen wird der e-Impfpass
als zusätzliches Instrument eingeführt, obwohl bereits
etablierte Abläufe für den Datenschutz und die Datenweitergabe
bestehen?
- Wie wird sichergestellt, dass
Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden können, ob sie
einen digitalen oder papierbasierten Impfpass nutzen möchten?
- Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um
die Wahlfreiheit der Nutzerinnen und Nutzer bei der Form des Impfpasses zu
gewährleisten?
- Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass
Bürgerinnen und Bürger in der Praxis teilweise nicht oder nur
erschwert von ihrem in § 16. Abs. 3 GTelG 2012 festgelegten Recht auf
Widerspruch („Opt-out“) gegen die Teilnahme am e‑Impfpass Gebrauch machen können?
- Welche konkreten Hürden sind Ihrem Ressort
bekannt, die Bürgerinnen und Bürger bei der Ausübung des Opt-out-Rechts
erleben (z.B. ID-Austria-Pflicht, fehlende Beratung, technische
Barrieren)?
- Warum ist das Opt-out-Verfahren für den e-Impfpass
nicht direkt bei Impf-aktionen oder ärztlichen Behandlungen
verfügbar, sondern nur über digitale Plattformen oder schriftlich
per Post?
- Welche Maßnahmen setzt Ihr Ressort, um
sicherzustellen, dass die Zustimmung zur Nutzung auf informierter und
freiwilliger Basis erfolgt, wie Art. 7 DSGVO verlangt?
- In welcher Form wird die Bevölkerung aktiv
über ihr Recht auf Opt-out beim e‑Impfpass informiert,
insbesondere bei der ersten Impfung oder im Rahmen öffentlicher
Impfkampagnen?
- Wie viele Beschwerden oder Rückfragen zum Thema
Widerspruch gegen den e-Impfpass sind in den letzten 3 Jahren bei der
ELGA-Widerspruchsstelle oder in Ihrem Ressort eingegangen?
- Welche datenschutzrechtlichen Bedenken wurden im
Zusammenhang mit dem aktuellen e-Impfpass bislang geäußert?
- Wurden bei der Entwicklung des e-Impfpasses
Datenschutzprinzipien wie Datenminimierung und Zweckbindung
berücksichtigt?
- Welche datenschutzrechtliche Risikobewertung wurde im
Zusammenhang mit dem e-Impfpass erstellt, insbesondere hinsichtlich
möglicher Einschränkung des Opt-out-Rechts?
- Wie wird sichergestellt, dass die Verarbeitung von
Impfdaten über ELGA, insbesondere bei nicht eindeutig informierter
Zustimmung mit Art. 6 und 7 der DSGVO vereinbar ist?
- Welche Institutionen oder Datenschutzbehörden
waren an der Erstellung von Datenschutzgutachten beteiligt?
- Was sind zusammengefasst die wesentlichen
Ergebnisse dieser Gutachten?
- Wurden auf Basis dieser Gutachten Änderungen am
System vorgenommen?
- Gibt es öffentlich zugängliche Berichte oder
Dokumentationen zu den datenschutzrechtlichen Bewertungen des e-Impfpasses?
- Welche Daten werden in der elektronischen
Impfstatistik erfasst?
- Wer genau erhält Zugriff auf diese
Gesundheitsdaten und wie wird garantiert, dass nicht auch andere Stellen,
außerhalb des medizinischen Bereichs, etwa Behörden oder
Dritte, Einsicht nehmen können.
- Gibt es einen Beschluss einer
Ethikkommission, der den Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten im
Zusammenhang mit dem e-Impfpass regelt?
- Wenn ja, von welcher Kommission stammt
dieser Beschluss und wie lautet der genaue Inhalt?
- Unter welchen Voraussetzungen dürfen
Stellen außerhalb des medizinischen Bereichs, wie Behörden oder
andere Dritte, auf die im e-Impfpass gespeicherten Gesundheitsdaten
zugreifen?
- Wie wird der Begriff
„Anlassfall“ im Zusammenhang mit dem Zugriff auf Daten im e-Impfpass
definiert?
- Welche konkreten Situationen berechtigen
staatliche Institutionen dazu, aufgrund eines Anlassfalls Einsicht in
personenbezogene Gesundheits-daten zu nehmen?
- Welche Rolle spielen automatisierte
Einträge durch Impfstellen und wie wird sichergestellt, dass dabei
nicht gegen ein bestehendes Opt-out verstoßen wird?
- Wird der Begriff „erhebliches Interesse
der Gesellschaft“ im Zusammenhang mit dem e-Impfpass definiert?
- Wer entscheidet, wann ein solches
Interesse gegeben ist, insbesondere bei bestimmten Impfungen?
- Welche Impfungen werden derzeit als im
„gesellschaftlichen Interesse“ liegend eingestuft?
- Auf welcher Grundlage erfolgt diese
Einstufung?
- Gibt es eine unabhängige Instanz, die
diese Einstufung kontrolliert?
- Wie wird sichergestellt, dass im
Krisenmanagement die Rechte und der Schutz der Patientinnen und Patienten
gewahrt bleiben?
- Warum wird die nachträgliche Auskunft
über die Einsichtnahme in den e‑Impfpass als ausreichend
für die Wahrung der Freiheitsrechte betrachtet?
31. Welche Maßnahmen sind
geplant, um die individuellen Freiheitsrechte bereits im Vorfeld der
Datennutzung zu schützen?
32. Wie wird verhindert, dass
durch Datenhaltung oder Weitergabe die Freiheit der Betroffenen bereits vor
einer Auskunftserteilung beeinträchtigt wird?
- Welche Schutzmaßnahmen sind
vorgesehen, damit administrative Verein-fachung nicht zulasten
individueller Rechte gehen?
- Wurden alternative Lösungen
geprüft, die Abläufe vereinfachen, ohne Grundrechte zu
gefährden?
- Aus welchen Gründen wurde der elektronische Impfpass
nicht in das bestehende ELGA-System integriert, obwohl dieses bereits eine
einrichtungs-übergreifende, bundesweite Dokumentation medizinischer
Leistungen vorsieht?
- Welche Überlegungen standen einer
Erweiterung von ELGA entgegen, um Impfungen gemeinsam mit anderen
Gesundheitsleistungen in einer zentralen, zugriffsberechtigten
elektronischen Patientenakte abzubilden?
- Besteht die Möglichkeit, aus den anonymisierten
Verrechnungsdaten der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK),
zu Impfungen epidemiologischen aussagekräftigen Studien über
Durchimpfungsraten zu erstellen, anstatt personenbezogene Daten im Rahmen
des e-Impfpasses auszuwerten?
- Wenn ja, wird dieser Weg aktiv verfolgt?
- Welche Gründe sprechen dagegen, den e-Impfpass
bei der ELGA GmbH anzusiedeln?
- Welche Vor- und Nachteile ergeben sich durch die
Ansiedelung des Systems im Ministerium statt bei ELGA?
- Gibt es Überlegungen,
den e-Impfpass zukünftig in ELGA zu integrieren?
- Wie wirkt sich diese organisatorische Entscheidung auf
die Datensicherheit und den Datenschutz aus?