265/J XXVIII. GP

Eingelangt am 12.12.2024
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ANFRAGE

des Abgeordneten Alois Kainz

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Hochwasseropfer gehen nun auch bei Kika/Leiner-Insolvenz leer aus

 

Die Unwetterereignisse und die damit einhergehenden Hochwasser im September 2024 bedeuteten für viele Menschen enorme Schäden bis hin zum Verlust des Eigenheims. Die schweren Hochwasserschäden führten dazu, dass sich viele Haushalte um die Beschaffung neuer Einrichtung kümmern mussten. Diese Käufe wurden oftmals bei der mittlerweile insolventen Möbelhauskette Kika/Leiner getätigt.

Die Möbelhandelskette Kika/Leiner befindet sich seit November 2024 in einem Insolvenzverfahren; seit Scheitern des Sanierungsplans in einem Konkursverfahren. Neben den unzähligen verloren gegangenen Arbeitsplätzen sind Kunden nun mit vielerlei Konsequenzen konfrontiert: Gutscheine können nicht mehr eingelöst werden, Verträge können nicht aufrecht gehalten werden, Anzahlungen bilden nur mehr reine Insolvenzforderungen und auch Gewährleistungsansprüche können nur mehr im Rahmen des Verfahrens angemeldet werden. Sämtliche Gläubiger sind nun gezwungen, Insolvenzforderungen kostenpflichtig anzumelden und sich bestenfalls mit einer Quote zufriedenzugeben.

Unter den Gläubigern befinden sich auch viele Hochwasseropfer, die neben den massiven Unwetterschäden nun weitere finanzielle Laster zu schleppen haben. Nachdem die vom Bundeskanzler avisierten zusätzlichen Hochwasserhilfegelder iHv 500 Millionen Euro ausgeblieben sind und die Betroffenen damit bereits vom Staat im Stich gelassen wurden, finden sie sich abermals in einer Situation, in der sie auf sich allein gestellt sind und im schlimmsten Fall sogar leer ausgehen.

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage:

 

1.    Gibt es seitens Ihres Ministeriums Überlegungen, staatliche Hilfen oder Förderungen für die Gläubiger, die auch vom Hochwasser betroffen waren, während des Insolvenzverfahrens bereitzustellen?

a.    Wenn ja, wie sind diese Hilfen ausgestaltet?

b.    Wenn ja, woher stammen diese Mittel und wie hoch sind sie?

c.    Wenn ja, wann greifen diese Unterstützungen?

d.    Wenn ja, wie können Betroffene diese Hilfen in Anspruch nehmen?

e.    Wenn nein, wieso nicht?

2.    Besteht die Möglichkeit, Hochwasseropfer von der Anmeldegebühr für Insolvenzforderungen iHv 25 Euro zu befreien?

a.    Wenn ja, wie beansprucht man diese Befreiung?

3.    Steht nicht monetäre Unterstützung für vom Hochwasser betroffene Gläubiger im Rahmen des Insolvenzverfahrens zur Verfügung? (Beratung, juristische Auskunft oä)

a.    Gibt es eine zentrale Anlaufstelle für die vom Hochwasser betroffenen Gläubiger, um sie während des Verfahrens zu betreuen?

b.    Wer betreut diese Anlaufstelle?

4.    Liegen Ihrem Ministerium (ungefähre) Zahlen vor, wie viele der Gläubiger auch Hochwasseropfer sind?

5.    Liegen Ihrem Ministerium (ungefähre) Zahlen vor, welcher weitere finanzielle Schaden den Hochwasseropfern nun aufgrund der Kika/Leiner Insolvenz entstanden ist?

6.    Inwiefern arbeiten Sie mit anderen Ministerien oder Einrichtungen zusammen, um den vom Hochwasser betroffenen Gläubigern im Insolvenzverfahren eine koordinierte Unterstützung zu bieten?

7.    Gibt es seitens Ihres Ministeriums Bestrebungen, Entschädigungszahlungen oder Erstattung von Kosten im Insolvenzverfahren für Gläubiger bereitzustellen, die bereits aufgrund der Unwetterereignisse finanziell massiv beeinträchtigt sind?

a.    Wenn ja, in welche Höhe sollen Zahlungen erfolgen?

b.    Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen erfolgen diese Zahlungen?

c.    Wenn nein, wieso nicht?

8.    Wird seitens Ihres Ministeriums angedacht, das Insolvenzrecht dahingehend zu novellieren, um finanziell schlecht gestellte Gläubiger die Teilnahme an Insolvenzverfahren zu erleichtern (Erlass der Anmeldegebühr, flexiblere Anmeldefristen oä)?

a.    Wenn ja, wie soll die Novelle ausgestaltet sein?