2667/J XXVIII. GP
Eingelangt am 18.06.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Wurm
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz
betreffend Geplante Einschränkungen von Preisvergleichspraktiken durch die Europäische Kommission
Derzeit plant die Europäische Kommission gemäß Richtlinie 2005/29/EG[1] eine Erweiterung der sogenannten „Schwarzen Liste“ unlauterer Geschäftspraktiken. Künftig sollen bestimmte gängige Preisvergleichspraktiken, wie etwa durchgestrichene Preise oder Hinweise auf unverbindliche Preisempfehlungen (UVP), generell untersagt werden, da sie irreführend für Konsumenten seien. Diese Bestrebungen werfen Bedenken hinsichtlich ihrer praktischen Umsetzbarkeit und des tatsächlichen Nutzens für den Konsumentenschutz auf.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Die Kommission erwägt, die Verwendung von Hinweisen auf den empfohlenen Einzelhandelspreis (UVP) durch den Einzelhandel einzuschränken oder zu verbieten, da dies für die Verbraucher verwirrend sein könnte. Haben Sie Vorschläge für alternative Möglichkeiten, die Transparenz zu gewährleisten und den Verbrauchern das Verständnis von Preisvergleichen zu erleichtern (sodass die Möglichkeit der Verwendung der unverbindlichen Preisempfehlung erhalten bleibt)?
2. Gibt es Beispiele für bewährte Verfahren oder unbeabsichtigte Folgen der derzeitigen Vorschriften für Preisaktionen in Österreich, die die Kommission berücksichtigen sollte?
3. Gibt es bestimmte Produktarten, die Ihrer Meinung nach von den derzeitigen Vorschriften für Preisnachlässe ausgenommen werden sollten?
a. Wenn ja, welche und warum?
4. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen erwartet Ihr Ressort durch die geplanten EU-Verbote für gängige Preisvergleichspraktiken – insbesondere für kleine und mittlere Handelsbetriebe in Österreich?
5. Inwieweit widerspricht diese geplante EU-Regelung dem Subsidiaritätsprinzip, da bewährte nationale Werbepraktiken ohne erkennbare Notwendigkeit von zentraler Stelle eingeschränkt werden sollen?
6. Welche Rückmeldungen aus dem österreichischen Handel liegen Ihrem Ressort bereits zu den geplanten Änderungen der Richtlinie 2005/29/EG vor?
7. Welche Rückmeldungen von der Wirtschaftskammer liegen Ihrem Ressort bereits zu den geplanten Änderungen der Richtlinie 2005/29/EG vor?
8. Sieht Ihr Ressort die Notwendigkeit hier einschränkend einzugreifen?
a. Wenn ja, warum blieb der nationale Gesetzgeber bisher untätig?