268/J XXVIII. GP
Eingelangt am 12.12.2024
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ANFRAGE
des Abgeordneten Wendelin Mölzer
an den Bundeskanzler
betreffend Personenschutz für die Ehegattin des Bundeskanzlers
Frau Katharina Nehammer, die Ehegattin des Bundeskanzlers Karl Nehammer ist seit 1. Oktober „Chief Operating Officer“ (COO) des österreichischen Agrarverlages. Seither führt sie den Verlag und Werbemittelanbieter im Besitz des Raiffeisen-Konzerns operativ.[1] In dieser Funktion besucht sie mehrere Veranstaltungen. Informationen zufolge soll sie auch bei solchen Besuchen im Rahmen ihres Zivilberufs Personenschutz genießen.
In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundeskanzler folgende
Anfrage
1. Seit wann steht Frau Nehammer unter Personenschutz?
2. Wie oft steht Frau Nehammer unter Personenschutz?
3. Steht Frau Nehammer bei Veranstaltungen im Rahmen ihres Zivilberufs unter Personenschutz?
a. Wenn ja, wie viele Personenschützer werden ihr zur Verfügung gestellt?
b. Wenn ja, wie oft wurde dieser Dienst in Anspruch genommen?
c. Wenn ja, seit wann wird dieser private Dienst in Anspruch genommen?
4. Wie viel kostet der Personenschutz für Frau Nehammer?
a. Wie viel kostet der Personenschutz für sie als Privatperson?
b. Wie viel kostet der Personenschutz für sie als Ehegattin des Bundeskanzlers?
5. Wer bezahlt diese Personenschützer?
a. Wer bezahlt die Personenschützer, wenn sie für ihren Zivilberuf genutzt werden?
6. Wird der Personenschutz für Frau Nehammer durch das Bundeskanzleramt bezahlt?
a. Wenn ja, warum wird dies nicht vom Agrarverlag bezahlt?
7. Auf welcher Grundlage ist ein Personenschutz für Frau Nehammer notwendig?
a. Gibt es konkrete Hinweise auf Angriffe gegen sie?
8. Wie sind die rechtlichen Grundlagen für Personenschutz von Zivilpersonen?
a. Werden diese Richtlinien in Fall von Frau Nehammer erfüllt?