2686/J XXVIII. GP
Eingelangt am 18.06.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Wurm
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz
betreffend Rückerstattung unzulässiger Gebühren in Magenta-Telekomverträgen
Wie im Juni 2025 öffentlich bekannt wurde, hat die Arbeiterkammer erfolgreich gegen 16 Klauseln in Verträgen des Telekommunikationsanbieters Magenta geklagt.[1] Die Bestimmungen betrafen unter anderem unzulässig hohe Verzugszinsen, Mahnspesen und Rücklastgebühren. Magenta hat sich in einem Unterlassungsvergleich verpflichtet, diese Klauseln künftig nicht mehr zu verwenden, jedoch bislang keine proaktive Rückerstattung der unzulässig eingehobenen Beträge angekündigt. Stattdessen verweist die AK auf die Möglichkeit individueller Rückforderungen durch betroffene Kunden. Eine einheitliche und verbraucherfreundliche Regelung zur Rückerstattung lässt bisher auf sich warten.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Liegen Ihrem Ressort Informationen darüber vor, wie viele Konsumenten von den unzulässigen Vertragsklauseln in Magenta-Telekomverträgen betroffen sind?
2. Welche Gesamtsumme wurde nach Einschätzung Ihres Ressorts von Magenta durch überhöhte Verzugszinsen, Mahnspesen und Rücklastgebühren unzulässigerweise vereinnahmt?
3. Wie viele Beschwerden oder Hinweise zu diesen Vertragspraktiken bei Magenta wurden Ihrem Ressort bekannt?
4. Wie stellt Ihr Ressort sicher, dass betroffene Kunden über ihre Rückforderungs-möglichkeiten ausreichend informiert werden?
5. Plant Ihr Ressort in Abstimmung mit der AK oder dem VKI gezielte Informations-kampagnen zur Unterstützung der betroffenen Konsumenten?
6. Welche Maßnahmen hält Ihr Ressort für notwendig, um künftig pauschale und überhöhte Entgeltforderungen im Telekomsektor generell zu unterbinden?
7. Sind Ihrem Ressort laufende oder abgeschlossene Verfahren gegen andere Telekomanbieter im Zusammenhang mit unzulässigen Entgeltklauseln bekannt?
a. Wenn ja, welche Anbieter sind bzw. waren betroffen?
b. Wie viele der betroffenen Kunden machten von ihren Rückzahlungs-ansprüchen Gebrauch?
8. Welche gesetzlichen Anpassungen hält Ihr Ressort in diesem Zusammenhang für notwendig?