2687/J XXVIII. GP
Eingelangt am 18.06.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Wurm
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz
betreffend Rückerstattung unzulässiger Kreditgebühren durch die Santander Consumer Bank
Nach einem richtungsweisenden Urteil des Obersten Gerichtshofs hat die Santander Consumer Bank zugesichert, unzulässige Kreditgebühren rückzuerstatten. Die Entscheidung betrifft insbesondere Kontoführungsgebühren, pauschale Strafgebühren bei Zahlungsversäumnissen sowie mehrfach verrechnete Bearbeitungsgebühren. Laut Arbeiterkammer könnten über 100.000 Verbraucherkreditverträge betroffen sein mit potenziellen Rückzahlungen in Millionenhöhe.[1]
Die Bank kündigte für laufende Kreditverträge automatische Neuberechnungen an. Für bereits getilgte Kredite steht ein Online-Formular zur Verfügung. Diese Vorgehens-weise ist zwar begrüßenswert, wirft aber Fragen hinsichtlich Transparenz, Information und Rückzahlungsumfang auf. Santander weist ausdrücklich darauf hin, dass die Rückerstattung von Gebühren und Zinsen von den Umständen des Einzelfalls abhängt, womit unklar bleibt, wie viele Konsumenten ihre Ansprüche tatsächlich außergerichtlich geltend machen können.[2]
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Welche Informationen liegen Ihrem Ressort über die Zahl der von unzulässigen Kreditgebühren betroffenen Santander-Kunden vor?
2. Welche Informationen liegen Ihrem Ressort über die Gesamthöhe der von der Santander Consumer Bank unzulässig verrechneten Gebühren vor?
3. Wie viele Beschwerden sind Ihrem Ressort in diesem Zusammenhang bereits bekannt geworden?
4. Wird Ihr Ressorts Maßnahmen setzen, um sicherzustellen, dass die betroffenen Konsumenten über ihre Rückerstattungsansprüche informiert werden?
5. Wie werden Sie die betroffenen Konsumenten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen die Santander Consumer Bank unterstützen?
6. Ist eine Koordination mit der Arbeiterkammer oder dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) zur Unterstützung der Konsumenten vorgesehen?
a. Wenn ja, in welcher konkreten Ausgestaltung?
7. Liegen Ihrem Ressort Informationen vor, ob auch andere Banken in Österreich unzulässige Kreditgebühren in vergleichbarer Form wie die Santander Consumer Bank verrechnet haben?
8. Wie viele Beschwerden oder Hinweise zu unzulässigen Kreditgebühren wurden Ihrem Ressort seit 2015 gemeldet?
9. Gibt es derzeit laufende Verfahren oder Prüfungen durch den VKI, die Arbeiterkammer oder Ihr Ressort gegen weitere Banken wegen unzulässiger Kreditgebühren?
a. Wenn ja, gegen welche Banken?
b. Wenn ja, wie lauten die Vorwürfe?
c. Wenn ja, wie viele Kunden sind betroffen?
d. Wenn ja, welche weiteren Schritte sind geplant?