2689/J XXVIII. GP

Eingelangt am 18.06.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Gernot Darmann

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Projekt „KOMPASS“ des Bundesministeriums für Inneres

 

 

Das Projekt „KOMPASS“ des Bundesministeriums für Inneres wird als Ausstiegs- und Deradikalisierungsprogramm für Personen mit extremistischer Vergangenheit geführt. In einer Zeit zunehmender islamistischer Radikalisierung, antisemitischer Ausschreitungen, linksextremer Gewalt und wachsender Ablehnung staatlicher Autorität wird unter dem Titel „Deradikalisierung“ ein Programm betrieben, das nicht auf konsequente Strafverfolgung, Abschiebung oder Nulltoleranz setzt, sondern auf selbstgewählte Teilnahme an steuerfinanzierter Deradikalisierung mit fragwürdiger Wirkung – finanziert durch den österreichischen Steuerzahler.

 

Dabei stellen sich zahlreiche Fragen zur Notwendigkeit, Effizienz, Sicherheit und finanziellen Dimension des Projekts. Besonders kritisch ist die Tatsache zu sehen, dass ein externer Verein – NEUSTART – mit der Durchführung beauftragt wurde, ohne dass nachvollziehbare Informationen über die Vertragsgestaltung, Zielerreichung oder Evaluierung öffentlich verfügbar wären. Während echte Opfer von Extremismus kaum Unterstützung erhalten, werden ideologische Gefährder und Verfassungsfeinde mit teurer Sozialarbeit und psychologischer Betreuung versorgt.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Was ist das Ziel des Projekts „KOMPASS“?

2.    Welche Formen des Extremismus werden konkret behandelt (z.B. religiös motivierter, linksextremer, rechtsextremer, staatsfeindlicher)?

3.    Welche Personen wurden 2025 im Rahmen des Projekts betreut?

a.    Wie viele Personen befanden sich in Betreuung?

b.    Wie viele Fälle wurden abgeschlossen?

4.    Wie erfolgt die Aufnahme in das Programm?

a.    Ist eine behördliche Empfehlung notwendig?

b.    Können sich Personen selbst melden?

5.    Wie hoch war der Anteil ausländischer Staatsangehöriger unter den betreuten Personen im Jahr 2025?

6.    Wurden auch Personen betreut, die straffällig geworden sind oder unter Terror-verdacht standen?

7.    Warum wurde der Verein NEUSTART als Vertragspartner ausgewählt?

a.    Wurden auch andere Anbieter geprüft?

8.    Gab es ein öffentliches Ausschreibungsverfahren?

a.    Wenn nein, warum nicht?

9.    Welche Leistungen erbringt NEUSTART konkret im Rahmen des Projekts?

10. Welche Rolle spielen andere Organisationen, Subunternehmer oder religiöse Gruppen?

a.    Wer wurde beteiligt?

b.    Auf welcher rechtlichen Grundlage fand diese Beteiligung statt?

11. Welche Kriterien gelten für die Auswahl von sogenannten Peer-Workern, Kultur-vermittlern oder Beratern?

12. Welche Laufzeit hat der Vertrag mit NEUSTART?

a.    Besteht eine Verlängerungsoption?

13. Welche Leistungs- und Erfolgsvorgaben wurden vertraglich definiert?

14. Welche Konsequenzen drohen bei Nichterfüllung oder Rückfällen?

a.    Gibt es ein Bonus-/Malus-System?

15. Wie viele Rückfälle gab es seit Bestehen des Projekts?

a.    Wie viele Teilnehmer wurden nach Abschluss wieder straffällig?

b.    In welchen Bereichen (Extremismus, Gewalt, Terror)?

16. Wie kann ausgeschlossen werden, dass Teilnehmer das Projekt taktisch ausnutzen, um sich Vorteile bei Gerichten oder Behörden zu verschaffen?

17. Bestehen innerhalb des BMI oder unter Sicherheitsexperten bekannte sachliche Zweifel an der Effektivität oder Sicherheit des Projekts?

18. Wie viele interne Mitarbeiter des BMI sind mit dem Projekt befasst? (Bitte um Angabe in VZÄ)

19. Welche konkreten Maßnahmen werden im Rahmen des Projekts umgesetzt?

a.    Ideologiekritik?

b.    Psychotherapie?

c.    Sozialarbeit?

d.    Überwachung?

20. Wie hoch waren die tatsächlichen Kosten des Projekts im Jahr 2025? (Bitte um Aufschlüsselung nach Personal, externen Leistungen, Infrastruktur etc.)

21. Welche Mittel sind für 2026 budgetiert?

22. Welche jährlichen Kosten werden für die Jahre 2027 bis 2030 prognostiziert?

23. Wie hoch ist der Anteil externer Beratungskosten am Gesamtbudget 2025?

24. Wurden EU-Mittel, Drittmittel oder sonstige Fördergelder für das Projekt beantragt oder eingesetzt?

25. Bestehen Sicherheitsrisiken im Rahmen des Projekts?

a.    Wie schützt das BMI die Bevölkerung vor Täuschung durch Rückfalls-täter?

26. Wie erfolgt die Nachverfolgung von Teilnehmern nach Projektende?

27. Welche Erfolgsquote weist das Projekt auf?

28. Wie wird die langfristige Wirkung des Projekts bewertet (z.B. nach 3 oder 5 Jahren)?

29. Wurde das Projekt extern evaluiert?

a.    Wenn ja, durch wen?

b.    Mit welchem Ergebnis?

30. Wurde der Rechnungshof eingebunden?

31. Wie hoch ist der Verwaltungs- und Kontrollaufwand (Projektleitung, Evaluation, Berichtswesen etc.) im Vergleich zu den direkten Maßnahmen am Teilnehmer?

32. Warum wird auf sogenannte „Reintegration“ radikalisierter Personen gesetzt, anstatt auf konsequente Abschiebung, Strafverfolgung oder Sicherungshaft?

33. Wie wird die Bevölkerung über das Projekt, dessen Nutzen und Risiken informiert?

34. Wie rechtfertigen Sie ein Programm, das aus Sicht vieler Bürger Extremisten fördert, statt sie dauerhaft aus dem Verkehr zu ziehen?

35. Wird das Projekt auf weitere Zielgruppen oder Regionen ausgeweitet?

a.    Wenn ja, warum?