2691/J XXVIII. GP

Eingelangt am 18.06.2025
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ANFRAGE

des Abgeordneten Christian Lausch

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Asylstatus von Strafgefangenen und ehemaligen Strafgefangenen

 

 

Die Justizanstalten sind als Vollzugsbehörden aus Anlass der Verbüßung einer Freiheitsstrafe oder der Unterbringung im Maßnahmenvollzug eines Fremden verpflichtet (§§ 30 BFA-VG, § 105 FPG, § 37 NAG), die in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres fallenden Fremdenbehörden von dessen Haftantritt und der Beendigung der Maßnahme zu verständigen.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Insassen haben in den Jahren 2023 und 2024 während der Verbüßung einer Untersuchungshaft oder einer Haftstrafe bzw. im Maß-nahmenvollzug einen Antrag auf Asyl, Duldung oder humanitären Aufenthalt gestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, Justizanstalten, Haftform, Titel des Antrages und Staatsangehörigkeit)

2.    Wie viele dieser Insassen erhielten einen Asylstatus, eine Duldung oder einen humanitären Aufenthalt gewährt? (Bitte um Aufschlüsselung analog zu Frage 1)

3.    Wie viele dieser Insassen wurden nach Anerkennung des Asylstatus, der Duldung oder des humanitären Aufenthaltes wieder durch strafbare Handlungen polizeilich auffällig? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, Staatsangehörigkeit und Delikten)

4.    Wie viele Insassen haben in den Jahren 2023 und 2024 innerhalb eines Jahres nach Verbüßung einer Haftstrafe einen Antrag auf Asyl, Duldung oder humanitären Aufenthaltes gestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Staatsangehörigkeit)

5.    Wie viele Insassen haben in den Jahren 2023 und 2024 innerhalb eines Jahres nach Verbüßung ihrer Haftstrafe Asyl, Duldung oder humanitären Aufenthalt gewährt bekommen? (Bitte um Aufschlüsselung analog zu Frage 4, sowie nach Delikten und - soweit dem BMI bekannt - Strafdauer der einzelnen Insassen)

6.    Wie viele aus dem Straf- bzw. Maßnahmenvollzug entlassene Fremde wurden in den Jahren 2023 und 2024 wieder durch strafbare Handlungen auffällig? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, nach Staatsangehörigkeit und nach Delikten)