2692/J XXVIII. GP

Eingelangt am 18.06.2025
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Anfrage

 

des Abgeordneten Christofer Ranzmaier

an den Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

betreffend Strafbescheide der ASFINAG in italienischer Sprache an deutschsprachige Südtiroler Bürger

 

 

Österreich hat sich mit dem Pariser Abkommen und dem Staatsvertrag von 1955 klar zum Schutz der deutsch- und ladinischsprachigen Südtiroler Bevölkerung bekannt. Umso unverständlicher ist es, wenn gerade ein österreichisches Unternehmen – in diesem Fall die ASFINAG – Strafbescheide an Bürger in Südtirol ausschließlich in italienischer Sprache verschickt.

 

Ein konkreter Fall macht das Problem deutlich: Eine Person aus Glurns – einer klar deutschsprachigen Gemeinde in Südtirol – erhielt kürzlich einen Bescheid der ASFINAG, der ausschließlich auf Italienisch verfasst war. Kein deutsches Wort, keine Übersetzung, kein Hinweis auf den Inhalt in einer verständlichen Sprache. Dabei hätte anhand der Adresse und des Kfz-Kennzeichens ohne Weiteres erkannt werden können, dass es sich um einen deutschsprachigen Empfänger handelt.

 

Gerade von einer österreichischen Gesellschaft im Bundeseigentum erwartet man sich, dass auf solche sprachlichen Gegebenheiten, wie das Recht der Südtiroler auf die Verwendung der deutschen Sprache, Rücksicht genommen wird. Dass das nicht passiert, wirft Fragen auf – besonders, was Fairness und die Verständlichkeit von Bescheiden betrifft. Gerade im Sinne der Rechtssicherheit ist es wichtig, dass Betroffene ihre Einspruchsmöglichkeiten, Beschwerdefristen und sonstigen rechtlichen Schritte klar nachvollziehen können.

 

 


 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Ist Ihnen bekannt, dass die ASFINAG Straf- und Zahlungsbescheide an Privatpersonen in Südtirol ausschließlich in italienischer Sprache verschickt?

a.    Wie bewerten Sie diese Praxis vor dem Hintergrund der besonderen Verantwortung Österreichs für die deutschsprachige Bevölkerung in Südtirol?

2.    Hat das BMIMI oder nachgelagerte Dienststellen bzw. ausgegliederte Gesellschaften bisher Hinweise oder Beschwerden zu dieser Vorgehens-weise erhalten?

3.    Was unternimmt die ASFINAG aktuell, um sicherzustellen, dass Betroffene die Bescheide auch wirklich verstehen, wenn sie kein Italienisch können und dadurch möglicherweise nicht nachvollziehen können, was ihnen konkret vorgeworfen wird oder welche rechtlichen Schritte erforderlich wären?

4.    Wie viele derartigen Bescheide, z.B. zu Ersatzmauten, wurden seit 2022 nach Südtirol bzw. in eindeutig deutschsprachige Regionen ausschließlich auf Italienisch verschickt?

5.    Gibt es rechtliche oder organisatorische Vorgaben, nach denen sich die ASFINAG bei der Sprachwahl für Bescheide an ausländische Adressen – insbesondere in Südtirol – richtet, und wer ist dafür letztlich verantwortlich: Ihr Ressort oder die ASFINAG selbst?

6.    Gab es bereits Fälle, bei denen Zahlungen nicht rechtzeitig erfolgten oder Einsprüche ausblieben, weil der Bescheid nicht verständlich war?

a.    Wenn ja, bitte um Auflistung.

7.    Wer übernimmt die Verantwortung, wenn ein Bescheid aufgrund sprach-licher Missverständnisse zu Problemen führt?

8.    Wie wird sichergestellt, dass Betroffene Fristen einhalten oder Rechtsmittel wie Einspruch oder Beschwerde erheben können, wenn sie den Inhalt des Schreibens aufgrund fehlender Sprachkenntnisse nicht verstehen?

9.    Wie wickelt die ASFINAG den Versand von Bescheiden an Fahrzeughalter aus anderen Nachbarstaaten wie etwa Ungarn, der Slowakei oder Tschechien ab?

a.    Erfolgen diese Schreiben ebenfalls ausschließlich in der jeweiligen Landessprache oder wird in diesen zusätzlich auch Deutsch oder Englisch verwendet?

b.    Wie schaut generell die Übersetzungspraxis für solche Bescheide/ Strafen (Ersatzmaut) aus?

10. Plant Ihr Ressort in Zusammenarbeit mit der ASFINAG, es in Zukunft zu ermöglichen, dass solche Schreiben zumindest zweisprachig – also primär auch in Deutsch – an Südtiroler Adressen versendet werden?