2700/J XXVIII. GP
Eingelangt am 18.06.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten MMag. Dr. Michael Schilchegger
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen wegen widerrechtlich bezogener Sozialleistungen
Die Kronen Zeitung berichtet in ihrer Online-Ausgabe vom 03.05.2025[1] über eine Afghanin, welche seit acht Jahren in Wien gemeldet ist und seitdem Mindestsicherung bezieht. Obwohl der Frau bekannt sein muss, dass sie während eines Auslandsaufenthalts keine Sozialleistungen bekommt, hat sie innerhalb von drei Jahren mehrere Monate lang ihre Tochter im Iran besucht und währenddessen weiterhin die vom Steuerzahler finanzierte Mindestsicherung erhalten.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende
Anfrage
1. In wie vielen Fällen kam es 2024 zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen, welche unrechtmäßig Sozialleistungen bezogen haben?
2. Welchen Aufenthaltsstatus hatten die verurteilten Personen, welche unrechtmäßig Sozialleistungen bezogen haben?
3. Aus welchen Ländern stammten die verurteilten Personen, welche unrechtmäßig Sozialleistungen bezogen haben?
4. Welche Kosten sind dem Steuerzahler alleinig durch das Führen dieser Gerichtsprozesse (bspw. Arbeitsaufwand, Raumkosten usw.) entstanden?