2705/J XXVIII. GP
Eingelangt am 18.06.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Christoph Steiner
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Straftäter in der Klassengemeinschaft?
„Das Landesgericht für Strafsachen hat am Mittwoch die U-Haft über jenen 14-jährigen Wiener Schüler und mutmaßlichen Anhänger der radikal-islamistischen Terror-Miliz ‚Islamischer Staat‘ (IS) um weitere zwei Monate verlängert, der einen Terror-Anschlag am Wiener Westbahnhof geplant haben soll. […] Es wird weiterhin von Tatbegehungs- und Tatausführungsgefahr ausgegangen.“[1]
Der genannte mutmaßliche Straftäter soll in Österreich noch schulpflichtig sein. Ferner soll die Verlängerung der Untersuchungshaft damit in Verbindung stehen, dass so verhindert wird, dass der schulpflichtige Jugendliche wieder in seine Klassen-gemeinschaft aufgenommen werden müsste.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende
Anfrage
1. Gab es von Ihnen oder Ihrem Ministerium eine Weisung zur Verlängerung der Untersuchungshaft im oben genannten Präzedenzfall?
a. Falls ja, wie lautet diese?
2. Gab es zwischen Ihrem Ministerium und der Bildungsdirektion einen Kommunikationsaustausch (einmalig oder mehrfach) im oben genannten Präzedenzfall?
a. Falls ja, was war jeweils der Anlass und Inhalt?
3. Gab es zwischen Ihrem Ministerium und dem Bundesministerium für Bildung einen Kommunikationsaustausch (einmalig oder mehrfach) im oben genannten Präzedenzfall?
a. Falls ja, was war jeweils der Anlass und Inhalt?
4. Wie viele in Untersuchungshaft sitzende Personen sind derzeit in Österreich schulpflichtig?
5. Treten Schulpflichtige, die in U-Haft waren, nach der Haft ihre Schulpflicht wieder in derselben Schule bzw. Schulklasse an?
6. War der genannte „Westbahnhof-Attentäter“ in Österreich schulpflichtig?
a. Falls ja, ist er zum aktuellen Zeitpunkt noch schulpflichtig?
i. Falls ja, wo muss und wird er seine restliche Schulzeit absolvieren?
ii. Falls ja, wird er wieder von seiner bisherigen Schule übernommen und in die Klasse integriert?
iii. Falls nein, warum nicht?
iv. Falls nein, werden derartige Straftäter besonders überwacht?