271/J XXVIII. GP
Eingelangt am 12.12.2024
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Kika/Leiner-Kunden bangen um ihr Geld
Folgende Meldung wurde am 27. November 2024 auf ORF ON veröffentlicht: [1]
Kika/Leiner-Kunden bangen um ihr Geld
Nach der Insolvenz von kika/Leiner müssen Kundinnen und Kunden weiter warten. Vor Weihnachten soll entschieden werden, ob bestellte und angezahlte Möbel noch ausgeliefert werden und wie hoch die Quote sein wird.
27. November 2024, 12.25 Uhr
Auf der Webseite von kika/Leiner wird mitgeteilt, dass aufgrund gesetzlicher Vorgaben in einem Insolvenzverfahren jeder Kaufvertrag neu geprüft werden muss. Inzwischen häufen sich bei der Arbeiterkammer (AK) die Anfragen. AK-Konsumentenschützer Herbert Erhart empfiehlt abzuwarten, denn die Entscheidung obliege dem Masseverwalter.
Fremdfirmen und Montageteams
„Dieser wird voraussichtlich in den nächsten zwei, drei Wochen bekanntgeben, ob er in den bestehenden Vertrag eintreten kann. Wenn das erfolgt, ist alles gut. Wenn er nicht kann, dann können Betroffene nur ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden“, so Erhart. Der Masseverwalter müsse abwägen, ob Fremdfirmen noch an kika/Leiner liefern bzw. ob noch Montageteams bezahlt werden können – mehr dazu in Kika/Leiner erneut insolvent (12.11.2024).
„Es könnte sein, dass Lieferanten sagen ‚Ohne Geld keine Ware‘. Der Masseverwalter kann sagen ‚Ich habe noch Angestellte, die mir als Montagetischler zur Verfügung stehen, aber ich bekomme kein Material, das ich jetzt abholen kann und dem Kunden zustellen kann und montieren kann.‘“
Verfahrensanschluss kostet 25 Euro
Die rund 200 Beschäftigten sind laut Arbeitsmarktservice (AMS) noch nicht zur Kündigung angemeldet. Das AMS habe auch noch keine Frühwarnung erhalten. Ist keine Fortführung der Möbelhäuser in Aussicht, können sich Kundinnen und Kunden einem Verfahren anschließen. Eine Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren kostet 25 Euro, dabei spielt es keine Rolle, ob es um einen 100-Euro-Gutschein geht oder um eine komplette Einrichtung.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
ANFRAGE
1) Haben Sie als zuständiger Konsumentenschutzminister Informationen, wie im Zuge des Insolvenzverfahrenes KIKA/Leiner mit bestellten und angezahlten Möbeln gegenüber den betroffenen Kunden durch den Masseverwalter vorgegangen worden ist?
2) Hat sich das BMSGPK in Ihrem Auftrag als zuständiger Konsumentenschutzminister mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) in Verbindung gesetzt, um die Interessen der betroffenen Kunden zu vertreten?
3) Wenn ja, welche nächsten Schritte haben hier BMSGPK und VKI gesetzt?
4) Wenn nein, warum nicht?