2716/J XXVIII. GP
Eingelangt am 20.06.2025
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ANFRAGE
der Abgeordneten Elisabeth Heiß
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Strukturelle Missstände und Mobbing beim Zollamt Österreich (ZAÖ)
Die öffentliche Verwaltung ist dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit verpflichtet und hat sicherzustellen, dass alle Bediensteten in einem von Fairness, Transparenz und Gesetzestreue geprägten Umfeld arbeiten können. Insbesondere Fälle von Mobbing, Amtsmissbrauch, Machtmissbrauch oder anderen Dienstpflichtverletzungen haben unmittelbare Auswirkungen auf das Arbeitsklima, die psychische Gesundheit der Betroffenen und die Funktionstüchtigkeit der Verwaltung.
Im Lichte des Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG), des Hinweisgeber-schutzgesetzes (HSchG), der Fürsorgepflicht des Dienstgebers, sowie der Verpflichtungen nach dem Gleichbehandlungsgesetz und Arbeitsverfassungsgesetz, besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an einer transparenten Darstellung der Praxis im Zollamt Österreich im Umgang mit entsprechenden Vorkommnissen.
Es mehren sich Berichte, wonach es beim Zollamt Österreich (ZAÖ) zu internen Konflikten, Mobbingvorwürfen, willkürlichen Versetzungen und mangelhafter Aufarbeitung struktureller Missstände gekommen sein soll. Auch die Einbindung der Personalvertretung und dienstrechtlich vorgesehener Kontrollinstanzen scheint mitunter nicht oder nur unzureichend zu erfolgen.
Zur Erfüllung der parlamentarischen Kontrollpflicht und im Interesse der inneren Funktionsfähigkeit der Verwaltung richtet die unterzeichnete Abgeordnete an den Bundesminister für Finanzen nachstehende
Anfrage
1. Wie viele Meldungen wurden durch Beamte bei Ausübung des Dienstes mit begründetem Verdacht einer von Amts wegen zu verfolgenden gerichtlich strafbaren Handlung bekannt, die den Wirkungsbereich der Dienststelle betreffen, und
a. an das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung (BAK) oder
b. an die Staatsanwaltschaft gemeldet?
(Bitte jeweils um Aufschlüsselung nach Jahr, Dienst- und Zollstellen)
2. Bestehen beim ZAÖ konkrete Vorgaben/Weisungen, welche Stellen zur Ermittlung für die unter Pkt 1 eingebrachten Meldungen herangezogen werden?
3. Wie viele Anzeigen wurden in Folge an die Disziplinarkommission erstattet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Dienst- und Zollstellen)
4. Gibt es Schutzmaßnahmen für Beamte, die Anzeige iSd Pkt 1 erstatten?
a. Wenn ja, welche?
5. Wie viele Anzeigen betreffend Mobbing wurden seit Bestehen des ZAÖ erstattet? (Bitte um Differenzierung der Anzeigen nach dem Status Beschuldigte: Beamte in Grundlaufbahn/Dienstführende)
6. Welche konkreten Vorgaben, internen Weisungen oder Handlungsanleitungen bestehen innerhalb des ZAÖ für die Bearbeitung und weitere Ermittlungen bei bekannt gewordenem Mobbing?
7. Welche internen oder externen Anlaufstellen stehen Bediensteten des ZAÖ zur Verfügung, die von Machtmissbrauch, Gewalt, Mobbing oder sexueller Belästigung betroffen sind?
8. Wie viele Disziplinarverfahren wurden im ZAÖ aufgrund von Mobbing oder Machtmissbrauch geführt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Dienst- und Zollstellen)
9. Wie viele amtswegige Versetzungen fanden seit Bestehen des ZAÖ statt und in wie vielen Fällen wurden die betroffenen Bediensteten in den Entscheidungs-prozess eingebunden? (Bitte im Aufschlüsselung nach Jahr, Dienst- und Zollstellen)
10. Welche Stellen müssen bei der Umsetzung dienstrechtlicher Maßnahmen wie Versetzungen, Verwendungsänderungen, Diensteinteilungen, Suspendierun-gen oder Freistellungen zwingend eingebunden werden?
11. In wie vielen Fällen kam es seit Bestehen des ZAÖ zu einseitigen Verwendungsänderungen durch die Dienstbehörde ohne Zustimmung der Betroffenen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Dienst- und Zollstellen)
12. Wie viele Verfahren wurden bei der Personalvertretungsaufsichtsbehörde seit Bestehen des ZAÖ eingeleitet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Dienst- und Zollstellen)
13. Wie viele Verfahren wurden seit Bestehen des ZAÖ bei der Gleichbehandlungs-kommission geführt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Dienst- und Zollstellen)
14. Welche Stellung nimmt die Personalvertretung bzw. nehmen die Personal-vertretungsorgane in Bezug auf dienstrechtliche Maßnahmen wie Dienst-zuteilung, Versetzung und Verwendungsänderung ein?
15. Kam es beim ZAÖ oder dessen nachgeordneten Dienststellen zu Versetzungen oder Änderungen in der Diensteinteilung, die für Bedienstete mit finanziellen Nachteilen (z. B. Wegfall von Zulagen oder Überstunden) verbunden waren?
16. Welche konkreten Maßnahmen plant das Ressort, um Missstände und Mobbing sowohl während der Ausbildung als auch im aktiven Zolldienst künftig wirksamer entgegenzuwirken?