2719/J XXVIII. GP
Eingelangt am 20.06.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten DI Christian Schandor
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Aussage des Nationalratspräsidenten „7 Minuten, 40 Schüsse – unfassbar“ vom 16.06.2025
Nationalratspräsident Dr. Walter Rosenkranz hielt am 16.06.2025 eine Rede im Zuge der erschütternden Ereignisse des Grazer Amoklaufs. Für seine Aussage „7 Minuten, 40 Schüsse - unfassbar“ wurde er von der Landespolizeidirektion Steiermark mit Verweis darauf, dass die Information über die Anzahl der Schüsse nicht öffentlich sei, heftig kritisiert. Übersehen wurde dabei jedoch, dass „OE24“[1] und „Heute“[2] bereits am 10.06.2025 darüber berichtet haben und der Nationalratspräsident in seiner Rede lediglich einen Auszug aus den Medien wiedergegeben hat.

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende
Anfrage
1. Weshalb wirft die LPD Steiermark dem Nationalratspräsidenten eine Aussage im Nationalrat vor, die Inhalte von veröffentlichten Medienberichten wiedergibt?
2. Inwiefern werden Ermittlungsinformationen an nicht polizeiliche Personen weitergegeben, sodass diese Informationen durchsickern konnten, auch wenn diese Aussage weder von der LPD Steiermark bestätigt noch dementiert werden kann?
3. Inwiefern ist die Weitergabe von Ermittlungsinformationen an nicht polizeiliche Personen geregelt?
a. Welche Maßnahmen drohen dabei einer Dienststelle bzw. Personen, die diese Informationen weitergeben?
4. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Weitergabe von Ermittlungs-informationen zu unterbinden?
5. In wessen Zuständigkeit fällt die Kontrolle, dass die Weitergabe von Ermittlungsinformationen unterlassen wird?
6. Inwiefern besteht eine nicht offizielle Informationsweitergabe zwischen Polizisten bzw. der LPD Steiermark und den Medien?
7. Welche Ermittlungsinformationen wurden genau an die Medien weitergegeben?
8. Welche Personen innerhalb der LPD Steiermark haben die Information besessen, um überhaupt über 40 Schüsse berichten zu können?
9. Welche Personen sind in der LPD Steiermark in einer Funktion/Position, um Medien Informationen zukommen zu lassen?
10. Wurde eine Erhebung eingeleitet?
a. Wenn ja, wie sehen die Ergebnisse aus?
b. Wenn ja, wer ist für die Infomationsweitergabe verantwortlich?
c. Wenn ja, welche Dienststelle kontrolliert die Erhebung?
11. Sind Ihnen weitere oder andere Ermittlungsinformationen bekannt, die weitergegeben wurden?
a. Wenn ja, welche?
12. Weshalb berichten am selben Tag zwei österreichische Tageszeitungen über die gleiche Information?
a. Inwiefern ist das ein Indiz, dass Ermittlungsinformationen weitergegeben wurden?