2747/J XXVIII. GP
Eingelangt am 03.07.2025
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Anfrage
der Abgeordneten Agnes-Sirkka Prammer, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Krankenversicherung für ukrainische Kriegsvertriebene
Um geflüchteten Personen aus der Ukraine einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu medizinischer Versorgung zu ermöglichen, übermittelte der damalige Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch am 9. März 2022 eine Verordnung ans Parlament, die die Einbeziehung der Ukrainer:innen in die Krankenversicherung vorsah. Die Verordnung fand die Zustimmung aller Parlamentsparteien und konnte am 12. März 2022 in Kraft treten. Die Verordnung war vorerst bis Jahresende 2023 befristet und wurde bis 4. März 2025 verlängert.
Am 3. März 2025 wurde die neue Bundesregierung angelobt. Die neue Gesundheits- und Sozialministerin Korinna Schumann kündigte am 6. März 2025 die Verlängerung der Krankenversicherung für Ukrainer:innen bis 31.Oktober 2025 an, nahm das aber rasch zurück und verkürzte die Einbeziehung auf 31. Mai 2025. Bemühungen um eine weitere Verlängerung der Verordnung sind öffentlich nicht bekannt. Die Verordnung lief somit per 31. Mai 2025 ersatzlos aus.
Bis zum Verstreichen der sechswöchigen Toleranzfrist am 12. Juli 2025 müssen sich Ukrainer:innen, die sich weder in der Grundversorgung befinden noch erwerbstätig sind, um eine Selbstversicherung kümmern, damit sie auch weiter ärztliche Leistungen beziehen können.
Unter diesen Personen sind aber Menschen, die aufgrund von Leistungen aus der Ukraine nicht hilfsbedürftig im Sinne der Grundversorgung sind (in einem bekannten Fall zB wegen einer Pension in Höhe von rund € 600 pro Monat), deren Mittel aber dennoch nicht ausreichend sind, um sich eine Selbstversicherung in der Krankenversicherung in Höhe von € 526,79 leisten zu können.
Auch für solche Härtefälle gibt es keine Lösung. Diese Menschen sind somit auf die Unterstützung von Wohltätigkeitsorganisationen angewiesen.
Es stellt sich die Frage, wie viele Menschen davon betroffen sind, wie viele eine Selbstversicherung beantragt haben und wie viele Ukrainer:innen aktuell voraussichtlich ohne Krankenversicherungsschutz in Österreich aufhältig sind.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Haben Sie sich um eine über den 31.5.2025 hinausgehende Einbeziehung der Ukrainer:innen in die Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 28. November 1969 über die Durchführung der Krankenversicherung für die gemäß § 9 ASVG in die Krankenversicherung einbezogenen Personen bemüht?
2. Wenn nein, warum nicht?
3. Auf orf.at heißt es am 6. März 2025: „Ministerin Schumann habe die Verlängerung der Versicherung der Ukraine-Vertriebenen schon am Mittwoch unterschrieben, hieß es aus ihrem Ressort in einer Stellungnahme gegenüber der APA. Die Regelung laufe bis 31. Mai 2025. Bis dahin werde man „eine Analyse durchgeführt haben“. Haben Sie diese Analyse durchgeführt und was ist das genaue Ergebnis dieser Analyse?
4. Wurde insbesondere analysiert, ob durch eine Nichtverlängerung Versorgungslücken in der Krankenversicherung für kriegsvertriebene Ukrainer:innen entstehen können?
5. Wenn nein, warum nicht?
6. Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die Analyse hier gekommen?
7. Werden Sie die Analyse der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen?
8. Wenn nein, warum nicht?
9. Wie viele Ukrainer:innen sind aktuell im Rahmen der Grundversorgung krankenversichert (gem. Z 19 der VO nach § 9 ASVG)?
10. Wie viele Ukrainer:innen sind aktuell aufgrund einer Erwerbstätigkeit pflichtversichert?
11. Wie viele Ukrainer:innen sind aktuell in der Krankenversicherung gemäß § 16 Abs. 1 ASVG selbstversichert?
12. Wie viele Ukrainer:innen sind aufgrund geringfügiger Beschäftigung gemäß § 19a ASVG selbstversichert?
13. Wie viele Ukrainer:innen sind als Studierende gemäß § 16 Abs. 2 ASVG selbstversichert?
14. Wie viele Ukrainer:innen sind aktuell in Österreich unversichert?
15. Gibt es Lösungen für ukrainische Pensionist:innen, die aufgrund ihrer geringen Pension weder für die Grundversorgung in Frage kommen, noch sich eine Selbstversicherung leisten können?
16. Sind ihnen Fällen bekannt, in denen Ukrainer:innen innerhalb der sechswöchigen Toleranzfrist Sachleistungen der Krankenkasse verwehrt wurden?
17. Welche internen Handlungsanweisungen und Leitlinien gibt es, die einen möglichst reibungslosen Übergang nach Beendigung der automatischen Einbeziehung der Ukrainer:innen in die Krankenversicherung sicherstellen sollen?