2753/J XXVIII. GP

Eingelangt am 09.07.2025
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Lukas Hammer, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

betreffend Baurestmassendeponien in Österreich - was braucht es wirklich?

BEGRÜNDUNG

Zwischen Aistersheim und Weibern (Bezirk Grieskirchen) soll durch die Swietelsky AG eine Baurestmassendeponie im Grünland errichtet werden. Dagegen formiert sich in den beiden betroffenen Gemeinden breiter Widerstand: Bürger:innen haben den Verein lebenswerte Zukunft Weibern-Aistersheim" ins Leben gerufen (https://www.zukunftweibern.at/). Zentrale Befürchtungen sind unter anderem eine Zunahme der Schwerverkehrsbelastung (bis zu 200 LKW/Tag zusätzlich), Verunreinigung des Grund- und Trinkwassers, Lärm- und Staubbelästigung.

Auch eine Petition wurde bereits zum Thema eingebracht und im zuständigen Ausschuss des Nationalrats behandelt.

(https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVlll/PET/3?selectedStage=105)

Die Errichtung von Baurestmassendeponien fällt in den Bereich des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG 2002).

Im dafür vorgesehenen konzentrierten Verfahren kommt den betroffenen Gemeinden lediglich Parteienstellung zu und die Deponien können direkt im Grünland errichtet werden. Insbesondere in Zeiten des Klimawandels und des viel zu hohen Bodenverbrauchs in Österreich ist diese Regelung problematisch.

Sowohl das AWG 2002 als auch das Oö. AWG 2009 in ihrer jeweils gültigen Fassung definieren als eines der obersten Ziele, die Abfallwirtschaft im Sinn des Vorsorgeprinzips und der Nachhaltigkeit danach auszurichten, dass schädliche oder nachteilige Einwirkungen auf Mensch, Tier und Pflanze, deren Lebensgrundlagen und natürliche Umwelt vermieden oder sonst das allgemeine menschliche Wohlbefinden beeinträchtigende Einwirkungen so gering wie möglich gehalten werden".

Es stellt sich daher die Frage, wie weit die Errichtung einer neuen Deponie in Weibern mit diesen Zielsetzungen in Einklang steht.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)   Wie viele Deponien gibt es derzeit insgesamt in Österreich (bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern)?

a.   Wie viele davon sind Baurestmassendeponien (bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern)?

2)   Erfolgt bei Errichtung einer neuen Baurechtsmassendeponie eine Bedarfserhebung und wenn ja, welche Auswirkungen hat diese auf das Genehmigungsverfahren?

3)   Gibt es eine überregionale Planung dahingehend, wo und in welchem Ausmaß neue Baurestmassendeponien angelegt werden?

a.   Wenn ja: wer führt diese durch und wie ist diese einsehbar?

4)   Gibt es im Bereich der Baurestmassen Import von Deponiemasse?

a.   Wenn ja: bitte um genaue Aufschlüsselung der Importe der letzten fünf Jahre nach Herkunft und Menge

5)   Gibt es im Umfeld bestehender Baurestmassendeponien ein Monitoring hinsichtlich allfälliger Umweltbelastungen, insbesondere Schadstoffeintrag ins Grundwasser?

a.   Wenn ja: wie ist dieses ausgestaltet und wer führt das aus?

6)   Ist im Fall der geplanten Deponie in Weibern auch die Lagerung Asbest- und Arsenhaltiger Deponiemasse geplant?

7)   Gibt es Überlegungen dahingehend, dass die gesetzliche Lage so geändert wird, dass Baurestmassendeponien hinkünftig nicht mehr im Grünland errichtet werden können?

a.   Wenn ja: wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?

b.   Wenn nein: warum nicht und wie ist das mit dem im Regierungsprogramm verankerten Ziel, den Flächenverbrauch auf 2,5ha pro Tag zu senken, vereinbar?