2755/J XXVIII. GP

Eingelangt am 09.07.2025
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten David Stögmüller, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

betreffend Einsatz von Eurofightern bei Privatveranstaltung – Bescheid durch das BMIMI

BEGRÜNDUNG

Am 4. Juni 2025 fand am Gelände des Salzburger Flughafens die Wiedereröffnung des Hangar-7 (Red Bull) statt - eine exklusive Privatveranstaltung, die nicht als öffentliche Veranstaltung genehmigt war.

Zutritt hatten nur etwa 1500 geladene Gäste aus dem Umfeld der Red-Bull-Gruppe, der Politik und des Spitzensports; für außenstehende Personen war das Areal weiträumig abgeschirmt[1]. Medienberichten zufolge waren unter anderem Eurofighter des Bundesheeres, historische Flugzeuge der Flying Bulls und Motorsport-Performances Teil des Programms.

Laut Auskunft des Flughafens Salzburg wurde diese Sperre durch einen Bescheid des BMIMI vom 28.05.2025 ermöglicht[2] . Zusätzlich zur nicht öffentlichen, geladenen Veranstaltung, kommt hinzu, dass Beschwerden über die massive Lärmbelastung eingingen, während gleichzeitig eine reguläre Linienmaschine aus Istanbul in der Luft warten musste.

 

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1. Wurde vom BMK ein Bescheid zur temporären Sperre des Salzburg Airport für den 4. Juni 2025 ausgestellt?

a. Wenn ja, bitte um Übermittlung dieses Bescheides (Bescheiddatum laut Auskunft Flughafen: 28.05.2025).

b. Welche gesetzlichen Grundlagen und Abwägungskriterien lagen diesem Bescheid zugrunde?

2. Welche Behörde oder juristische Person hat den Antrag auf temporäre Sperre eingebracht?

3. Welche Stellen wurden im Verfahren zur Stellungnahme aufgefordert (z. B. Austro Control , Bundesheer, Flughafen Salzburg, Umweltbehörden)?

4. Welche Interessenabwägung erfolgte in Bezug auf die Beeinträchtigung des Linienflugverkehrs sowie die öffentliche Sicherheit?

5. Gab es bei früheren Anträgen – z. B. durch die Stadt Salzburg im Zusammenhang mit geplanten Feuerwerken – ablehnende Bescheide oder informelle Ablehnungen mit Verweis auf die Nichtverfügbarkeit des Flughafens?

a. Wenn ja, wie begründet sich der Unterschied zur Genehmigung im Fall der Red-Bull-Veranstaltung?

6. Wurde für die Veranstaltung eine luftfahrtrechtliche Lärmbeurteilung oder Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt?

a. Wenn nein, warum nicht?

7. Welche finanziellen Aufwendungen sind dem Bund durch Organisation, Koordination und Sperre entstanden?



[1] Kronen Zeitung Salzburg 04.06.2025 unter

https://www.krone.at/3804740#:~:text=lmage%3A%20Rein%20kam%20nur%2C%20wer,die%20Eurofighter%20auch%20von zuletzt abgerufen am 02.07.2025

[2] Die Presse, Red ., 04.07.2025 unter: https:/(www.diepresse.com/19865421/gruene-hinterfragen-flugshow-von-mateschitz-im-hangar-7 zuletzt aufgerufen am 7.7.2025